Entwicklungsprogramme der Länder
Die Umsetzung der ELER-Förderung in der Förderperiode 2014 bis 2022 einschließlich bis 2025 reichender Umsetzungsregelungen erfolgt auf der Grundlage der "Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum" (EPLR), die in Deutschland regionsspezifisch von den Bundesländern erstellt wurden.
Die Länder haben 2014 ihre 13 Entwicklungsprogramme bei der Europäischen Kommission eingereicht. Alle Programme wurden von der EU-Kommission genehmigt:
Zum Thema
- Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum des Landes Baden-Württemberg
- Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum des Landes Bayern
- Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum des Landes Brandenburg und Berlin
- Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum des Landes Hessen
- Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum des Landes Niedersachsen
- Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum des Landes Nordrhein-Westfalen
Zum Thema
- Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum des Landes Rheinland-Pfalz
- Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum des Saarlandes
- Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum des Landes Sachsen
- Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt
- Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum des Landes Schleswig-Holstein
- Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum des Landes Thüringen