Frischer Fisch muss gekennzeichnet sein

Frischer Fisch muss in Deutschland gekennzeichnet werden. Damit soll erreicht werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über wichtige Merkmale der Fischereierzeugnisse erhalten.

Diese vermehrte Transparenz soll das Vertrauen in die vermarkteten Fischereiprodukte stärken. Von der Kennzeichnung sind Fische und Fischprodukte betroffen, die mehr oder weniger naturbelassen in den Handel kommen. Dies sind insbesondere Frischfisch, Räucherfisch und bearbeitete Tiefkühl-Fischerzeugnisse sowie rohe und bearbeitete, frische und gefrorene Krebs- und Weichtiere. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind dagegen verarbeitete und zubereitete Produkte. Diese weisen durch Einsatz von Panaden, Marinaden, Soßen, Toppings oder anderen Rezepturleistungen in der Regel eine höhere Wertschöpfungsstufe auf.

Es müssen derzeit folgende Angaben gemacht werden:

  • Handelsbezeichnung der Fisch-, Krebs oder Weichtierart (Beispiel „Scholle“)
  • Produktionsmethode (also „gefangen in…“ für Seefisch, „aus Binnenfischerei“ für Fisch aus Binnenfischerei, „aus Aquakultur..“ oder „gezüchtet in…“ für Fisch aus Aquakultur. Bei Seefisch ist diese Angabe entbehrlich, wenn sich aus der Handelsbezeichnung und der Angabe des Fanggebiets eindeutig ergibt, dass es sich um eine im Meer gefangene Fischart handelt.)
  • Gebiet, in dem das Erzeugnis gefangen oder in Aquakultur gewonnen wurde, und die Kategorie des für den Fang eingesetzten Geräts (Beispiel: Für Scholle wäre dies das Fanggebiet 27 „Nordostatlantik“; insgesamt liegt zurzeit eine Einteilung der befischten Weltmeere in 12 Fanggebiete vor; bei Erzeugnissen der Aquakultur muss das Land angegeben werden, in dem das Produkt die finale Entwicklungsphase durchlaufen hat)
  • Wissenschaftlicher Name (bei der Scholle z. B. wäre hier der wissenschaftliche Name „Pleuronectes platessa“ zu deklarieren)
  • Auftauhinweis (Tiefkühlprodukte, die vor dem Verkauf aufgetaut wurden, müssen mit dem Hinweis „aufgetaut“ versehen werden)

Beispiel einer korrekten Kennzeichnung bei einem verpackten Produkt:
SorteFangmethodeFanggebietSub-Fanggebiet

Alaska Seelachs

(Theragra chalcogramma)

Schleppnetz-

fischerei

Nordostpazifik

(FAO 67)

Golf von Alaska/

östl. Beringsee

Mehr Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften der Kennzeichnung finden Sie im Internetangebot der BLE.

Das Portal „Fischbestände online“ liefert darüber hinaus umfassende und aktuelle Informationen zum Zustand von Fischbeständen, die für den deutschen Markt von Bedeutung sind. Neben einer kurzen Darstellung der Fischarten sind die Informationen nach einzelnen Fischbeständen gegliedert. Ferner werden alle weiteren Aspekte beschrieben, die für die Bewertung einer nachhaltigen Fischerei relevant sein können. Alle Angaben werden entsprechend der wissenschaftlichen Praxis durch Quellen belegt.

Allgemeine Informationen zur Fischereipolitik und zur Struktur des Fischereisektors in Deutschland finden Sie unter Fischerei in Deutschland.

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