Die Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme

Die Mitgliedsstaaten des Ausschusses für Welternährungssicherheit bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) haben am 15. Oktober 2014 einstimmig Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme verabschiedet.

Mehr als 821 Millionen Menschen hungern weltweit und jeder dritte Mensch weltweit ist mangelernährt. In vielen Teilen der Welt sind daher öffentliche und private Investitionen in den Agrarsektor und die gesamte Wertschöpfungskette dringend erforderlich, um die Ernährungssituation nachhaltig zu verbessern. Damit sie diesem Ziel dienen, müssen Investitionen verantwortlich gestaltet werden, wofür nun erstmals ein Regelungsrahmen besteht.

Investitionen sollen der Bevölkerung in Entwicklungs- und Schwellenländern zugutekommen

Das Ziel der so genannten RAI Principles (Principles for Responsible Investment in Agriculture and Food Systems) ist es, die Investitionen so zu gestalten, dass sie der Bevölkerung in den Entwicklungs- und Schwellenländern zugutekommen. Die Prinzipien sind das Ergebnis eines mehrjährigen Konsultations- und Verhandlungsprozesses der Staaten mit weitreichender Beteiligung der Wirtschaft wie auch der Zivilgesellschaft innerhalb des Welternährungsausschusses bei der FAO.

Anders als bei anderen Richtlinien zur Gestaltung von Investitionen haben hier die Vertreter der von Ernährungsunsicherheit betroffenen Kleinbauern, Fischer und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft aber auch der privaten Investoren und Stiftungen bei den Verhandlungen gemeinsam mit den Staatenvertretern an einem Tisch gesessen. Dieser große Teilnehmerkreis verschafft den Prinzipien ein hohes Maß an Legitimation und unterscheidet sie von sonstigen internationalen Instrumenten zur Gestaltung von Investitionen.

Deutschland erreicht Verankerung wichtiger Kernanliegen zur Ernährungssicherung

Die Bundesregierung hat die Arbeit an den Prinzipien seit Anbeginn unterstützt und konnte in den Verhandlungen die Verankerung wichtiger Kernanliegen zur Ernährungssicherung erreichen. Zudem fördert das BMEL über ein Projekt des Bilateralen Treuhandfonds mit der FAO seit dem Jahr 2008 die Anwendung der Prinzipien in den Ländern Laos, Liberia und Sierra Leone. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, das Recht auf Nahrung weltweit zu verwirklichen und engagiert sich für die Erarbeitung neuer völkerrechtlicher Leitlinien und Normen, die Pflichten von Staaten und Verantwortlichkeiten privater Akteure aus dem Menschenrecht auf Nahrung beschreiben.

Erschienen am im Format Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Recht auf Nahrung (Thema:Welternährung)

Das Recht auf angemessene Nahrung ist ein Menschenrecht und von entscheidender Bedeutung für die Wahrnehmung aller Rechte.

Mehr

Die Freiwilligen Leitlinien zu Landnutzungsrechten (Thema:Agenda 2030)

Die vom Ausschuss für Welternährungssicherung der Vereinten Nationen (CFS) im Mai 2012 einstimmig beschlossenen "Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern" sind ein historischer Meilenstein in der internationalen Entwicklungspolitik.

Mehr

Projekte zur Ernährungssicherung - der Bilaterale Treuhandfonds mit der FAO (Thema:Agenda 2030)

Seit dem Jahr 2002 unterstützt das BMEL durch einen Bilateralen Treuhandfonds (BTF) Projekte der Internationalen Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zur Überwindung von Hunger und Fehlernährung.

Mehr