Sachstandsbericht des Fachausschusses Nr. 2

Fisch und Fischerzeugnisse

Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat sich darauf verständigt, über den Fortschritt der Beratungen zu den Leitsätzen, die im Fachausschuss zur Beratung anstehen auf der Homepage des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)  wie folgt zu berichten:

Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat sich darauf verständigt, über den Fortschritt der Beratungen zu den Leitsätzen, die im Fachausschuss zur Beratung anstehen, auf der Homepage des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wie folgt zu berichten:

Ausgangssituation

Der Fachausschuss 2 "Fisch und Fischerzeugnisse" der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ist zuständig für die

  • "Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse" sowie für die
  • "Leitsätze für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus".

Im Oktober 2024 wurden die letzten Änderungen der "Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse" veröffentlicht. Bei den "Leitsätzen für Fisch und Fischerzeugnisse" wurde neben formalen Änderungen eine Beschreibung für Würzmarinaden zur Abgrenzung von Marinaden aufgenommen. Ebenso wurde eine Beschreibung der Beschaffenheit von "Hering, gekocht, in Gelee" unter Leitsatz(LS)-Nummer 2.3.7.1 ergänzt.

Bei den "Leitsätzen für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus" wurden seit September 2023 keine Änderungen veröffentlicht.

Der Fachausschuss setzte in seiner 52. Sitzung am 16. Januar 2025 die Arbeit an den Leitsätzen fort.

Ziele

Der Fachausschuss hatte sich in seiner 52. Sitzung zum Ziel gesetzt, die Ergebnisse der jüngsten Anhörung (Sommer 2024) der betroffenen Kreise zu beiden Leitsätzen zu beraten, daraus abgeleitete Änderungsvorschläge zu formulieren sowie weitere Anträge zur Fortschreibung und Aktualisierung der Leitsätze zu beraten und den betroffenen Kreisen zur Anhörung bzw. dem Plenum zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Zunächst befasste sich der Fachausschuss mit den Einwendungen und Anregungen der beteiligten Kreise zu den Definitionen und Begriffen, welche die Mindest-Fisch- bzw. Mindest-Krebs- und Mindest-Weichtieranteile betrafen. Die Ergebnisse wurden festgehalten und eingearbeitet. Zudem wurden sprachliche Verbesserungsvorschläge diskutiert und ebenfalls eingearbeitet. Der Fachausschuss stimmte den Änderungen nach Abschluss der Beratungen einstimmig zu. Diese Beschlussvorlage wird dem Plenum in seiner nächsten Sitzung im Juni 2025 vorgelegt.

Danach befasste sich der Fachausschuss mit den neu eingegangenen Änderungsanträgen.

Als erstes wurde ein Leitsatzänderungsantrag zur Begriffsbestimmung "Frischfisch" (LS-Nummer 1.1.2) beraten. Es wurde der Antrag gestellt, die Definition um die neuen Vorgaben des EU-Hygienerechts zu ergänzen. Die LS-Nummer 1.1.2 soll in der Form ergänzt werden, dass ein kurzfristiges Einfrieren lediglich zu technologischen Gründen zulässig ist.

Im Folgenden wurde geprüft, ob die jeweils unter LS-Nummer 1.3.2 gefassten Begriffsbestimmungen von Soßen und Cremes in den Leitsätzen für Fisch und Fischerzeugnisse sowie den Leitsätzen für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus zu vereinheitlichen sind. Eine Harmonisierung wurde unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der Warengruppen erarbeitet.

Schließlich wurde ein Änderungsantrag zu "Matjeshappen" beraten. Unter der LS-Nummer 2.3.4.1 soll diese Produktgruppe analog zur Beschreibung von "Heringshappen" unter LS-Nummer 2.3.5.1 aufgenommen werden. Nach Diskussion unter Berücksichtigung eines aktuellen Marktüberblicks wurde der Antrag an den FA3 "Speisefette/Speiseöle Feinkostsalate, Gewürze" zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Danach wurde nach der Vorstellung der aktuellen Marktübersicht die Verkehrsauffassung von "Backfisch" - Herstellung und Bezeichnung, Zusammensetzung und verwendete Fischart –beraten. Es wurden ergänzende Anpassungen der LS-Nummer 2.3.1.1 vorgenommen, die nun tiefgefrorene Erzeugnisse in Panade und in Backteig umfassen soll. Eine Aufnahme einer eigenständigen LS-Nummer für "Backfisch" erfolgte nicht.

Schließlich fanden Beratungen zu Einlassungen des Präsidiums der DLMBK statt, die sich mit der Vereinheitlichung von Formulierungen befassten. Es ging um Textabschnitte, die in allen Leitsätzen zwar identisch gemeint sind, aber derzeit noch nicht gleich lauten.

Weitere Schritte bis zur Veröffentlichung

Für die anstehende 51. Plenumssitzung der DLMBK im Juni 2025 wird der Kommission eine Beschlussvorlage zur Änderung der "Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse" und der "Leitsätze für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus" vorgelegt.

Die vom Fachausschuss beschlossenen übrigen Empfehlungen zur Änderung der "Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse" werden den beteiligten Kreisen im Rahmen des nächsten Anhörungsverfahrens zur Stellungnahme zugeleitet.

Der Fachausschuss wird sich danach mit den eingegangenen Einwendungen und Anregungen befassen. Zusammen mit den Sachkundigen werden eingegangene Stellungnahmen bearbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt wiederum weitere Beschlussvorlagen für das Plenum erstellt.

Stand: 03.05.2025

Erschienen am im Format Artikel

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