Biologische Vielfalt: Bienen und Insekten schützen

Die natürliche, aber auch die vom Menschen geschaffene und genutzte biologische Vielfalt, die so genannte Agrobiodiversität, geht zurück. Diese Entwicklung zeigt sich weltweit – auch in Deutschland. Der Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt und Biodiversität sind auch für die Nahrungsmittelerzeugung zentrale Zukunftsaufgaben .

Eine besondere Rolle spielen dabei Bienen, Wildbienen und andere Insekten. Sie bestäuben nicht nur Wild- und Kulturpflanzen und sichern so Ernten, sondern sind auch Bestandteil einer gesunden Umwelt und Artenvielfalt.

Die Gründe für den Rückgang der Insektenpopulationen sind vielfältig und komplex und noch nicht vollständig erforscht. Als zentrale Faktoren gelten Versiegelung und Bebauung von Flächen für Gewerbe, Infrastruktur und Wohnen, Verkehr und die Verkehrsinfrastruktur, Eintrag von Schadstoffen in Böden und Gewässer, Lichtverschmutzung sowie zunehmende Veränderungen des Klimas

Aber auch Veränderungen der Strukturen in der Landschaft durch den Rückgang von artenreichem Grünland, Säumen, Hecken oder Streuobstwiesen und anderen Feldgehölzen und die damit verbundenen Verluste von Lebensräumen und Futterquellen leisten ihren Beitrag.

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Landwirtschaft und biologische Vielfalt

Land- und Forstwirtschaft sind in besonderer Weise auf die biologische Vielfalt angewiesen, um die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln sicherzustellen und ihre Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft zu erhalten. Durch den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt werden Ökosystemleistungen (z. B. Bestäubung, Bodenfruchtbarkeit) und Produktionsmöglichkeiten in einer sich wandelnden Umwelt gesichert.

Das Vorkommen vieler Arten der Agrarlandschaft ist untrennbar mit der Landwirtschaft verbunden. Eine zu starke Verringerung oder gar Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit würde deren Existenz ebenfalls bedrohen. Es muss ein Gleichgewicht zwischen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie dem Schutz der Biodiversität geschaffen oder erhalten werden.

Aktivität für die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft

Das BMEL setzt sich für verbesserte Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der landschaftlichen Strukturvielfalt im Agrarraum sowie im Wald ein, mit dem Ziel, die nachhaltige Nutzung dieser Ökosysteme, z.B. für die Gewinnung von Lebensmitteln oder Rohstoffen, aufrecht zu erhalten.

Mit der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt hat die Bundesregierung bereits 2007 ein übergreifendes und anspruchsvolles Handlungsprogramm beschlossen, um die biologische Vielfalt zu erhalten und nachhaltig zu nutzen. Diese Strategie enthält auch Ziele und Indikatoren, die den Agrarsektor betreffen. Die Sektorstrategie Agrobiodiversität des BMEL und gezielte Fachprogramme für genetische Ressourcen ergänzen die nationale Strategie insbesondere bei dem Ziel, genetische Ressourcen für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft langfristig zu erhalten und nachhaltig zu nutzen.

Dieses Ziel – einerseits – und die Erfordernisse der biologischen Vielfalt unter der Prämisse "Schutz durch Nutzung" – andererseits – sollen besser in Einklang gebracht werden.

Um die Umsetzung der Strategie und der ergänzenden Fachprogramme zu unterstützen, investiert das BMEL jährlich rund drei Millionen Euro in die Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) im Bereich der Erhaltung und innovativen Nutzung der Biologischen Vielfalt und in spezifische Erhebungen, die die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft in Deutschland erfassen und beschreiben.

Verbesserung der Lebensbedingungen von Bienen und anderen Insekten

Viele Maßnahmen mit dem Ziel, biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern, haben positive Effekte auf eine Vielzahl von Organismen, auch auf Insekten.

