Die Freiwilligen Leitlinien zu Landnutzungsrechten

Die vom Ausschuss für Welternährungssicherung der Vereinten Nationen (CFS) im Mai 2012 einstimmig beschlossenen "Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern" sind ein historischer Meilenstein in der internationalen Entwicklungspolitik.

Sie sind das erste globale völkerrechtliche Instrument, das den sicheren und gerechten Zugang zu natürlichen Ressourcen regelt und sich dabei auch mit der Gestaltung von Landinvestitionen – dem so genannten "Landgrabbing" – befasst. Ziel ist es, die Menschen in Entwicklungsländern gezielt zu stärken, damit sie aus eigener Kraft ihre Existenz sichern können.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat 2009 die Erarbeitung der Leitlinien mit rund 2 Millionen Euro unterstützt und dabei an seine Aktivitäten zur Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung angeknüpft. An den Verhandlungen haben neben 96 Staaten auch Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und des Privatsektors aktiv mitgewirkt, wodurch die Leitlinien über eine besondere Legitimität und völkerrechtliche Bedeutung verfügen.

Seitdem hat das BMEL mit fünf weiteren Projekten und einem Fördervolumen von 8,7 Mio. Euro zur Implementierung der Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure (VGGT) in Sierra Leone, Liberia, Äthiopien, Mauretanien und der Mongolei und somit zu einer Verbesserung der Landrechte für alle Bevölkerungsgruppen beigetragen.

Zugang zu Ressourcen ist überlebenswichtig

Sichere Zugangsrechte zu Land und anderen produktiven Ressourcen sind für die Menschen in ländlichen Gebieten überlebenswichtig. Sie sind ein Schlüsselfaktor zur Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung. Private Investitionen sind für die Ernährungssicherheit wichtig, sie dürfen aber nicht die Menschenrechte und Landrechte der lokalen Bevölkerung verletzen.

Eigentums- und Nutzungsrechte der lokalen Bevölkerung

Die Freiwilligen Leitlinien skizzieren, wie Landtransfer-Prozesse unter Achtung des Menschenrechts auf Nahrung sowie der Eigentums- und Nutzungsrechte der lokalen Bevölkerung auszugestalten sind. So müssen Konsultationen mit der lokalen Bevölkerung sowie Folgenabschätzungen für die Bevölkerung und die Natur durchgeführt werden. Die Staaten sollen auf nationaler Ebene Regelungen über Ausmaß und Umfang großflächiger Landinvestitionen erlassen.

Die Rechte der Frauen stärken

Ein besonderer Erfolg ist die Stärkung der Rechte von Frauen. In vielen Schwellen- und Entwicklungsländern werden die Frauen nach wie vor durch tradiertes Erb- oder Familienrecht diskriminiert und haben kaum Einfluss auf Landnutzungsplanungen. Auf deutsche Initiative hin wurden die Beteiligungsrechte von Frauen und Mädchen besonders berücksichtigt. Hier setzt ein laufendes BTF-Vorhaben an, dass die Förderung von Prozessen hin zu einer nachhaltigen und gerechten Verwaltung von Landrechten zum Ziel hat. Dazu werden lokale Gremien gestärkt und partizipative Multi-Stakeholder-Prozesse etabliert. Hierdurch soll eine integrativere lokalen Verwaltung von Landrechten unter größerer Teilhabe von Frauen und Jugendlichen erreicht werden.

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