Neue Märkte für tierische Produkte öffnen und erhalten - BMEL schafft die veterinärrechtlichen Voraussetzungen
Der Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen unterliegt komplexen nationalen und internationalen Abkommen, Regelungen, Vorschriften und Anforderungen. Einige sollen den Handel fördern, andere erschweren ihn. So müssen beispielsweise alle exportierten tierischen Produkte den tiergesundheitlichen sowie hygienischen Vorschriften des Empfängerlandes entsprechen.
Bilaterale Veterinärzertifikate mit Drittländern öffnen Exportmärkte
Veterinärangelegenheiten beim Export:
Sollen lebende Tiere (Sportpferde, Haustiere, Zootiere etc.) oder tierische Erzeugnissen (Fleisch, Milch, Eier, Honig etc.) von Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) eingeführt werden, müssen die Einfuhranforderungen des jeweiligen Drittlands beachtet werden. In diesen Einfuhrvoranforderungen ist bspw. festgelegt, welche Bedingungen an die Herkunft und den Gesundheitszustand der Tiere, aber auch an die Verarbeitung, Lagerung und Transport der tierischen Erzeugnisse, die später exportiert werden sollen, gestellt werden. Ziel dieser Einfuhranforderungen ist es, dass mit der Einfuhr der lebenden Tiere oder tierischen Erzeugnisse keine Tierseuchen in das Drittland verschleppt werden oder ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher im Drittland entsteht. Die Einfuhranforderungen des Drittlandes werden i.d.R. durch eine Veterinärbescheinigung, welches die Sendung begleitet, bestätigt.
Um einerseits dem berechtigten Sicherheitsinteresse des Einfuhrlandes zu genügen und andererseits den Handel nicht unverhältnismäßig stark zu beschränken, wurde im Abkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS (sanitary and phyotsanitary measures) - Abkommen) der Welthandelsorganisation (WTO) festgelegt, dass die Einfuhranforderungen wissenschaftlich begründet sein müssen und auf einer umfassenden Risikobewertung beruhen sollen. Zur Erleichterung des internationalen Handels wird eine Harmonisierung der Einfuhranforderungen angestrebt, zu dessen Zweck die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) und der Codex Alimentarius internationale Standards vorgeben, die das grundsätzlich notwendige Schutzniveau im Handel mit lebenden Tieren, genetischem Material und tierischen Erzeugnissen definieren. Nicht selten weichen die Einfuhranforderungen von Drittländern von diesen internationalen Standards ab. Dies kann in einem übersteigerten Sicherheitsbedürfnis begründet sein, aber auch dem Schutz einheimischer Erzeuger vor Wettbewerbern aus dem Ausland dienen.
Kernaufgabe des Referates 324 – Veterinärangelegenheiten beim Export - ist, die fachlichen Voraussetzungen für den Export von lebenden Tieren, genetischem Material und tierischen Erzeugnissen mit Drittländern in sog. Marktöffnungsverfahren zu verhandeln und fachlich vertretbare Kompromisse zu schaffen, wo unterschiedliche Interessen von Im- und Exportland aufeinandertreffen. Der Ablauf eines Marktöffnungsverfahrens unterscheidet sich dabei sowohl im Ablauf, als auch in der Verhandlungsdauer je nach Drittland stark. Am Ende des zum Teil mehrjährigen Marktöffnungsverfahrens steht die Vereinbarung einer Veterinärbescheinigung mit dem Drittland, welches die konkreten Einfuhranforderungen beinhaltet. Die Ausstellung der Veterinärbescheinigung ist in Deutschland den lokalen Veterinärbehörden der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte vorbehalten und kann nur erfolgen, wenn alle in der Veterinärbescheinigung aufgeführten Einfuhranforderungen erfüllt sind.
Nach einer erfolgreichen Marktöffnung ist es ein weiteres Ziel des BMEL, die geöffneten Exportmärkte zu erhalten, was u.a. eine intensive Kommunikation in Tierseuchenfällen und andern veterinärfachlichen Fragen, die Organisation von Inspektionen des Drittlandes in Deutschland oder die Aufarbeitung von Beanstandungen bei der Zertifizierung von Exportsendungen, erfordert.
Darüber hinaus ist das Referat 324 Ansprechpartner für die Bundesländer und Wirtschaftsverbände in Fragen zum Export von lebenden Tieren, genetischem Material und tierischen Erzeugnissen und leitet bzw. nimmt teil an verschieden Arbeitsgruppen, deren Ziel es ist, eine möglichst einheitliche Exportzertifizierung in Deutschland zu gewährleisten.
Alle mit Drittländern abgestimmten Veterinärbescheinigungen werden an die Wirtschaftsverbände übermittelt und darüber hinaus in das Tierseuchennachrichtensystem (TSN) eingestellt, auf welches die Veterinärbehörden in Deutschland Zugriff haben.