Informationen des BMEL zum Brexit

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 1. Februar 2020 endete zum 31. Dezember 2020 die im Austrittsvertrag vereinbarte Übergangsphase. Damit schied das Vereinigte Königreich aus Binnenmarkt und Zollunion aus; die EU-Regeln gelten nicht mehr.

Mit der Einigung vom 24. Dezember 2020 haben die Europäische Union und das Vereinigte Königreich ein neues Kapitel in ihren Beziehungen aufgeschlagen. In den weniger als ein Jahr dauernden intensiven Verhandlungen ist es gelungen, das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich umfassend neu zu gestalten. Der neue Partnerschaftsvertrag wird die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf eine neue Grundlage stellen. Dies ist ein großer Erfolg. Nie zuvor wurde ein derart umfassendes Abkommen der EU mit einem Drittstaat vereinbart, und dazu noch in Rekordzeit.

Von der erreichten Einigung werden beide Seiten, die EU und das Vereinigte Königreich, profitieren. Um nach Ablauf der Übergangsphase einen nahtlosen Übergang in einen neuen umfassenden vertraglichen Rahmen zu ermöglichen, müssen nun alle 27 Mitgliedstaaten ihre Zustimmung geben. Das Abkommen wird seit dem 1. Januar 2021 bis zum 30. April zunächst vorläufig angewendet, bis das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat.

Was wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart?

Das Abkommen über die zukünftigen Beziehungen begründet unter anderem eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft. Diese beruht im Kern auf einem Freihandelsabkommen, das weder Zölle noch Quoten vorsieht und damit bedeutende Handelshemmnisse abwendet. Eine solche Partnerschaft braucht aber auch gerechte Rahmenbedingungen. Deshalb haben beide Seiten weitreichende Regelungen vereinbart, um fairen Wettbewerb zu garantieren. Dies betrifft den Bereich der Staatlichen Beihilfen ebenso wie Standards im Verbraucherschutz, Arbeitnehmerschutz, Umwelt- und Klimabereich. Die genauen Bestimmungen, die nun seit 1. Januar 2021 – zunächst vorläufig - gelten werden, können Sie im Einzelnen auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesministerien sowie der Europäischen Kommission einsehen.

Brexit - Fragen und Antworten des BMEL

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Von einer echten Wirtschaftspartnerschaft könnte aber nicht die Rede sein, wenn die Beziehungen nicht auch über Handelsfragen hinausgingen. Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich deshalb auch in vielen anderen Feldern über den Rahmen der künftigen Kooperation geeinigt: Hierbei geht es um Dienstleistungen, Berufsqualifikationen, öffentliche Beschaffung, Umwelt- und Energiefragen, Luft-, See- und Schienengüterverkehr sowie Regelungen zu Sozialversicherung und Forschung und Entwicklung. In diesem Zusammenhang wird sich das Vereinigte Königreich auch in Zukunft an einer Reihe von EU-Programmen beteiligen.

Um der engen Verflechtung und geographischen Nähe von Europäischer Union und Vereinigtem Königreich Rechnung zu tragen, begründet das Abkommen darüber hinaus auch eine enge Sicherheitspartnerschaft. Diese ermöglicht die zukünftige Kooperation bei Justiz und Inneres-Themen. Entgegen dem Wunsch der Europäischen Union enthält das Abkommen leider keine Regelungen zur Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik. Die EU und das Vereinigte Königreich bleiben aber wichtige Partner in Nato, OSZE oder Vereinte Nationen.

Eine Sonderregelung wurde im Austrittsabkommen für Nordirland vereinbart: Die Regelung des Nordirland-Protokolls sieht vor, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung finden sowie der EU-Zollkodex angewandt wird. Dazu notwendige Kontrollen und Zollerhebungen finden an den Eingangspunkten der irischen Insel in Nordirland statt. Nordirland bleibt also in den Belangen des Warenverkehrs Teil des Binnenmarktes.

Was passierte nach Ende der Übergangsphase?

Die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase endete am 31. Dezember 2020. Somit ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. Das Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich hat sich daher zum Jahreswechsel grundlegend gewandelt. Mit dem Abkommenüber das zukünftige Verhältnis treten neue umfassende Bestimmungen in Kraft, auf die sich Staaten, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in der ganzen EU mit dem Ende der Übergangsphase vorbereiten müssen.

Eine Übersicht über die Änderungen und notwendige Vorbereitungsmaßnahmen hat die Europäische Kommission am 9. Juli 2020 mit der Mitteilung zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums ("readiness communication") veröffentlicht. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Veränderungen können den fast 100 sektorspezifischen Vorbereitungsmitteilungen an Interessenträger ("readiness notices") entnommen werden und sollen die öffentliche Verwaltung, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, sich vorzubereiten.

Wichtige Fragen und Antworten finden Sie auf folgenden Internetseiten

Weitere Informationen zu den Vorbereitungen auf den Brexit, insbesondere einen ausführlichen Katalog mit Fragen und Antworten, finden Sie auch weiterhin auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Auch auf der Seite der Bundesregierung und der Ressorts sind Informationen eingestellt.

Auswärtiges Amt

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesregierung

Die Europäische Kommission beantwortet auf ihrer Website viele Fragen u.a. zum Austrittsabkommens, zu Bürgerrechten und Finanzregelungen:

Informationen der EU-Kommission

Fragen und Antworten zum Abkommen mit dem Vereinigten Königreich (engl.)

Auf der Website der GTAI finden Sie vor allem Informationen zum Brexit im Rahmen des Deutsch-Britischen Wirtschaftsverkehrs:

Informationen der GTAI

Weitere Informationen:

Das Vereinigte Königreich veröffentlicht unter diesem Link allgemeine Informationen zum Brexit.

Zudem hat es unter diesem Link eine Präsentation insbesondere zum Warenverkehr zur Verfügung gestellt (Stand 20.10.2020).

Erschienen am im Format Artikel

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