Speisefisch aus Aquakultur
Die Erzeugung von Speisefischen aus Aquakultur wird erst seit 2011 jährlich statistisch erfasst. Die für Aquakultur und Binnenfischerei zuständigen Bundesländer haben das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow beauftragt, jährlich den "Jahresbericht zur Deutschen Binnenfischerei" zu erstellen.
Dieser Bericht enthielt bis zum Inkrafttreten der EU-Aquakulturstatistikverordnung Erhebungen über die Produktionszahlen der deutschen Aquakultur- und Binnenfischereibetriebe aufgrund der Meldungen der Länder. Diese Produktionszahlen beruhten teilweise auf Schätzungen wie aber auch auf eigenen Landeserhebungen.
Seit dem Jahresbericht zur Deutschen Binnenfischerei 2013 wurde bei Flächen, Betriebszahlen und Produktionsmengen auf Erhebungen der Statistischen Landesbehörden und des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen, die nach Vorgaben der europäischen Aquakulturstatistikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 762/2008) und des geänderten Agrarstatistikgesetzes seit 2012 jährlich stattfinden.
Aquakultur in Europa
Die Aquakulturbetriebe sind gegenwärtig mit einer Vielzahl von Regelungen unterschiedlichster Bereiche konfrontiert, die mit dem gewünschten Ausbau dieses Sektors nicht immer vereinbar sind. Der Ausbau der Aquakultur sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, da sie nicht auf einer gemeinsamen Ressource basiert.. Bisherige Studien analysieren nicht vollumfassend die Gründe, warum die deutsche Aquakultur derzeit stagniert. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Perspektivstudie Aquakultur im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung gefördert. Die Ergebnisse der Perspektivstudie Aquakultur können nach Auffassung des BMEL dazu dienen, Schwachstellen der deutschen Aquakultur zu beheben und so die deutsche Aquakultur voranzubringen. Über verschiedene Disziplinen hinweg baut sie auf bestehenden Arbeiten und Strategiepapieren auf.
Der Zustand des deutschen Aquakultursektors wird zumeist mit dem Begriff "Stagnation" gekennzeichnet. Hierfür führt die Studie ein breites Spektrum an Gründen an: U. a. ungünstige rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Umwelt-, Wasser- und Baurecht, unfairer Wettbewerb mit ausländischen Anbietern, die u. a. von Subventionen, geringeren Auflagen oder Abgaben profitierten, unzureichende und teilweise zersplitterte Forschung, schlechtes Image sowie Fehlinformation der Verbraucher (beispielsweise hinsichtlich des Antibiotikaeinsatzes) sowie negative Einflüsse von Prädatoren. Im Gegensatz zur Situation in Deutschland steht die weltweite Entwicklung, in der die Aquakultur als der am stärksten wachsende Bereich der Nahrungsmittelproduktion gilt.
Große Teile der gegenwärtigen und auch der zukünftigen Aquakultur stützen sich auf Binnengewässer und künstliche Haltungsformen wie Teichwirtschaft und Kreislaufanlagen sowie Austern- und Muschelkulturen in Küstennähe.
Die Entwicklung einer nachhaltigen, ökosystemverträglichen Marikultur an küstennahen und -fernen Standorten mit Netzkäfighaltung steht erst noch am Anfang und bedarf einer wissenschaftlichen Begleitung. Aquakultur kann nur eine nachhaltige Ergänzung und gegebenenfalls Alternative zur Fangfischerei darstellen, wenn sie mit nachhaltigen Zuchtmethoden und -verfahren einhergeht. Mit der Aquakultur können sonst nachteilige Veränderungen für die sensiblen Küstenökosysteme und damit zusammenhängende wirtschaftliche und soziale Probleme entstehen. Gemeinschaftsweite Regelung stehen immer vor dem Problem, den besonderen regionalen Gegebenheiten nur sehr bedingt Rechnung tragen zu können.
Nationaler Strategieplan Aquakultur
Vor diesem Hintergrund sind die Mitgliedstaaten der EU gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinsame Fischereipolitik verpflichtet, einen mehrjährigen nationalen Strategieplan für die Entwicklung der Aquakultur zu erstellen.
Die Agrarministerkonferenz hat eine Arbeitsgruppe der Fischereireferenten des Bundes und der Länder mit der Erstellung eines solchen Strategieplans beauftragt. Zum Entwurf des Plans wurden die betroffenen Ressorts des Bundes und der Länder beteiligt. Anschließend fand eine öffentliche Anhörung statt. Der Plan wurde wurde 2020 grundlegend überarbeitet. Hier gibt es den Nationalen Strategieplan Aquakultur für Deutschland zum Download.