Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 27. Mai 2024 in Brüssel
Ergebnisbericht
Leitung der deutschen Delegation: Bundesminister Özdemir
Zusammenfassung
Im Fokus der Ratstagung standen Beratungen über Krisenmanagement und Maßnahmen zur Unterstützung des Sektors. Dabei wurde auch ein von AUT angemeldeter Punkt unter dem Titel „Steigende Raubtierpopulationen in Europa: Herausforderungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete“ beraten.
Zudem wurde die Marktlage diskutiert, wobei die Sektoren Wein und Obst besonders in den Blick genommen wurden, sowie ein von POL angemeldeter Punkt unter dem Titel „Schwierige Lage der Obsterzeuger aufgrund eines erwarteten Rückgangs der Erträge infolge widriger Witterungsbedingungen“.
Weitere eigenständige Punkte unter Sonstiges waren:
- EU-weite Ausweitung der Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln (DEU)
- Schwere Dürre in Zypern (CYP)
- Vereinfachung und innovationsfreundliche Regulierung im Agrar- und Lebensmittelsektor (DNK)
- Tierschutz im Mittelpunkt der Agenda der nächsten Europäischen Kommission (SVN)
- Zweierlei Qualität von Lebensmitteln: ein anhaltendes Problem (SVK)
- Verwendung von Neonicotinoiden zur Saatgutbehandlung bis alternative Stoffe gefunden sind (ROU).
Im Einzelnen
TOP Krisenlage im Agrarsektor: Folgemaßnahmen zu den bereits übermittelten Antworten und neue geplante Maßnahmen sowie Krisenmanagement – Überlegungen zu künftig geplanten Maßnahmen; 5a: Zunahme der Großraubtierpopulationen in Europa: Herausforderungen für die Landwirtschaft und ländliche Gebiete
Kommissar Wojciechowski betonte die Zufriedenheit der Landwirte mit den ergriffenen Maßnahmen. Derzeit laufe ein Dialog mit Landwirten, dessen Ergebnisse im Herbst vorgestellt werden sollen. Hinsichtlich des Themas Stärkung der Landwirte in der Lebensmittelkette kündigte er an, dass die Eröffnungssitzung der neu geschaffenen Beobachtungsstelle am 17.07.24 stattfinde. Der am 23.4.24 veröffentlichte Bericht zur Umsetzung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP-RL) enthalte eine Übersicht, wie die MS diese in einzelstaatliches Recht umgesetzt hätten. Er wies auf die geplanten Legislativvorschläge hin: Änderung der Verordnung über eine Gemeinsame Marktorganisation (GMO-Verordnung) und VO zu grenzüberschreitender Umsetzung der UTP-RL. Zum Krisenmanagement führte der Kommissar aus, dass die Instrumente der GMO-VO auf die Milderung von Marktkrisen ausgerichtet seien. Die Agrarreserve sei nur für Ausnahmen gedacht.
Bundesminister Özdemir führte aus, dass die Bauernproteste und die zunehmenden Folgen der Klimakrise, des Verlustes an Biodiversität und die zurückgehende gesellschaftliche Akzeptanz der Tierhaltung zum Handeln ermahnten. Die Krisen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Vielmehr müssten Wege eingeschlagen werden, die solchen Krisen möglichst effektiv und effizient vorbeugen. Damit würden letztlich die Gesamtkosten verringert. Die Kriseninstrumente seien so flexibel, dass über sie im Einzelfall entschieden und mit ihnen angemessen auf Krisensituationen reagiert werden könne. Die Agrarreserve sei ein begrenztes Finanzinstrument, das nur nach sorgfältiger Abwägung genutzt werden sollte; die Mittel für die Agrarreserve würden bei Bedarf über eine Kürzung der Direktzahlungen finanziert werden. Dieses Solidarsystem dürfe nicht überspannt werden. Eine Erhöhung der de-minimis-Obergrenze für den Agrarsektor solle schnell von KOM vorgeschlagen werden; den Betrieben könne schnell, zielgerichtet und unbürokratisch geholfen werden. Die Agrarreserve solle auch in Zukunft in erster Linie für die Abfederung von besonderen Marktrisiken eingesetzt werden. Zur 2. Frage der Präsidentschaft erläuterte er, dass Extremwetterlagen katastrophale Auswirkungen nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in vielen anderen Sektoren hätten. Wegen der Größenordnungen sei die Agrarreserve überfordert und es bedürfe daher Überlegungen auf horizontaler Ebene. Die zweite Säule biete beispielsweise bereits die Möglichkeit, Versicherungsprämien zu fördern. Klimaschutzpolitik trage dazu bei, klimabedingte Risiken von vornherein zu vermindern. Das spare auch Kosten, denn im Regelfall sei Prävention deutlich günstiger als die Beseitigung katastrophaler Auswirkungen.
