EU-Fischereikontrolle und Bekämpfung der illegalen Fischerei

Jede Regelung ist nur so gut, wie sie auch durchgesetzt wird. Um eine auf Nachhaltigkeit ausgelegte Fischereipolitik EU-weit umsetzen und Verstöße verhindern und wirksam bekämpfen zu können, sind effektive Kontrollen und abschreckende Sanktionen wichtige Instrumente.

Fischereikontrolle

Das Fischereikontrollsystem basiert auf der sogenannten Fischerei-Kontrollverordnung (Nr. 1224/2009), die seit 2010 gilt und die 2023 aktualisiert wurde. Ihre Kernelemente sind:

  • eine zentrale Rahmenregelung für eine risikobasierte Fischereikontrolle in allen Mitgliedstaaten,
  • die Einführung eines Rückverfolgbarkeitssystems für Fischereierzeugnisse zur Überprüfung ihrer Legalität,
  • die Harmonisierung der Sanktionsvorschriften und Einführung eines Strafpunktesystems für schwere Verstöße,
  • ein gemeinsamer Kontroll- und Inspektionsansatz in allen Mitgliedstaaten, der einheitliche und koordinierte Inspektionen gewährleistet und Grundstandards etabliert,
  • die Verbesserung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten und mit der EU-Kommission und der Europäischen Fischereikontrollagentur (EFCA) bei der Durchführung von Kontrollen und Inspektionen auf jeder Produktionsstufe,
  • der Aufbau eines modernen Datenerfassungs- und verwaltungssystems aller fischereibezogenen Daten und eines Datenaustauschsystems zwischen den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und der EFCA,
  • der Aufbau einer computergestützten, risikobasierten Datenanalyse zur schnellen Identifizierung von Unregelmäßigkeiten,
  • ein Überwachungssystem zur Motorenstärke der Fischereifahrzeuge sowie
  • die Kontrolle der Meeresfreizeitfischerei für bestimmte Fischereibestände.

Auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission von Mai 2018 wurde die Fischerei-Kontrollverordnung Ende 2023 durch die Verordnung (EU) 2023/2842 geändert. Die Regelung wurde modernisiert, um die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik noch besser zu erreichen. Wesentliche Punkte waren hierbei die Vereinfachung des Rechtsrahmens, die Verringerung des Verwaltungsaufwands sowie die Verbesserung der Datenlage und des Datenaustausches. Die rechtlichen Änderungen erlangen sukzessive Geltung, größtenteils im Januar 2026, zum Teil im Januar 2028.

Um angesichts begrenzter Ressourcen die volle Umsetzung der EU-Fischereipolitik sicherstellen zu können, ist eine mit modernster Technologie durchgeführte Risikoanalyse ein tragender Ansatz des Kontrollsystems. Effektive und effiziente Kontrollen in allen Mitgliedstaaten sind auch zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Fischer von Bedeutung und zur Bildung einer europäischen "Kontrollkultur" unter den Fischern unentbehrlich.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Bundesrecht zur Umsetzung dieser unionsrechtlichen Bestimmungen sind das Seefischereigesetz und die Seefischereiverordnung, die entsprechend an die Neuerungen im Unionsrecht anzupassen sind.

Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unreglementierten Fischerei

Ergänzt wird dieses Kontrollsystem für die Fangaktivitäten von EU-Schiffen durch die ebenfalls seit 2010 geltende Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 zur Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unreglementierten Fischerei (IUU-Fischerei). Die IUU-Fischerei ist weltweit eine der größten Bedrohungen für die Nachhaltigkeit der Fischbestände und die biologische Vielfalt der Meere. Schätzungen zufolge wird jährlich Fisch im Wert von rund 10 Milliarden Euro illegal gefangen und verkauft. Deshalb ist die Bekämpfung der illegalen Fischerei ein zentrales Thema für das BMEL.

Die Fischerei außerhalb legaler Fangquoten führt in der Regel unmittelbar zu einer Übernutzung, macht die nachhaltige Bewirtschaftung der betroffenen Bestände auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen unmöglich und zerstört die Lebensgrundlage der legal agierenden Fischer.

Die EU ist mit ihren rund 450 Millionen Einwohnern im internationalen Maßstab einer der größten und kaufkräftigsten Importmärkte für Fischereierzeugnisse und damit auch ein attraktives Ziel für Erzeugnisse aus illegalen Fängen. Deshalb ist es so wichtig, den Import von Fischereierzeugnissen in die EU besonders intensiv zu kontrollieren.

Die zugrundeliegende Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 basiert auf drei Säulen:

  • Nachweis der legalen Herkunft der Ware durch ein lückenloses Rückverfolgungssystem,
  • strengere Kontrollen, insbesondere beim Zugang von Drittlandsschiffen zu EU-Gewässern, und
  • abschreckende Sanktionen.

Im Rahmen der Novelle der Fischerei-Kontrollverordnung ist diese Verordnung ebenfalls aktualisiert worden. Sie bildet auch die Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit bei der Aufdeckung von IUU-Aktivitäten auf internationaler Ebene sowie für eine Intensivierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei in den 13 regionalen Fischereimanagementorganisationen, in denen die EU Mitglied ist. Küstenentwicklungsländer sollen in ihrem Kampf gegen die IUU-Fischerei in ihren Gewässern unterstützt werden. Gegen Flaggenstaaten, deren Schiffe in die IUU-Fischerei verwickelt sind, besteht ein System von „gelber“ und „roter Karte“, mit dem solche Staaten zur Kooperation mit der EU und zur Unterbindung der IUU-Fischerei bewegt werden sollen. Für den Fall, dass diese nicht einlenken, können entsprechende Handelsmaßnahmen (z.B. Importverbote) verhängt werden.

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