Veröffentlichung von Musterbedingungen für Verträge über Agrardaten smarter Landmaschinen

Gründung einer Beobachtungsstelle für Verträge über die Nutzung der von smarten Landmaschinen generierten Daten (AgriData Observatory) bei der Universität Osnabrück

Beim Einsatz von Landmaschinen werden verschiedenste Daten generiert. Das können – je nach Ausstattung mit Sensoren und Software – Produktdaten oder Nutzungsdaten sein. Die Verwendung dieser Daten wird typischerweise vertragsrechtlich geregelt. Nach bisheriger Praxis lassen sich Hersteller oder Händler regelmäßig in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechte an den generierten Daten einräumen. Landwirte haben dadurch nur schwer Zugriff auf die Daten, die durch ihre Nutzung generiert werden.

Die EU-Datenverordnung (Data Act), die grundsätzlich ab dem 12. September 2025 gilt, sorgt für mehr Transparenz. Landwirte erhalten Informationen über Umfang und Verwendung der durch ihre Nutzung erzeugten Daten und ein ausdrücklich geregeltes Zugangsrecht. Die Hersteller müssen als Dateninhaber zukünftig ihre Vertragspraxis anpassen. Denn die Datenverordnung schreibt vor, dass sie nicht-personenbezogene Nutzungsdaten nur auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Nutzer verwenden dürfen. Nach Geltungsbeginn geschlossene Verträge müssen in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung zudem den Bestimmungen zu missbräuchlichen Klauseln genügen. Personenbezogene Nutzungsdaten unterliegen weiterhin der Datenschutzgrundverordnung.

Das BMEL hat – unter Einbeziehung der beteiligten Wirtschaftskreise, mit Unterstützung von Rechtsanwaltskanzleien sowie des European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück – erste Musterbedingungen für den Bereich „Smarte Landmaschinen“ erarbeitet und ausführlich diskutiert.

Mit den Mustern soll ein Beitrag zu ausgewogenen Verhältnissen bei der Vertragsgestaltung geleistet werden. Sie sollen helfen, einen vertrauensvollen und fairen Datenaustausch in der Landwirtschaft zu ermöglichen. Durch einen gesteigerten Datenaustausch sollen ein innovationsförderndes Umfeld und neue Geschäftsmodelle geschaffen werden.

Es handelt sich um Empfehlungen; die Muster können freiwillig ganz oder in Teilen in Verträge einbezogen werden. Die Musterbedingungen sind ein dynamisches Dokument, das Anpassungen und Erweiterungen unterliegen wird. Insofern ist die aktuelle Version als „Nullfassung“ zu verstehen. Sie wird einen industriespezifischen Beitrag zur aktuellen Diskussion leisten. Ein Expertengremium der EU-Kommission arbeitet an Mustervertragsklauseln für den Datenzugang und die Datennutzung für alle Sektoren; die Empfehlungen sollen bis September 2025 auf EU-Ebene veröffentlicht werden.

Es kommt maßgeblich darauf an, wie die Musterklauseln im komplexen Gefüge der Praxis angenommen und umgesetzt werden. Aus diesem Grunde fördert das BMEL seit dem 1. Oktober 2024 den Aufbau einer Beobachtungsstelle für Verträge über die Nutzung der von smarten Landmaschinen generierten Daten an der Universität Osnabrück.

Die Beobachtungsstelle wird die Umsetzung der Vorgaben der Datenverordnung in der landwirtschaftlichen Praxis begleiten und die Rechtskonformität des Datenverkehrs zwischen den Beteiligten überprüfen.

Ziel ist es, die Verbreitung, die Nutzung und die notwendigen Anpassungen der Empfehlungen des BMEL für Musterbedingungen für den Datenverkehr mit smarten Landmaschinen zu analysieren und mit einer noch zu bildenden Gruppe von Experten und Stakeholdern zu diskutieren.

Sollten Sie Hinweise zur praktischen Verwendung oder Fortentwicklung der Musterbedingungen haben, können Sie diese gerne an die Beobachtungsstelle übermitteln: Beobachtungsstelle.

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