Anfang 2024 hat das BMEL zudem eine Verordnung verabschiedet, in der die geltenden EU-Regeln für vorverpacktes Fleisch auch auf nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgeweitet werden. Das betrifft somit unverarbeitetes Fleisch, das zum Beispiel in der Fleischtheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt (bei unverpacktem Rindfleisch musste bereits zuvor die Herkunft gekennzeichnet werden).
Informationen für Anwenderinnen und Anwender
zur Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch:
Grundsätzlich sind das Land der Aufzucht und das Land der Schlachtung anzugeben. Diese Informationen müssen auch von Lebensmittelunternehmen im Vertrieb entlang der Lebensmittelkette vorgehalten werden.
Fanden Aufzucht und Schlachtung im gleichen Land statt, kann die Angabe durch "Ursprung (Land)", also z. B. "Ursprung Deutschland" erfolgen.
Die Herkunftsinformationen müssen dem Endverbraucher gut sichtbar, deutlich und gut lesbar vor Kaufabschluss und Warenübergabe zur Verfügung gestellt werden. Dies kann durch Schilder auf dem Lebensmittel, Preisverzeichnisse, Aushänge in der Verkaufsstätte oder sonstige, unmittelbar zugängliche, schriftliche oder elektronische Information geschehen.
Grundsätzlich müssen sich die Herkunftsinformationen auf das konkrete Lebensmittel beziehen. Wenn in einem Unternehmen überwiegend Fleisch der gleichen Herkunft angeboten wird, kann die Angabe durch eine allgemeine Erklärung an gut sichtbarer Stelle erfolgen, wobei dann auch auf die Möglichkeit einer abweichenden Herkunft hinzuweisen ist. Fleisch, dessen Herkunft nicht der ausgewiesenen üblichen Herkunft entstammt, ist gesondert zu kennzeichnen.
Vorschläge der EU-Kommission zur Ausweitung der Herkunftskennzeichnung
Die Frage der Ausweitung der Herkunftskennzeichnung im Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist Teil der Farm to Fork-Strategie der EU-Kommission. Die EU-Kommission prüft derzeit verpflichtende Herkunftsangaben bei
Milch und Milch als Zutat,
Fleisch als Zutat,
Kaninchen- und Wildfleisch,
Reis,
Hartweizen in Teigwaren,
Kartoffeln und Tomaten in bestimmten Tomatenprodukten.
Die EU-Kommission hat angekündigt, mit der Wirkungsanalyse Legislativvorschläge vorzulegen.
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher ernähren sich bewusst pflanzenbetont und verzichten häufiger auf tierische Lebensmittel. Eine Vielzahl von Alternativen zu Fleisch, Fisch oder Milcherzeugnissen auf pflanz-licher Basis ist heute bereits im Handel erhältlich. Die Gründe für den Griff zu diesen Alternativen sind vielfältig: So spielen Umfragen zufolge gesundheitliche und ethische Gründe sowie eine umweltverträglichere Erzeugung eine wichtige Rolle; manchen schmeckt es einfach besser und ein Großteil ist erst einmal neugierig.
Die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung ermöglicht den Unternehmen die freiwillige, rechtssichere Verwendung des Nutri-Score in Deutschland.
Verbraucherinnen und Verbrauchern bietet die erweiterte Nährwertkennzeichnung Nutri-Score Orientierung und Hilfestellung beim Lebensmitteleinkauf – gut sichtbar auf der Vorderseite von Verpackungen. Unternehmen tragen mit der Kennzeichnung ihrer Produkte zu mehr Verbraucherinformation und Transparenz bei.