Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben finden sich häufig auf Lebensmitteletiketten oder in der Werbung. Die EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (sogenannte Health Claims-Verordnung) über Lebensmittel legt europaweit einheitliche Anforderungen bei der Verwendung dieser Angaben fest.
Als Kontaminante gilt jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird, jedoch als Folge der Gewinnung (einschließlich der Behandlungsmethoden in Ackerbau, Viehzucht und Veterinärmedizin), Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist.
Wie Lebensmittel allgemein zu kennzeichnen sind, welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011, die seit dem 13. Dezember 2014 bzw. hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016 gilt. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden.
Bisphenol A wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in der Vergangenheit wiederholt bewertet. Die EFSA hatte, unter anderem aufgrund noch ausstehender Studienergebnisse, in ihrer Stellungnahme aus dem Jahre 2015 zunächst eine vorläufige akzeptable tägliche Aufnahmemenge …
Lebensmittelverpackungen, Essgeschirr oder der Schlauch einer Melkmaschine: Lebensmittel kommen während Herstellung, Verpackung, Lagerung, Zubereitung und schließlich Verzehr mit Gegenständen in Berührung, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
In die DLMBK beruft das BMEL gleich viele Mitglieder aus den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft, Verbraucherschaft und Lebensmittelwirtschaft. Sie arbeiten ehrenamtlich als unabhängiges Gremium.
Gemeinsamer Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
Im Rahmen eines Forschungsprojektes hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Jahr 2013 unerwartet erhöhte Gehalte an Pyrrolizidinalkaloiden (PA) in verschiedenen Teesorten festgestellt.
Als Mutterkorn wird die Überdauerungsform des Pilzes Claviceps purpurea bezeichnet, der auf Gräsern und Getreide aller Art wachsen kann. Ist eine Ähre befallen, bildet sich anstelle eines Kornes ein dunkles Mutterkorn (Sklerotium), welches sich in der Form, Farbe und Beschaffenheit von gesunden …
Seit dem 11. April 2018 gilt die neue Verordnung zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten zur Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln (EU (VO) 2017/2158).
Uran zählt zu den natürlich vorkommenden, unerwünschten Bestandteilen von Mineralwasser. Uran kommt in unterschiedlichen Konzentrationen und Verbindungen in der Umwelt vor.