  • Mit der Ende 2013 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU wurde diese noch stärker als bisher auf die Entlohnung gesellschaftlicher Leistungen ausgerichtet. Im Rahmen des „Greenings“ werden konkrete Leistungen der Landwirtschaft für Klimaschutz, Biodiversität, vielfältige Kulturlandschaften und eine nachhaltige Produktion verlangt.
  • Neben einer Verpflichtung zum Anbau verschiedener Fruchtarten und einem Dauergrünlanderhaltungsgebot müssen die Landwirte unter anderem auf fünf Prozent ihrer Ackerfläche ökologische Vorrangflächen ausweisen. Dazu zählen zum einen produktive Flächennutzungen wie der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten. Zum anderen fallen darunter insbesondere auch nicht-produktive Flächennutzungen wie brachliegende Flächen, Pufferstreifen und Landschaftselemente wie Hecken. Seit dem Antragsjahr 2018 stehen den Landwirten mit der sogenannten „Honigbrache“ und dem Anbau von Durchwachsener Silphie zwei neue für den Bienen- und Insektenschutz wichtige Möglichkeiten zur Verfügung.
  • Wichtige Instrumente zur Förderung der landwirtschaftlichen biologischen Vielfalt sind auch die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Rahmen der 2. Säule der GAP. Sie honorieren unter anderem vielfältige Fruchtfolgen, die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen sowie Schon- und Schutzstreifen, die extensive Grünlandbewirtschaftung und die Pflege und Unterhaltung von Hecken, Knicks, Baumreihen, Feldgehölzen und Streuobstwiesen sowie die Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus. Darüber hinaus fördern die Bundesländer Regionaltypisches das den Erhalt spezifischer Pflanzensorten und Tierrassen zum Ziel hat.
  • Ferner ist über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) die Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen und auch des Vertragsnaturschutzes möglich. Hier arbeitet die Landwirtschaft eng mit dem Naturschutz zusammen. Die Bundesregierung hat außerdem gemeinsam mit den Ländern einen Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ (SRP l) in der GAK eingerichtet. Damit können zum Beispiel Blühstreifen und artenreiches Dauergrünland zusätzlich gefördert werden. Für das Jahr 2021 werden für diesen Sonderrahmenplan 85 Millionen Euro seitens des Bundes bereitgestellt. Zusammen mit einer 40-prozentigen Kofinanzierung der Länder stehen so insgesamt bis zu 141 Millionen Euro für die Förderung der Insekten zur Verfügung. Dies ist eine Maßnahme des Aktionsprogramms Insektenschutz.
  • Bei der Weiterentwicklung der GAP nach 2022 strebt das BMEL an, dass landwirtschaftliche Leistungen auch zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt, zum Schutz der Umwelt, des Klimas, des Tierwohls und der natürlichen Ressourcen stärker durch gezielte Maßnahmen gefördert und honoriert werden. Die Direktzahlungen sollen nach wie vor Einkommen sichern und stabilisieren, zukünftig aber auch stärker am Erhalt der gesellschaftlichen Funktionen der Landwirtschaft wie der Bewahrung der Biodiversität ausgerichtet werden. Auch im Rahmen der 2 Säule der GAP wird es weiterhin gezielte Förderangebote zum Schutz des Klimas, der nachhaltigen Entwicklung natürlicher Ressourcen und dem Schutz der Biodiversität geben.
  • Das BMEL unterstützt weitere Initiativen, um die Lebensbedingungen von Bienen- und Insekten zu fördern. Dazu gehört zum einen die Verbraucherkommunikation. Die 2014 vom BMEL ins Leben gerufene Initiative "Bienen füttern" richtet sich an alle, die Pflanzen lieben und sich dabei für Bienen und andere Bestäuberinsekten einsetzen möchten. Ihnen bietet das Pflanzenlexikon „Bienenfreundliche Pflanzen“ eine Auswahl geeigneter Pflanzen für Balkon und Garten. Zudem finden Interessierte weitere Informationen zur Bedeutung von Bienen und anderen Bestäubern und Tipps zur bienenfreundlichen Bepflanzung.
  • Zudem unterstützt das BMEL zwei Projekte für mehr Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Zum einen das sogenannte F.R.A.N.Z.-Projekt (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft und Naturschutz mit Zukunft): Das Anfang 2017 gestartete Projekt wird gemeinsam von der Umweltstiftung Michael Otto (UMO) und dem Deutschen Bauernverband (DBV) geleitet. Zum anderen das Projekt "FInAL" – Förderung von Insekten in Agrarlandschaften: In dem Ende 2018 gestartete Projekt erarbeiten Landwirte und Landwirtinnen gemeinsam mit Wissenschaftlern und Landwirtschaftsberatern in sogenannten Landschaftslaboren (900 ha) insektenfreundliche Agrarsysteme. FInAL wird vom Thünen-Institut koordinert.

Ökologischer Landbau

Der ökologische Landbau leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Biodiversität. Dies bestätigt auch eine umfangreiche Metastudie des Thünen-Instituts. Die Auswertung von mehr als 500 internationalen wissenschaftlichen Vergleichsstudien zeigt, dass ökologisch bewirtschaftete Flächen Artenzahlen aufweisen, die im Vergleich zur konventionellen Wirtschaftsweise bei der Ackerflora durchschnittlich um 95 Prozent, bei Feldvögeln bis zu 35 Prozent und bei Insekten bis zu 26 Prozent höher liegen.

