Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Aus Mitteln der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, sowie Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure und Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.
Förderspektrum:
- Die Förderung gewerblicher Investitionen zielt darauf ab, die Investitionstätigkeit von Unternehmen in den strukturschwachen Regionen zu stärken, um so den wachstumsnotwendigen Strukturwandel zu erleichtern und Arbeitsplatzversorgung und Einkommenslage vor Ort direkt zu verbessern.
- Der Ausbau einer leistungsfähigen kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur schafft die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen, verbessert die regionalen Standortbedingungen und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen.
- Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation zwischen lokalen Akteuren (bspw. regionale Entwicklungskonzepte, Regional- und Clustermanagements) dienen zur Schaffung von besseren Standortbedingungen.
- Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen zielen auf die endogenen regionalen Wachstumskräfte und eine Aktivierung der Menschen vor Ort ab.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) koordiniert auf Bundesebene die GRW.