Direktzahlungen - bis 2022
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument vorrangig die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt.
Darüber hinaus honorieren die derzeitigen Direktzahlungen gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft, die nicht über den Markt entgolten werden. Dies erfolgt teilweise pauschal; teilweise sind konkrete Verpflichtungen einzuhalten. Die Direktzahlungen dienen auch als finanzieller Ausgleich für hohe Standards, die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland und der EU in den Bereichen Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutz erfüllen und die weit höher sind als in vielen Nicht-EU-Staaten.
Kernelemente des derzeitigen bis Ende 2022 geltenden Systems sind:
- grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelte, flächenbezogene Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber, wobei die Mitgliedstaaten bestimmte Optionen bei der Ausgestaltung einzelner Elemente nutzen konnten;
das so genannte Greening, das die Landwirte verpflichtet
- Höchstanteile bei den angebauten Kulturen einzuhalten;
- Dauergrünland zu erhalten und
- mindestens 5 Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereit zu stellen und auf diesen dem Klima- und Umweltschutz besonders förderliche Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden. Aktuelle Informationen zu den beantragten ökologischen Vorrangflächen für das Jahr 2022 finden Sie hier.
Folgende Direktzahlungen werden in Deutschland gewährt:
- eine Basisprämie
- eine Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (so genannte "Greening-Prämie"),
- eine Umverteilungsprämie, von der insbesondere kleine und mittlere Betriebe profitieren,
- eine Zahlung für Junglandwirte sowie
- eine vereinfachte Zahlung für Kleinerzeuger.
Die genannten Zahlungen werden nur gewährt, wenn grundlegende Anforderungen an die Betriebsführung erfüllt sind (Cross-Compliance). Diese Grundanforderungen ergeben sich aus EU-Verordnungen und Richtlinien für die Bereiche des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes sowie Standards für die Erhaltung von Flächen in "gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand".
Nähere Informationen finden sich unter www.bmel.de/cross-compliance.
Einen umfassenden Überblick über das derzeitig System der Direktzahlungen gibt die kostenfreie Broschüre Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland – Ausgabe 2015.
Gegenüber dem in dieser Broschüre dargestellten Sachstand haben sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben. Informationen über Änderungen ab 2016 finden Sie hier. Die wesentlichen Änderungen ab dem Antragsjahr 2018 finden Sie hier.
Statistische Informationen zu den Direktzahlungen sowie zu den ökologischen Vorrangflächen der Vorjahre finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Das EU-Recht im Einzelnen
Bisherige Förderperiode
- Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und nachfolgende Änderungen
- Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und nachfolgende Änderungen
- Verordnung (EU) Nr. 639/2014 und nachfolgende Änderungen
- Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und nachfolgende Änderungen
- Verordnung (EU) Nr. 641/2014 und nachfolgende Änderungen
- Verordnung (EU) Nr. 809/2014 und nachfolgende Änderungen
Neue Förderperiode ab 2023
- Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 und nachfolgende Änderungen
- Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 und nachfolgende Änderungen
Das nationale Recht im Einzelnen:
- Direktzahlungen-Durchführungsgesetz
- Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
- Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz
- Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
- InVeKoS-Verordnung
- Haushaltsdisziplin-Erstattungsverordnung
Änderungen des nationalen Rechts
- Viertes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vom 16. Juli 2021
- Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungsverordnung vom 17. September 2021
- Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vom 14. Oktober 2021
Bekanntmachungen des BMEL
- Bekanntmachung über die Kürzung der nationalen Obergrenze für die Basisprämienregelung zur Einrichtung der nationalen Reserve sowie über die regionalen Obergrenzen für die Basisprämienregelung für das Jahr 2015 vom 17. September 2015 (PDF, 227KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung bestimmter Werte der Zahlungsansprüche für die Basisprämie, des Zahlungsbetrags für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden für das Jahr 2015, des Betrags der Zahlung für Junglandwirte sowie des Betrags der Umverteilungsprämie für das Jahr 2015 vom 20. November 2015 (PDF, 274KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung der regionalen Obergrenzen für die Basisprämienregelung für das Jahr 2016, des Werts der Zahlungsansprüche für die Basisprämie für das Jahr 2016, des Zahlungsbetrags für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden für das Jahr 2016 und des Betrag der Umverteilungsprämie für das Jahr 2016 sowie nachrichtliche Unterrichtung über den geschätzten Wert der Zahlungsansprüche für die Basisprämie für die Jahre 2017 bis 2019 vom 16. November 2016 (PDF, 271KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung der regionalen Obergrenzen für die Basisprämienregelung für das Jahr 2017, des Werts der Zahlungsansprüche für die Basisprämie für das Jahr 2017, des Zahlungsbetrags für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden für das Jahr 2017 und des Betrags der Umverteilungsprämie für das Jahr 2017 sowie nachrichtliche Unterrichtung über den geschätzten Wert der Zahlungsansprüche für die Basisprämie für die Jahre 2018 und 2019 vom 16.November 2017 (PDF, 270KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung der regionalen Obergrenzen für die Basisprämienregelung für das Jahr 2018, des Werts der Zahlungsansprüche für die Basisprämie für das Jahr 2018, der Kürzung der Basisprämie für das Jahr 2018, des Zahlungsbetrags für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden für das Jahr 2018 und des Betrags der Umverteilungsprämie für das Jahr 2018 vom 15. November 2018 (PDF, 267KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
- Bekanntmachung des Werts der Zahlungsansprüche für die Basisprämie für das Jahr 2019, der Kürzung der Basisprämie für das Jahr 2019, des Zahlungsbetrags für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden für das Jahr 2019 und des Betrags der Umverteilungsprämie für das Jahr 2019 vom 14. November 2019 (PDF, 237KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung des Werts der Zahlungsansprüche für die Basisprämie für das Jahr 2020, des Zahlungsbetrags für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden für das Jahr 2020 und des Betrags der Umverteilungsprämie für das Jahr 2020
- Bekanntmachung des Werts der Zahlungsansprüche für die Basisprämie für das Jahr 2021, des Zahlungsbetrags für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden für das Jahr 2021 und des Betrags der Umverteilungsprämie für das Jahr 2021 vom 8. November 2021