Das BMEL fördert den ökologischen Landbau als besonders ressourcenschonende Wirtschaftsweise mit dem Ziel, 30 Prozent der Landwirtschaftsfläche bis zum Jahr 2030 ökologisch zu bewirtschaften.

Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL)

Darüber hinaus fördert das BMEL über das Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL)

Projekte, mit denen innovative, ökologische sowie nachhaltige Lösungen für eine bestäuberfördernde Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen entwickelt werden. Im Rahmen der "Bekanntmachung über die Förderung von Forschungsvorhaben zum Schutz von Bienen und weiteren Bestäuberinsekten in der Agrarlandschaft" wurden Forschungsvorhaben eingeworben, die innovative und praxisorientierte Produkte und Verfahren für die Verbesserung der Widerstandskraft von Honigbienen, einen bestäuberfreundlichen Pflanzenbau sowie Maßnahmen für Agrarräume entwickeln und erproben (entsprechende Vorhaben fördert das BMEL auch über zwei weitere Förderprogramme des BMEL). Die BMEL-Kampagne "Bienen füttern!" wird ebenfalls über das BÖL finanziert.

Eiweißpflanzenstrategie

Leguminosen wie Erbsen, Bohnen, Soja und Lupinen leisten einen besonderen Beitrag für eine umweltgerechte und ressourcenschonende Landbewirtschaftung. Sie sind gerade im ökologischen Landbau unverzichtbar für den Erhalt und die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit.

Leguminosen

  • durchwurzeln und lockern den Boden
  • wirken als Humus-Mehrer und Kohlenstoff-Senke
  • erweitern die Fruchtfolge und
  • bieten in der Blüte Nahrung für Bienen und wild lebende Insekten.

Doch Leguminosen stehen durch die höheren physischen und monetären Erträge der Konkurrenzfrüchte auf dem Acker unter Druck. Ihr Anbau ging in der Breite zurück. Um diesem Trend entgegen zu wirken, die Konkurrenzfähigkeit der Leguminosen zu verbessern und die Anbaufläche wieder zu vergrößern, hat das BMEL 2012 die Eiweißpflanzenstrategie entwickelt. Durch verschiedene Maßnahmen und Anreize zur Förderung des Leguminosenanbaus konnte der Negativtrend gestoppt und die Attraktivität des Anbaus von Hülsenfrüchten in den letzten Jahren deutlich verbessert werden.

Die Erweiterung des Kulturartenspektrums hat einen positiven Einfluss auf die Agrobiodiversität, d.h. die Artenvielfalt, die genetische Vielfalt sowie die Vielfalt der Ökosysteme in der Agrarlandschaft. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Klimaschutz, da der Energieaufwand, der im Rahmen der industriellen Produktion, des Transports und der Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln aufgewendet werden muss, beim Anbau von Leguminosen und bei den Folgekulturen eingespart werden kann.

Weitere politische Initiativen

  • Ende 2019 hat das BMEL das Diskussionspapier "Ackerbaustrategie 2035" vorgestellt. Darin werden weitere Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt und der Insekten im Dialog mit der Landwirtschaft benannt. Auf Grundlage des Diskussionspapiers und der anschließenden öffentlichen Diskussion wird derzeit eine Ackerbaustrategie erstellt.
  • Die Düngeverordnung dient der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie und wurde mit dem Ziel novelliert, die mit der Düngung verbundenen Risiken, insbesondere den Eintrag von Nitrat in die Gewässer, zu verringern. Indirekt werden damit auch für Insekten wichtige Lebensräume, die auf zu hohe Nährstoffzufuhr empfindlich reagieren, geschützt.
  • Mit dem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ (API) werden die Lebensbedingungen für Insekten verbessert. Das Programm bündelt eine Vielzahl von Maßnahmen, auch in der Land- und Forstwirtschaft. Diese reichen von der Erhöhung der Strukturvielfalt über die Reduktion des Eintrags von Nährstoffen in sensiblen Gebieten bis hin zu Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Durch den Sonderrahmenplan „Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ wurden zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt, um die Landwirtschaft beim praktischen Insektenschutz zu unterstützen. Durch den Wettbewerb „Land.Vielfalt.Leben.“ wurde die Aufmerksamkeit für eine insektenfreundliche Landwirtschaft gefördert.
  • Viele Maßnahmen des 2021 vom Bundeskabinett beschlossenen Insektenschutzpaketes zielen auf den Schutz und die Schaffung bestimmter Lebensräumen ab. So sollen

