Die Maßnahmen des BMEL

Wildbienen sind wegen ihrer Bedeutung für die biologische Vielfalt durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. In Deutschland gelten zudem strenge Vorschriften für Pflanzenschutzmittel. Das BMEL fördert und unterstützt in seinem Zuständigkeitsbereich vielfältige Maßnahmen zum Bienen- und Insektenschutz. Ziel ist es, die Lebensbedingungen von Wildbienen, Honigbienen und anderen Insekten insbesondere in der Landwirtschaft und in ländlichen Räumen zu verbessern.

Reduzierter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Das BMEL setzt sich ein für die weitere Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen eines nachhaltigen, integrierten Pflanzenschutzes. Hier unterstützen wir die Weiterentwickelung von Anbaukonzepten, bspw. eine standortangepasste Fruchtfolge, die Aktualisierung von Schadschwellen oder intelligente Lösungen für den nicht-chemischen Pflanzenschutz. Auch die Vielfalt der angebauten Kulturen erhöht die Vielfalt bei den Insekten. Neue Techniken können dazu beitragen, Aufwandmengen zu reduzieren: Durch die optische Erkennung von bspw. Unkrautnestern werden Herbizide gezielt nur dort gespritzt, wo sie wirken sollen. Prognosemodelle, die das Auftreten der Schaderreger, Wetterdaten und die Entwicklung der Kultur einbeziehen, zeigen die richtigen Zeitpunkte für chemische Pflanzenschutzmaßnahmen an, so z.B. im Kartoffelanbau, der von der Kraut- und Knollenfäule betroffen ist, oder bei der Bekämpfung des Apfelschorfs. Biodiversitätsfördernde Maßnahmen wie z.B. Blühstreifen erhöhen die Vielfalt in den Agrarlandschaften, u.a. im Rahmen der GAP.

Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft

In der Landwirtschaft fehlt es oft an „Bienenweiden“, also größeren Flächen mit bienenfreundlichen Pflanzen, die auch nach der Obst- oder Rapsblüte Bienen und andere Insekten mit Nektar und Pollen versorgen. Eine ganzjährige Standort-Imkerei ist in manchen Gebieten kaum noch möglich. Hier gehen immer mehr landwirtschaftliche Betriebe – darunter die mehr als 35.000 Öko-Betriebe in Deutschland sowie viele konventionell arbeitende Landwirtinnen und Landwirte – mit gutem Beispiel voran. Extensiv bewirtschaftete Ackerrandstreifen und Blühstreifen, blühende Zwischenfrüchte, Zwischenbrachen sowie zahlreiche Strukturelemente wie Steinhaufen, Hecken und Feldgehölze bieten Bienen und anderen Insekten Nahrung und Lebensraum in der Agrarlandschaft.

Das BMEL fördert und unterstützt den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. So können zum Beispiel Betriebe, die sich zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) verpflichten und Blühflächen für Bienen und andere Insekten anlegen, Fördermittel in ihrem jeweiligen Bundesland beantragen. Zu diesen Maßnahmen, die Bienen und andere Bestäuberinsekten besonders fördern, zählen:

  • Blühflächen bzw. Blühstreifen,
  • Ackerrand- und Gewässerrandstreifen,
  • Hecken bzw. Knicks, Baumreihen und Feldgehölze,
  • der Erhalt von Streuobstwiesen,
  • die extensiver Nutzung und Bewirtschaftung von Dauergrünland und Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes.

Diese Maßnahmen sind in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), dem wichtigsten nationalen Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft und zur Förderung und Entwicklung ländlicher Räume, verankert und können durch den Bund kofinanziert werden.

Weiterhin fördert das BMEL die biologische Vielfalt mit den im Rahmen der neuen GAP eingeführten Öko-Regelungen. Diese beschreiben freiwillige Maßnahmen, die die Landwirtinnen und Landwirte ergreifen können und die ihnen finanziell entgolten werden. Darunter fallen u.a. Blühflächen, Altgrasstreifen und nichtproduktive Flächen, vielfältige Kulturen mit fünf Hauptfruchtarten einschließlich Hülsenfrüchten oder auch Beweidung von Dauergrünland. Die Landwirtinnen und Landwirte werden auch gefördert, wenn sie auf Pflanzenschutzmittel verzichten, Agroforst auf Ackerland oder Dauergrünland beibehalten oder Bewirtschaftungsmethoden in Natura-2000-Gebieten einhalten. Aus den Öko-Regelungen können die Landwirtinnen und Landwirte auswählen, außerdem sind die meisten Öko-Regelungen mit Bewirtschaftungsmaßnahmen der 2. Säule zum Umwelt- und Klimaschutz kombinierbar.

