Freiwillige Angaben + Label
Zusätzlich zu den Pflichtangaben bieten viele Labels zusätzliche Informationen über die Qualität oder Herstellung von Lebensmitteln. Einige dieser freiwilligen Labels bzw. Kennzeichnen müssen bestimmte staatlich festgelegte Kriterien einhalten.
Nur wenige Produktsiegel, Qualitätssiegel und -logos basieren auf einer rechtlichen Grundlage, wie etwa das EU-Bio-Logo. Für die Nutzung eines Siegels unterziehen Hersteller ihre Produkte oder Dienstleistungen freiwillig einer zuvor definierten Prüfung oder verpflichten sich zu bestimmten überprüfbaren Herstellungsprozessmethoden oder Leistungen. Ein Beispiel hierfür ist das Logo "Ohne Gentechnik", das nur an Produkte vergeben wird, die nachweislich keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten.
Damit Siegel jedoch zu einer informierten Kaufentscheidung beitragen können, müssen sie
- einfach verständlich sein,
- auf fundierten, nachgeprüften Kriterien beruhen,
- nachvollziehbare und überprüfbare Qualitätsstandards setzen
- und den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt sein.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu freiwilligen Kennzeichnungen von Lebensmitteln. Auch die Webseite www.label-online.de gibt einen Überblick über verschiedene Labels.