UN-Seerechtsübereinkommen

Verfassung der Meere

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UN) ist die Grundlage der Politik in Bezug auf die Meere. Es teilt die Meeresgebiete in unterschiedliche Zonen auf, in denen dem jeweiligen Küstenstaat differenziert ausgeprägte Regelungs- und Durchsetzungsbefugnisse zuerkannt werden.

Zu den Zielen des Seerechtsübereinkommens zählt die "ausgewogene und wirkungsvolle Nutzung der Ressourcen" und die "Erhaltung der lebenden Ressourcen und der Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt" der Meere und Ozeane.

Seit der Annahme des Seerechtsübereinkommens wurden eine Reihe von internationalen Abkommen über die praktische Umsetzung der nachhaltigen Fischerei auf hoher See vereinbart. Eines davon ist das Übereinkommen über die gebietsübergreifenden und weit wandernden Fischbestände (1995).

Die UN-Abkommen spielen außerdem eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung zerstörerischer Fangpraktiken, die empfindliche Lebensräume, vor allem Seeberge und Tiefseekorallen, bedrohen.

UN-Hochseeschutzabkommen

Seit 2023 gibt es das erste UN-Hochseeschutzabkommen. Das Abkommen soll den globalen Schutz und eine nachhaltige Nutzung der Meeresbiodiversität – also der Arten, ihrer natürlichen Lebensräume und deren genetischer Vielfalt – auf Hoher See (= in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse) regeln. Die Ziele des Abkommens sind insbesondere die Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf Hoher See, eine Verpflichtung zu Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Aktivitäten mit potentiell wesentlichen Umwelteinfluss oder Regelungen zur Nutzung genetischer Ressourcen mariner Tiere und Pflanzen

Deutschland hat das UN-Hochseeschutzabkommen als einer der ersten Staaten im September 2024 unterzeichnet. Federführung innerhalb der Bundesregierung liegt beim BMUV.

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