Regionale Fischereiorganisationen

Für die Fischereien oder Meeresgebiete außerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone eines Landes (200 Seemeilen von der Küste) können Staaten bzw. die EU keine Bewirtschaftungsregeln aufstellen. Stattdessen werden Meeresgebiete und Fischereien auf hoher See in der Regel von Regionalen Fischereiorganisationen (RFO) verwaltet.

Neben den Küstenstaaten der entsprechenden Region können auch weitere Länder, die dort Fischerei betreiben, Mitglied einer solchen RFO werden.

Die RFO können in den jeweiligen Meeresgebieten Fang- und Aufwandsbeschränkungen verhängen, technische Maßnahmen festlegen und die Einhaltung von Verpflichtungen kontrollieren. Die EU ist Mitglied in zahlreichen RFO; sie wird dort vertreten durch die EU-Kommission.

Die Vereinbarungen und Empfehlungen der RFO werden in der Regel in das EU-Fischereirecht, z.B. die Verordnung über die zulässigen Gesamtfangmengen und Quoten übernommen. Einige dieser Organisationen bewirtschaften die gesamten Fischbestände in einem Meeresgebiet, andere nur bestimmte weit wandernde Arten, vor allem Thunfisch.

Die wichtigsten Organisationen aus deutscher Sicht

Für die deutsche Fischerei sind die Fischereiorganisationen im Nordatlantik

von besonderer Bedeutung. Hier wird über die Bewirtschaftung wichtiger Bestände wie Kabeljau, Makrele, Hering und Blauer Wittling entschieden.

Einen besonderen Status hat die

denn sie beinhaltet sowohl den Schutz der lebenden Meeresressourcen der Antarktis als auch deren nachhaltige Nutzung. Die Bestrebungen zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten unter CCAMLR sind der erste Versuch der internationalen Staatengemeinschaft, den Schutz der Meeresumwelt und gleichzeitig die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen zu regeln. Deutschland hat dazu einen EU-Vorschlag für die Einrichtung eines Meeresschutzgebietes im Weddellmeer vorbereitet.

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