    • die Habitate in nationalen Naturschutzgebieten (Nationalparke, Naturschutzgebebiete, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und geschützte Biotope) vor einer intensiveren Nutzung mittels Verbot von Herbiziden und bestimmten Insektiziden bewahrt werden;
    • die Artenvielfalt des Grünlandes in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten - ebenfalls mittels Verbot der Anwendung von Herbiziden und bestimmten Insektiziden - gefördert werden;
    • Gewässer als Biotopverbindungslinien durch Schaffung von extensiv bewirtschafteten Randstreifen (über ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln) gestärkt werden und
    • bestimmte Mähwiesen (Flachlandmähwiesen, Berglandwiesen), Streuobstwiesen, Trockmauern und Steinriegeln als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen werden.
  • Weitere Vorhaben wie die Nutztierhaltungsstrategie in Verbindung mit der Förderung der Weidehaltung tragen zum Schutz der Insekten bei.

Monitoring und Forschung

Die Bundesregierung finanziert – mit den Bundesländern das Deutsche Bienenmonitoring (DeBiMo), um die periodisch auftretenden Winterverluste von Bienenvölkern aufzuklären. Das seit 2004 bestehende Monitoring liefert zur komplexen Thematik der Bienengesundheit, der Bienenhaltung und Bienenzucht wertvolle Erkenntnisse. Das BMEL fördert gemeinsam mit den Ländern auch weiterhin das DeBiMo mit 400.000 Euro pro Jahr.

Das Deutsche Bienenmonitoring ist in seiner Dimension in Europa einzigartig und zeigt einen zukunftsweisenden Weg für die erfolgreiche Organisation und Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und Ursachenergründung.

Seit 2016 gibt es am Julius Kühn-Institut (JKI) ein eigenes Fachinstitut für Bienenschutz. Die Wissenschaftler dort forschen unter anderem zu Interaktionen zwischen Bienen einschließlich Wildbienen und anderen Bestäubern und der Landwirtschaft. 2018 hat das BMEL zusätzlich etwa sechs Millionen Euro für die Forschung zum Insektenschutz bereitgestellt.

Das BMEL unterstützt das in 2019 gestartete Monitoring der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften – MonViA. Das breitangelegte Monitoring ist ergänzend zum bestehenden naturschutzfachlichen Monitoring konzipiert. MonViA entwickelt innovative Indikatorensysteme und Methoden mittels derer zukünftig auf nationaler Ebene eine wissenschaftlich belastbare Datengrundlage entsteht, um:

  • den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft zu erfassen,
  • den Einfluss von landwirtschaftlicher Produktion, Landnutzung und Agrarstruktur auf die biologische Vielfalt zu bewerten,
  • Veränderungen in der biologischen Vielfalt auf Leistungsfähigkeit und Stabilität von Agrarökosystemen abzuschätzen,
  • die Wirkung von agrarumweltpolitischen Förderinstrumenten auf die biologische Vielfalt zu evaluieren.

Durch Citizen Science-basiertes Monitoring können Landwirte, Verbände und interessierte Bürger aktiv helfen, Daten für MonViA zu erheben. Das Monitoring umfasst neben der Vielfalt und Qualität von Agrarlebensräumen verschiedene Organismengruppen, mit einem Schwerpunkt auf Insekten und von diesen erbrachten Ökosystemleistungen. Im Rahmen des Projekts MonViA werden Methodenstandards entwickelt, die langfristig zur bestandsschonenden Erfassung von Wildbienen eingesetzt werden sollen. Mit der Hilfe zahlreicher Freiwilliger werden diese bereits jetzt im Bundesgebiet getestet.

Die wissenschaftliche Bearbeitung erfolgt durch das Thünen-Institut und das Julius Kühn-Institut, das Informations- und Koordinationszentrum für biologische Vielfalt in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist für die Aufbereitung der Ergebnisse für Politik und Öffentlichkeit verantwortlich. Ergänzend wurde von der Bundesregierung ein wissenschaftliches Monitoring-Zentrum zur Biodiversität (NMZB) mit Sitz in Leipzig gegründet.

Ein wesentlicher Punkt ist zudem die Digitalisierung: Wenn die Steuerung von Landmaschinen durch Satelliten und Sensoren unterstützt wird, können Landwirte präziser arbeiten und Pflanzenschutz- und Düngemittel gezielter anwenden und somit reduzieren. Deutschlandweit wurden insgesamt 14 „Digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft“ eingerichtet. Das sind digitale Testfelder auf landwirtschaftlichen Betrieben, auf denen u. a. untersucht wird, wie digitale Techniken optimal zum Schutz der Umwelt, Steigerung des Tierwohls und der Biodiversität eingesetzt werden können. Auch sind sie Anlaufstellen für interessierte Praktiker zur Unterstützung des Wissens- und Informationstransfers in die Praxis.

 

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