Umsetzung der Ernährungsstrategie

Die Ernährungsstrategie enthält ernährungspolitische Ziele und Leitlinien, definiert Handlungsfelder und bündelt rund 90 geplante und bestehende ernährungspolitische Maßnahmen.

Ziele der Ernährungsstrategie

Am 17.01.24 hat das Kabinett die Ernährungsstrategie der Bundesregierung – Gutes Essen für Deutschland beschlossen. Mit der Ernährungsstrategie will die Bundesregierung erreichen, dass es allen Verbraucherinnen und Verbrauchern so einfach wie möglich wird, sich gut zu ernähren. Doch dort, wo die Menschen im Alltag essen oder Essen kaufen, wird ihnen oft genau das schwergemacht. Menschen, die gutes Essen wollen, sollen eine echte Wahl haben. Doch häufig fehlt das entsprechende Angebot, ob in Schule, Kantine oder Supermarkt.

Die Ernährungsstrategie verfolgt folgende Ziele:

  • Ausgewogen essen und ausreichend bewegen - angemessene Nährstoff- und Energieversorgung und Bewegung unterstützen
  • Mehr Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte - pflanzenbetonte Ernährung stärken
  • Gesund aufwachsen und gesund alt werden - sozial gerechten Zugang zu gesunder und nachhaltiger Ernährung schaffen
  • Vielseitig essen in Kita, Schule und Kantine - Gemeinschaftsverpflegung verbessern
  • Gutes Essen für uns und unsere Erde - Angebot nachhaltig und ökologisch produzierter Lebensmittel erhöhen
  • Essen wertschätzen - Lebensmittelverschwendung reduzieren
Grafik mit Schriftzug "Ziele der Ernährungsstrategie" Ernährungsstrategie - Ziele

Überblick Umsetzungsstand

Im Mittelpunkt der Strategie stehen Maßnahmen in 11 Handlungsfeldern für eine angemessene Nährstoffversorgung, die Qualitätsverbesserung der Gemeinschaftsverpflegung, die Förderung einer pflanzenbetonten Ernährungsweise, den sozial gerechten Zugang zu guter Ernährung, die Reduktion der Lebensmittelverschwendung sowie die Stärkung nachhaltiger und regionaler Wertschöpfungsketten.

Insgesamt definiert die Ernährungsstrategie 90 kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen des Bundes. Seit Beschluss der Ernährungsstrategie wurden bereits wichtige Meilensteine erreicht, und rund zwei Drittel der geplanten Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung.

Überblick Maßnahmen

9 Maßnahmen in Planung

55 Maßnahmen in Umsetzung

8 Maßnahmen abgeschlossen

18 Dauerhafte Maßnahmen

Eine Maßnahme wird als „in Planung“ gewertet, wenn eine Umsetzung konzipiert oder vorbereitet wird, also zeitnah bevorsteht. In einigen Fällen sind die Umsetzung und Ausgestaltung der Maßnahme aber auch noch abhängig von bspw. Regelungen auf EU-Ebene. Maßnahmen „in Umsetzung“ sind solche, mit deren Umsetzung begonnen oder bei denen erste Zwischenschritte schon erreicht wurden. Maßnahmen werden als dauerhaft gewertet, wenn sie regelmäßig oder kontinuierlich durchgeführt werden.

Abgeschlossene Maßnahmen sind Maßnahmen, die bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Eine Übersicht der bereits abgeschlossenen und dauerhaften Maßnahmen ist im FAQ-Bereich verfügbar.

Weitere Details zum Umsetzungsstand in den einzelnen Handlungsfeldern können hier eingesehen werden.

        

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