Die internationale Zusammenarbeit zur Sicherung der Welternährung
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) wurde 1945 gegründet und ist eine der ältesten und größten Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Die Ziele dieser Fachorganisation sind unter anderem: weltweite Ernährungssicherung, Stärkung landwirtschaftlicher Produktion und ländlicher Entwicklung, Förderung nachhaltiger Ressourcenbewirtschaftung.
Die FAO ist eine von drei in Rom ansässigen Landwirtschafts- und Ernährungsinstitutionen der Vereinten Nationen. Neben der FAO gehören dazu das WFP (Welternährungsprogramm) und IFAD (Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung).
In der FAO sind derzeit 194 Staaten und die Europäische Union (EU) als Mitglied sowie zwei Staaten als assoziierte Mitglieder vertreten (Stand: Mai 2020). Der reguläre Haushalt umfasst für die Jahre 2020/2021 zusammen rund eine Milliarde US-Dollar. Der deutsche Beitrag beläuft sich für diesen Zeitraum auf circa 61 Millionen US-Dollar.
Die FAO ist für Deutschland zentraler Mittler und Partner bei der Bekämpfung von Hunger und Unterernährung weltweit. Als viertgrößter Beitragszahler unterstützt Deutschland die FAO nachdrücklich dabei, die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030, insbesondere das Ziel 2 "Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern", zu erreichen - dies durch Politikberatung und technische Zusammenarbeit sowie Schaffung von Normen und Leitlinien.
Bei der Bekämpfung der aktuellen COVID-19-Pandemie arbeitet die FAO eng mit der WHO (Weltgesundheitsorganisation), der OIE (Weltorganisation für Tiergesundheit) und anderen Partnern zusammen, um im Rahmen des „One Health Approaches“ die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern und einzudämmen. Dabei legt sie ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Versorgungsketten und besonders verwundbarer Bevölkerungsgruppen.
Seit Mai 2002 unterhält die Bundesregierung eine Rahmenvereinbarung mit der FAO über Projektzusammenarbeit im Bereich der Ernährungssicherung. Hierfür stellt Deutschland jährlich über einen Bilateralen Treuhandfonds zusätzliche Mittel als freiwilligen Beitrag für die FAO in Höhe von ca. 10 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden Projekte finanziert, die auf eine Verbesserung der Ernährungssicherheit in Schwerpunktregionen abzielen.
Darüber hinaus entsendet das BMEL im Rahmen eines Nachwuchsförderprogrammes der Bundesregierung jährlich zwei bis drei Beigeordnete Sachverständige an die FAO - dies in thematischen Schwerpunktbereichen des BMEL. Die Bundesrepublik Deutschland ist bestrebt, eine angemessene Präsenz deutscher Mitarbeiter in internationalen Organisationen zu erreichen. Mit diesem Ziel und im Auftrag der Bundesregierung führt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Nachwuchsförderungsprogramm durch.
Im Juni 2019 wurde Dr. Qu Dongyu zum neuen Generaldirektor der FAO gewählt. Der ehemalige stellvertretende chinesische Landwirtschaftsminister tritt die Nachfolge von Dr. Graziano da Silva an, der seit Januar 2012 die FAO geleitet hat.
Der Welternährungsausschuss
Als federführendes Ressort für die FAO und ihres Ausschusses für Welternährungssicherung (Committee on Food Security – CFS) setzt sich BMEL dafür ein, das Menschenrecht auf Nahrung in allen Politikprozessen zu verankern. Durch die fachpolitische Mitwirkung des BMEL war Deutschland maßgeblich an der Schaffung einschlägiger Normen und Freiwilliger Leitlinien im Aufgabenbereich der FAO beteiligt und setzt sich mit konkreten Projekten für deren Umsetzung ein. Zu nennen sind:
- Freiwillige Leitlinien zur Unterstützung der schrittweisen Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung im Kontext nationaler Ernährungssicherung
- Freiwillige Leitlinien für die verantwortungsvolle Regulierung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Ernährungssicherung (VGGT)
- Prinzipien für verantwortliche Investitionen in Landwirtschaft und Nahrungsmittel-systeme (RAI-Prinzipien)
Neben Regierungsvertretern bezieht der Ausschuss auch multilaterale Agenturen sowie privatwirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure in Entscheidungsprozesse ein. Dies bietet die Möglichkeit gemeinschaftliche Ansätze zur Bekämpfung des Hungers entschieden voranzutreiben.
Derzeit erarbeitet der CFS neben den „Freiwillige Leitlinien zu Ernährungssystemen für eine bessere Ernährung“ auch die Politikempfehlungen „Agrarökologie und andere Innovationen für eine nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssysteme“. Diese Produkte sollen unter anderem als inhaltliche Bausteine für den für das Jahr 2021 anberaumten World Food Systems Summit dienen.
In Deutschland wurde der im CFS etablierte Multi-Stakeholder Ansatz aufgegriffen und der Arbeitskreis Welternährung (AKWE) etabliert. Der AKWE ist eine gemeinsame Plattform des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Im Rahmen regelmäßiger Treffen finden hier Fachdiskussionen zwischen Politik, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft sowie der Privatwirtschaft zu aktuellen Themen der internationalen Ernährungssicherung statt. Ziel der Arbeit des AKWE ist der Austausch, die Beratung und aktive Zusammenarbeit der unterschiedlichen Stakeholder zur Umsetzung des Menschenrechts auf angemessene Nahrung.
Auch im Rahmen der G7 und G20 Prozesse befassen sich die Agrarminister mit dem Thema Globale Ernährungssicherung.