Die Welthandelsorganisation (WTO)
Eine starke Exportnation wie Deutschland, die in die globalen Märkte integriert ist, braucht internationale Regeln für den Handel, auf die es sich für seine Wirtschaft verlassen kann. Die Welthandelsorganisation (World Trade Organization /WTO) wurde mit dem Ziel gegründet, Handelshemmnisse abzubauen und für alle Mitgliedstaaten verpflichtende Regeln für den internationalen Handel zu schaffen, die auch eingeklagt werden können. Ein besonderes Thema ist die bessere Einbindung der Entwicklungsländer in den Welthandel.
Entstehung und Aufgaben der WTO
Als Ergebnis der achten Welthandelsrunde, der so genannten "Uruguay-Runde", entstand 1994 aus dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) die Welthandelsorganisation (World Trade Organization /WTO). Die Welthandelsorganisation wurde mit dem Ziel gegründet, Handelshemmnisse abzubauen und für alle Mitgliedstaaten verpflichtende Regeln für den internationalen Handel zu schaffen, die auch eingeklagt werden können. Willkürliche Handelsbeschränkungen sind verboten. Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern oder zur Verhinderung von Seuchen oder Krankheiten sind aber zulässig.
Bei den abzubauenden Handelshemmnissen lässt sich zwischen tarifären Handelsbarrieren (Zölle) und den so genannten nicht-tarifären Handelsbeschränkungen (z.B. Subventionen, diskriminierende Sicherheits-, Umweltschutz- und Gesundheitsschutzvorschriften oder mengenmäßige Beschränkungen) unterscheiden.
Eine zentrale Aufgabe der Welthandelsorganisation ist die Verwaltung und Umsetzung der verschiedenen WTO-Abkommen.
Flankiert von einer Reihe von Nebenabkommen bilden drei Abkommen die Hauptsäulen der WTO:
- das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade / GATT),
- das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services / GATS) und
- das Abkommen über den Schutz geistigen Eigentums (Trade Related Aspects of Intellectual Property / TRIPS).
Gekennzeichnet sind die Abkommen der Welthandelsorganisation vor allem durch
- das Prinzip der Meistbegünstigung: Vorteile (wie z.B. einen niedrigen Einfuhrzollsatz) können nicht nur einzelnen, sondern müssen allen WTO-Mitgliedern gewährt werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind besondere handelspolitische Vorteile, die Entwicklungsländern gewährt werden, sowie die Möglichkeit der Mitglieder, sich unter bestimmten Voraussetzungen zu Freihandelszonen oder Zollunionen zusammenzuschließen.
- das Prinzip der Inländerbehandlung: Ausländische Produkte und Dienstleistungen dürfen nicht schlechter behandelt werden als "vergleichbare" einheimische.
- das Prinzip der Transparenz: WTO-Mitglieder sind verpflichtet, sich gegenseitig über ihre Handelshemmnisse zu informieren.
Für den Agrarbereich sind vor allem das WTO-Agrarabkommen sowie das Übereinkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS) von zentraler Bedeutung.
Das WTO-Agrarabkommen
Das WTO-Agrarabkommen ist eine Sonderbestimmung zu den Vorschriften des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT. Es beschränkt handelsverzerrende Subventionen im Agrarsektor und definiert, welche Subventionen unbegrenzt zulässig sind. Handelsverzerrend sind Preisstützungen und produktionsbezogene Subventionen ohne Mengenbeschränkungen sowie Exportsubventionen. Europa hat in den verschiedenen Reformschritten in der Agrarpolitik die handelsverzerrenden Subventionen nahezu vollständig abgebaut und sich auch von den Exportsubventionen verabschiedet. Die Höhe der Agrarzölle wird durch das Abkommen absolut beschränkt, nur in Ausnahmefällen dürfen zusätzliche Schutzzölle gegen unlauteren Wettbewerb oder zum Schutz der eigenen Produktion erhoben werden.
Das SPS-Abkommen
Das Übereinkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS) legt fest, welche Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zulässig sind. Es geht dabei nur um Regelungen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf den internationalen Handel auswirken können. SPS-Maßnahmen dürfen ergriffen werden, soweit dies für den Gesundheitsschutz notwendig ist. In diesem Zusammenhang verpflichtet das SPS-Abkommen die Mitglieder, ihre Maßnahmen auf bestehende internationale Standards des Codex Alimentarius, der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und der Internationalen Pflanzenschutzkonvention (IPPC) zu stützen. Diese sind international abgestimmt und definieren damit grundsätzlich das notwendige Schutzniveau.
Darüber hinausgehende Anforderungen darf ein Mitglied nur ergreifen, wenn es anhand einer Risikobewertung nach wissenschaftlichen Grundsätzen belegen kann, dass diese erforderlich sind. Kann ein bestehendes Risiko noch nicht abschließend bewertet werden, können vorsorglich vorläufige Maßnahmen erlassen werden. Langfristiges Ziel ist die möglichst umfassende Harmonisierung der entsprechenden Normen und Standards. Den Handelspartnern soll es möglich sein, geplante SPS-Maßnahmen im Hinblick auf ihre WTO-Konformität zu bewerten, ihre Handelsauswirkungen abzuschätzen und ihre Wirtschaft auf neue Regelungen hinzuweisen. Deshalb verlangt das SPS-Abkommen, dass neue Maßnahmen oder die Änderung bestehender Vorschriften der WTO und ihren Mitgliedern mitgeteilt (notifiziert) werden.
Der für die Verteilung dieser Notifikationen zuständige "Nationale SPS-Kontaktpunkt" ist im BMEL angesiedelt. Er stellt sicher, dass die betroffene Wirtschaft über Maßnahmen informiert wird, koordiniert die Stellungnahmen der deutschen Wirtschaft und der Behörden und übermittelt diese an die EU-Kommission zur Weiterleitung an die WTO. So sollen mögliche Probleme beim Export deutscher Agrargüter möglichst früh verhindert werden. Alle bei der WTO notifizierten Regelungen sind bei der WTO öffentlich zugänglich.
Die Standards and Trade Development Facility (STDF)
Die "Standards and Trade Development Facility" (STDF) ist eine von der WTO koordinierte, institutionenübergreifende Initiative. Sie soll Förderansätze in den gesetzlich geregelten Bereichen Pflanzenschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit konzeptionieren und abstimmen. Hintergrund des Projektes ist, dass viele Entwicklungsländer Probleme dabei haben, internationale gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Normen umzusetzen und einzuhalten. Viele können deswegen die von ihnen erzeugten Produkte nicht exportieren.
Hier setzt das STDF-Programm mit Schulungen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau vor Ort an: So können Entwicklungsländer nicht nur leichter am Welthandel teilnehmen, es werden auch die Verbraucher in den betroffenen Ländern durch die Verbesserung der Lebensmittelsicherheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit geschützt. Seit ihrer Gründung im Jahre 2004 hat die STDF bereits 85 Projekte und 90 Projektvorbereitungsvorhaben unterstützt. Das BMEL unterstützt die Arbeit des STDF seit 2006 und hat jährlich 150.000 Euro hierzu beigetragen. Die Mitarbeit in der STDF bietet die Möglichkeit, bilaterale Projekte und Programme mit regionalen und internationalen Aktivitäten der STDF zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und Hebelwirkungen durch Kooperationen im Rahmen der Aid-for-Trade-Initiative zu erzielen.