Landtourismus und Direktvermarktung
(Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten)
Die Förderung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein. Detaillierte Informationen sind den jeweiligen Entwicklungsprogrammen der Länder, die unter Punkt 5 verlinkt sind, und den Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes zu entnehmen.
1. Wo wird gefördert?
Die Förderung von Investitionen in den Landtourismus und die Direktvermarktung ist bundesweit möglich. Die einzelnen Länder können dabei unterschiedliche Finanzierungsinstrumente nutzen und nach Bedarf kombinieren. Die meisten Bundesländer nutzen Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Kofinanzierung.
2. Was wird gefördert?
Im Rahmen der GAK können landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten (Diversifizierung) gefördert werden. Die Förderung zielt darauf ab, Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen bei der Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft zu unterstützen, um so deren Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und auf diese Weise einen Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft der ländlichen Räume zu leisten. Welche alternativen, nichtlandwirtschaftlichen selbstständigen Tätigkeiten im Einzelnen gefördert werden, ist dem jeweiligen Entwicklungsprogramm des Bundeslandes zu entnehmen.
Gefördert werden beispielsweise Investitionen in
- die Errichtung, den Erwerb oder die Modernisierung von Gebäuden,
- die Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen,
- allgemeine Aufwendungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen, Beratungsgebühren, Durchführbarkeitsstudien und andere Kosten der Vorplanung, die im direkten Zusammenhang mit der Durchführung der Investition stehen,
- den Bereich "Gästebeherbergung auf dem Bauernhof" bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten,
- die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher und landwirtschaftsnaher Produkte (zum Beispiel Hofläden).
3. Wer wird gefördert?
Gefördert werden in der Regel
- Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform, bei denen mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten,
- Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen und
- Inhaber und Inhaberinnen landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten sowie bestimmte mitarbeitende Familienangehörige, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb das heißt auf der Hofstelle erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln.
4. Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten betragen kann, wobei das Mindestinvestitionsvolumen 10.000 Euro beträgt.