Verhandlungen in der WTO
Bereits seit 2001 wird in der WTO über eine fortschreitende Liberalisierung des Handels verhandelt. Die besonderen Bedürfnisse von Entwicklungsländern sollten dabei besonders berücksichtigt werden. Hinzu kommen auch Fragen von Umwelt und Nachhaltigkeit.
Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es, das Fortbestehen und die Zukunftsfähigkeit des europäischen Modells einer multifunktionalen Landwirtschaft sicherzustellen. Zugleich gilt es aus Sicht des BMEL, Entwicklungsländern eine gleichberechtigte Teilnahme am Welthandel zu fairen Bedingungen zu ermöglichen.
Agrarverhandlungen
Ziel ist, Agrarsubventionen, die den Handel verzerren, weiter abzubauen. Dafür muss ein Ausgleich gefunden werden, zwischen berechtigten Anliegen der WTO-Mitglieder nach eigener Grundversorgung, dem Wunsch die multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft zu sichern und dem Anspruch aller Marktteilnehmer auf einen fairen unverzerrten Markt.
Fischereisubventionen
Im Fischereibereich wurde ein Arbeitsprogramm für die Fortsetzung der Verhandlungen zu Subventionen, die zu illegaler, unregulierter und nicht berichteter Fischerei (IUU-Fischerei) sowie zu Überkapazitäten und zur Überfischung führen, verabschiedet. Die WTO-Staatengemeinschaft ist in der Pflicht, das nachhaltige Entwicklungsziel (SDG) 14.6 umzusetzen. Sie soll im Rahmen ihres Regelwerkes bestimmte Formen von Fischereisubventionen bis zum Jahre 2020 abbauen.