Auch das von Bundesregierung und BMEL festgeschriebene Ziel, den Anteil des Ökolandbaus an der Landwirtschaft in Deutschland bis 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen, führt zu mehr Insektenschutz in der Landwirtschaft. Denn der Ökolandbau leistet einen besonderen Beitrag zur Stärkung der biologischen Vielfalt, u.a. durch den rechtlich vorgeschriebenen Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten des BMEL finden Sie hier

Forschung rund um die Biene

Viele Umwelteinflüsse machen Bienen und anderen Bestäubern das Leben schwer. Dazu gehören Bakterien, Viren und Parasiten. Auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln können den Nützlingen schaden. Die nach Europa eingeschleppte Varroa-Milbe, ein Parasit der Honigbiene, richtet in den Völkern erhebliche Schäden an. Auch Klimaveränderungen, Luftverschmutzung und die Verkehrsinfrastruktur können den Insekten zusetzen.

Um mögliche Gefahrenquellen zu identifizieren und die Lebensbedingungen für Bestäuberinsekten zu verbessern, ist Forschung wichtig. Die Bundesregierung finanziert gemeinsam mit den Ländern das Deutsche Bienen-Monitoring, um die periodisch auftretenden Winterverluste von Honigbienenvölkern zu klären. Das Monitoring wurde 2004 etabliert und hat bereits wertvolle Erkenntnisse geliefert.

2016 wurde das Institut für Bienenschutz am Julius Kühn-Institut gegründet. Es bewertet die Gefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln für Bienen, untersucht Bienenvergiftungen und betreibt aktiv Forschung zu den Wechselwirkungen zwischen Bienen (Honigbienen, Hummeln und anderen Wildbienen) und ihrer Umwelt. Ziele sind der Schutz, Erhalt und die Förderung von Bienen im Allgemeinen durch Schaffung von geeigneten Lebensräumen in der Landwirtschaft, einschließlich Gartenbau, Weinbau und Forstwirtschaft sowie im städtischen Siedlungsraum.

2019 wurde das Monitoring der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften gestartet. Das Institut für Bienenschutz baut dafür eine nationale Monitoring-Plattform auf, um Wild- und Honigbienendaten zu erfassen. Die Erkenntnisse aus den bundesweit gesammelten Daten werden wissenschaftlich ausgewertet.

Das Thünen-Institut für Biodiversität entwickelt ein bundesweites Wildbienen-Monitoring, das sowohl Aussagen zum Zustand und zur mittel- und langfristigen Entwicklung von Wildbienen in Agrarlandschaften treffen als auch eine Bewertung von Agrarumweltmaßnahmen erlauben soll. Das Besondere an dem Wildbienen-Monitoring ist, dass es auf bestandsschonende Erfassungen von Wildbienen setzt – ein Novum, denn bisher werden Wildbienen für die Bestimmung getötet. Zu solchen bestandsschonenden Erfassungsmethoden zählen eine standardisierte Nisthilfe, molekularbiologische Methoden, die auf Umwelt-DNA basieren, und automatisierte Bilderkennung (in Kooperation mit Observation International https://observation.org/). Interessierte Landwirtinnen und Landwirte sowie Bürgerinnen und Bürger sind bereits jetzt an der Entwicklung solcher Monitoringansätze beteiligt und sollen künftig eine zentrale Rolle in der Umsetzung des bundesweiten Wildbienenmonitorings spielen.

Mit dem Förderaufruf „Bekanntmachung über die Förderung von Forschungsvorhaben zum Schutz von Bienen und weiteren Bestäuberinsekten in der Agrarlandschaft“ hat BMEL 16 Forschungsvorhaben in drei Förderprogrammen eingeworben, die seit 2021 mit einem Fördervolumen von ca. 12. Mio. Euro umgesetzt werden. Die Vorhaben zielen auf die Entwicklung von innovativen und praxisorientierten Produkten und Verfahren für die Verbesserung der Widerstandskraft von Honigbienen, die Ermöglichung eines bestäuberfreundlichen Pflanzenbaus sowie die Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Förderung von Bienen und anderen Bestäuberinsekten in Agrarräumen.

Die dazugehörige Vernetzungs- und Transfer Maßnahme „Beenovation“ verfolgt das Ziel, durch Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit eine hohe Sichtbarkeit und nachhaltige Breitenwirksamkeit der geförderten Verbundprojekte und der Fördermaßnahme sicherzustellen. Hierdurch werden sowohl der Wissensaustausch zwischen den verschiedenen beteiligten Stakeholdern aus Wissenschaft, Politik und Praxis, als auch die Innovationsprozesse der Verbundprojekte unterstützt und Synergien zu anderen Forschungsprojekten geschaffen.

Weitere Informationen zu den geförderten Vorhaben finden Sie hier sowie auf der Website von "Beenovation".

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