Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes.
Für die GAK stehen im Jahr 2024 rd. 1,04 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder können Fördermittel für die GAK-Maßnahmen von rd. 1,71 Milliarden Euro mobilisiert werden. Sie ist ein finanziell bedeutsames Finanzierungsinstrument, das in seiner Zielstellung und dem daraus folgenden Förderangebot eine überwiegende Schnittmenge mit den Interventionen hat, die im GAP-SP im Rahmen des ELER angeboten werden. In Deutschland ist die GAK ein wesentliches Element der nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume.
Mit Hilfe der GAK soll…
- gewährleistet werden, dass die Land- und Forstwirtschaft leistungsfähig und auf künftige Anforderungen ausgerichtet ist,
- sichergestellt werden, dass die Land- und Forstwirtschaft im gemeinsamen Markt der Europäischen Union wettbewerbsfähig ist,
- gesichert werden, dass die ländlichen Gebiete nachhaltig leistungsfähig bleiben und eine umwelt- und ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft integraler Bestandteil dieser Gebiete sind,
- der Küstenschutz verbessert werden,
- der Hochwasserschutz im Binnenland verbessert werden.
Einzelheiten zu den Grundsätzen, Zielen und Verfahrensfragen sind im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG) geregelt.
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen und zur Funktionsweise bietet der Beitrag Erläuterungen der Gemeinschaftsaufgabe. Wenn Sie auf der Suche nach Kontaktinformationen sind, hilft Ihnen der Beitrag Ansprechpartner der zuständigen Landesministerien weiter.
Der Rahmenplan der GAK
Zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe wird für den Zeitraum einer vierjährigen Finanzplanung ein gemeinsamer Rahmenplan von Bund und Ländern aufgestellt. Der GAK-Rahmenplan bezeichnet die Maßnahmen einschließlich der mit ihnen verbundenen Zielstellungen, er beschreibt die Förderungsgrundsätze, Zuwendungsempfänger, Fördervoraussetzungen sowie die Art und die Höhe der Förderungen.
Beschlossen wird der GAK-Rahmenplan durch den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), in dem die Agrarminister von Bund und Ländern sowie der Bundesminister der Finanzen zusammenkommen. Er gilt für den Zeitraum der Finanzplanung und wird alljährlich sachlich überprüft und an die aktuelle Entwicklung angepasst.
Der PLANAK hat am 14. Dezember 2023 die Förderungsgrundsätze für den GAK-Rahmenplan 2024-2027, den GAK-Rahmenplan und am 4. Juli 2024 weitere Änderungen in einzelnen Förderbereichen für diesen beschlossen.
Eine Übersicht über die GAK-Rahmenpläne seit 1973 finden sie hier. Die Berichte über den Vollzug der Gemeinschaftsaufgabe für verschiedene Jahre erhalten Sie in dem Portal "Statistik und Berichte" des BMEL.
Voraussetzung für eine Förderung vor Ort ist, dass die Maßnahmen der GAK vom jeweiligen Land angeboten werden. Für die Durchführung des GAK-Rahmenplans (Antragstellung, Bewilligung, Kontrolle) sind die Länder zuständig.
- Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 2024-2027 (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- GAK-Rahmenplan 2023-2026 (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- GAK-Rahmenplan 2022-2025 (PDF, 11MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Rahmenplan 2021-2024 (PDF, 9MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
- Übersicht über die GAK-Rahmenpläne ab 2009
- Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland - ELER (NRR) 2014-2020 (PDF, 843KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Erfolgsgeschichten in der ländlichen Entwicklung