Was bedeutet der Code auf dem Ei?
Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch der Verbraucherinformation dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden.
Der Erzeugercode hat folgenden Aufbau:
1. Code für das Haltungssystem
- 0 = Ökologische Erzeugung
- 1 = Freilandhaltung
- 2 = Bodenhaltung
- 3 = Käfighaltung
2. Ländercode (Herkunft)
Zwei Buchstaben für den EU - Mitgliedstaat, in dem das Ei produziert wurde, zum Beispiel:
- AT = Österreich
- BE = Belgien
- DE = Deutschland
- NL = Niederlande
3. Identifizierung des Betriebs
Jeder Mitgliedstaat hat ein System eingerichtet, mit dem Erzeugerbetrieben eine individuelle Nummer zugewiesen wird. Es können weitere Stellen angefügt werden, um einzelne Bestände/Ställe zu identifizieren.
Beispiel eines deutschen Erzeugercodes: 1-DE-0212341
- 1 = Haltungsform: Freilandhaltung
- DE = Herkunft: Deutschland
- 0212341 = Betriebsnummer, wobei die beiden ersten Stellen das Bundesland, die dritte bis sechste Stelle den Betrieb und die siebte Stelle den jeweiligen Stall identifizieren.
Die Bundesländer haben folgende Kennung:
- 01 = Schleswig-Holstein
- 02 = Hamburg
- 03 = Niedersachsen
- 04 = Bremen
- 05 = Nordrhein-Westfalen
- 06 = Hessen
- 07 = Rheinland-Pfalz
- 08 = Baden-Württemberg
- 09 = Bayern
- 10 = Saarland
- 11 = Berlin
- 12 = Brandenburg
- 13 = Mecklenburg-Vorpommern
- 14 = Sachsen
- 15 = Sachsen-Anhalt
- 16 = Thüringen
Weitere Angaben
Güteklasse
- Klasse A oder "frisch": Eier dürfen weder gewaschen noch anderweitig gereinigt, nicht haltbar gemacht oder gekühlt werden ("normale" Konsumeier für private Haushalte).
- Klasse B oder "Eier zweiter Qualität oder deklassiert" sind für Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und Unternehmen der Nicht-Nahrungsmittelindustrie bestimmt.
Kriterien für die Einteilung in die Güteklassen sind der Zustand der Schale und Kutikula, der Luftkammer, des Eiklars, des Dotters, des Keims sowie der Geruch des Eies.
Gewichtsklasse
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewichtsklasse von Eiern:
Gewichtsklassen von Eiern Bezeichnung Größe Gewicht in Gramm XL sehr groß 73 und darüber L groß 63 bis unter 73 M mittel 53 bis unter 63 S klein unter 53 - Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Das MHD darf 28 Tage nach dem Legen nicht überschreiten. Letztes Verkaufsdatum ist der 28. Tag nach dem Legen. Bei Eiern der Güteklasse B ist statt des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verpackungsdatum anzugeben.
- Kühlhinweis: Empfehlung an die Verbraucher, die Eier nach dem Kauf bei Kühlschranktemperatur zu lagern.
- Kennnummer der Packstelle: Die Kennnummer der Packstelle ist auf der Verpackung anzugeben. In der Packstelle werden die Eier sortiert, gekennzeichnet und verpackt. Es ist sehr wohl möglich und auch rechtlich zulässig, dass in einem niederländischen Betrieb gelegte Eier (Stempel auf dem Ei: NL) in einer deutschen Packstelle sortiert und gekennzeichnet werden (PN-Nummer auf der Verpackung: DE ....). Die Angabe "DE" auf der Verpackung sagt also nicht unbedingt etwas zur Herkunft der Eier, hierfür ist alleine der Stempel auf dem Ei maßgeblich.
Veröffentlichung der Betriebsnummer
Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch zur Unterrichtung der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden (vergleichbar mit den Kfz-Kennzeichen). Eine behördenseitige Veröffentlichung der Betriebsnummer in Verbindung mit Name und Anschrift des entsprechenden Betriebes sieht das Marktordnungsrecht nicht vor und ist nicht mit dem Datenschutz vereinbar.
Verbraucher, die sich über die Erzeugerbetriebe informieren wollen, sollten direkt mit dem auf der Verpackung genannten Unternehmen bzw. der genannten Organisation Kontakt aufnehmen. Einige dieser Unternehmen bzw. Organisationen bieten die Möglichkeit, per Internet und mittels der auf dem Ei gedruckten Angaben, Informationen über den jeweiligen Legebetrieb zu erhalten.