Eine Reihe von MS forderte eine grundlegende Reform bzw. eine Aufstockung der Mittel angesichts der großen Herausforderungen.
Im Rahmen des TOP Agrarkrise wurde ein Punkt von AUT unter Sonstiges zu den großen Beutegreifern behandelt. AUT machte erneut auf die Herausforderungen im Landwirtschafts- sowie Forstsektor aufgrund gestiegener Populationen aufmerksam und warb für die Änderung des Schutzstatus des Wolfs (Verschiebung von Anhang II in Anhang III) in der Berner Konvention. Diese Forderung von Österreich wurde von der Mehrheit der wortnehmenden MS unterstützt.
In seiner Replik führte Kommissar Wojciechowski zur Agrarreserve aus, dass dieses Instrument vor der Covid19-Krise und dem RUS-Überfall auf die Ukraine geschaffen wurde. Wegen dieser Krisen hätten die MS insgesamt einen Gesamtbetrag staatlicher Beihilfen in Höhe von mehr als 10 Mrd. € aufgewendet. Die Agrarreserve hingegen verfüge nur über ein Budget von 450 Mio. € und sei daher bei weitem nicht ausreichend.
Der Vorschlag von SVN und HRV ziele auf mehr Flexibilität auf Ebene der MS durch eine neue GAP-Intervention: Er prüfe, ob dieser Vorschlag bereits in der geltenden GAP umgesetzt werden könne; er gehe davon aus, dass eine Änderung des Basisrechts notwendig sei. Für die nächste GAP-Periode halte er diesen Ansatz für zielführend. Zur Erhöhung der de-minimis-Obergrenze betonte er, dass diese Forderung von einer breiten Mehrheit unterstützt werde. Die zuständige DG Wettbewerb habe daher eine Konsultation gestartet und werde im Lichte des Ergebnisses eine Anhebung der Obergrenzen vorschlagen.
Die Präsidentschaft fasste die Diskussion dahin zusammen, dass der Rat die Ausführungen der KOM und der MS zur Kenntnis genommen habe und der SAL beauftragt werde, an den Ratsschlussfolgerungen zur Zukunft der Landwirtschaft mit dem Ziel weiter zu arbeiten, dass diese am 24. Juni vom Rat verabschiedet werden können.
TOP Marktlage, insbesondere nach der Invasion der Ukraine; 5b: Schwierige Lage der Obsterzeuger aufgrund eines erwarteten Rückgangs der Erträge infolge widriger Witterungsbedingungen
KOM - vertreten durch Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion Mairead McGuinness -stellte die aktuelle Lage auf den Agrarmärkten vor, insbesondere nach dem russischen Angriffskrieg gegen die UKR.
Sie betonte, dass eine größere Stabilität zu verzeichnen sei; dies gelte auch für den Handel mit der UKR. Die UKR habe seit Juli 2023 über 60 Mio. t Getreide ausgeführt; dies sei wegen des Schwarzmeerabkommens und der Solidaritätskorridore möglich gewesen. Das neue ATM der EU mit der UKR sehe ein spezifisches Überwachungsregime für sensible Produkte vor; eine Notbremse schütze den EU-Markt.
Die Kommissarin führte zudem aus, dass der Weinmarkt unter Druck stehe (hohe Kosten; Kälteeinbrüche in FRA und DEU, Absatzeinbrüche). KOM habe strukturelle Probleme identifiziert, die zeitnah angegangen werden müssten; daher habe sie eine hochrangige Expertengruppe eingesetzt.
Gemeinsam mit diesem TOP wurde ein von POL angemeldeter Punkt unter Sonstiges zur schwierigen Lage der Obsterzeuger aufgrund von Frostschäden behandelt.
BM Özdemir brachte seine Solidarität mit der UKR zum Ausdruck. Von Frostschäden sei in Deutschland hauptsächlich der Obstanbau in den östlichen Bundesländern betroffen, wobei das Ausmaß der Schäden in Gänze noch nicht abschätzbar sei.
Schwierig sei zudem die Lage auf dem Weinmarkt. Grund hierfür sei der rückläufige Verbrauch. Er forderte die KOM auf, Möglichkeiten zur Entlastung des Sektors zu prüfen, beispielsweise ein EU-weites Rodungsprogramm in Verbindung mit einem Anbaustopp. Die von KOM angekündigte Expertengruppe begrüßte er.
