Rechtsgutachten zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
Identifikation, Bewertung und Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Hemmnissen bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und der Weitergabe von Lebensmittelspenden.
Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ist ein Anliegen der Bundesregierung.Im Juni 2023 wurde deshalb vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Weitergabe von Lebensmittelspenden und die damit verbundenen Fragen genau zu betrachten.
In dieses Gutachten mit dem Titel „Identifikation, Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Hemmnissen bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und der Weitergabe von Lebensmittelspenden“ sind auch Impulse aus der Praxis eingeflossen. Diese wurden im Rahmen von Interviews mit relevanten Akteuren der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette sowie Stakeholdern im Bereich der unentgeltlichen Weitergabe von Lebensmitteln, gewonnen.
Die verschiedenen Regelungsvorschläge zur Erleichterung der unentgeltlichen Weitergabe von Lebensmitteln setzen auf EU-Ebene und nationaler Ebene an. Das BMEL sieht Potential in den Vorschlägen und steht mit den betroffenen Akteuren hierzu im Austausch. Zudem prüft es zurzeit die konkreten Vorschläge zur Anpassung lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Damit soll dem Spannungsfeld der Erleichterung von Lebensmittelspenden unter gleichzeitiger Wahrung der Lebensmittelqualität und -sicherheit begegnet werden.
Dabei steht das BMEL auch mit den anderen Ressorts im Austausch, vor allem bezüglich der straf- und steuerrechtlichen Analysen und Empfehlungen des Rechtsgutachtens mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Hier finden Sie das vollständige Rechtsgutachten.