Einige MS (v.a. FRA, ITA, ESP) sprachen – wie DEU - den Weinsektor an und forderten angemessene und schnelle Maßnahmen seitens der KOM; ESP nannte als mögliche Maßnahmen auch die Destillation von Wein.
Die Präsidentschaft fasste zusammen, dass die MS weiterhin eine genaue Beobachtung des Agrarmarktes für notwendig hielten. Als allgemeiner Trend sei festzuhalten, dass sich die Lage langsam bessere, zum Handel mit der UKR werde eine Beobachtungsstelle eingerichtet.
Der Rat werde auf dieses Thema auf einer der nächsten Sitzungen zurückkommen.
TOP Sonstiges
a) EU-weite Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln
BM Özdemir forderte – zusammen mit Österreich - die Kommission erneut auf, zügig einen Legislativvorschlag zur EU-weiten Ausweitung der Herkunftskennzeichnung vorzulegen. Einen solchen Punkt unter Sonstiges hatten DEU und AUT bereits am 21. Februar 2022 angemeldet und bereits damals die Kommission dazu aufgefordert. Obwohl die EU-KOM damals ankündigte, noch bis Ende 2022 diesem Anliegen nachzukommen, stehe ein entsprechender Legislativvorschlag weiterhin aus.
Eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung solle Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Blick auf Transportwege eine transparente und nachhaltige Kaufentscheidung ermöglichen sowie die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette verbessern.
Diese Note von DEU und AUT wurde unterstützt von FRA, ESP, PRT, EST, FIN. Auch eine Reihe weiterer MS sprach sich in der Sitzung für einen EU-weiten Ansatz aus.
Andere MS sahen eine verpflichtende Kennzeichnung kritisch, da der Binnenmarkt konterkariert werden könnte; den Interessen der Landwirtschaft, der Verbraucher und der Industrie müsse gleichermaßen Rechnung getragen werden. Daher müsse zunächst eine Folgenabschätzung vorgenommen werden (POL, BGR, DNK und IRL). Einige MS hinterfragten den Mehrwert bzw. die Verwaltungsbelastung.
KOM wies auf die bereits bestehenden EU-weiten Kennzeichnungspflichten hin. Zudem habe die KOM im Rahmen der „Farm to Fork“-Strategie eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung angekündigt. Weitere Regelungen müssten jedoch mit einer Folgenabschätzung mit Berücksichtigung der Auswirkungen einhergehen. Insgesamt sei die Frage ein sensibles Thema, wo es auch unterschiedliche Ansichten der MS gebe.
b) Vereinfachung und innovationsfreundliche Regulierung im Agrar- und Lebensmittelsektor
In ihrem AOB macht DNK deutlich, dass Effizienz, Innovation und Lösungen erforderlich seien, um den bestehenden Herausforderungen zu begegnen und die Transformation voranzutreiben. In diesem Sinne begrüße man die Mitteilung der EU-KOM: „Die Natur als Fundament der Zukunft: Förderung der Biotechnologie und der Bioproduktion in der EU“ vom 20. März 2024.
Deutschland teilt die dänische Einschätzung der wichtigen Rolle des Agrar- und Ernährungssektors für die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der EU und als Beitrag zur Transformation. Bessere Rechtssetzung und Vereinfachungen bestehender Regelungen ohne dabei das Umweltambitionsniveau abzusenken seien insgesamt gemeinsame wichtige Anliegen. Vor diesem Hintergrund ordnet DEU die Ziele der Mitteilung der EU-KOM zur Förderung der Biotechnologie und der Bioproduktion positiv ein. Zum in der Mitteilung erwähnten KOM-Entwurf zu neuen genomischen Techniken hat Deutschland angesichts unterschiedlicher Betrachtungsweisen zu einzelnen Regelungen noch keine Position.
Die übrigen wortnehmenden MS unterstützten das DNK Anliegen und nannten Bereiche, für die sie ein positives Potenzial der Biotechnologien sähen, wie z.B. Nachhaltigkeit, Entgegenwirken gegen den Klimawandel und Ernährungssicherung.
Einige MS (ESP, EST, FRA, NLD, ITA, LTU, PRT, SWE) äußerten ausdrücklich ihre Unterstützung für den NGT-Vorschlag der KOM und forderten z.T. einen schnellen Abschluss.
Kommissarin McGuinness unterstrich die Rolle der Biotechnologie für die Wettbewerbsfähigkeit. Sie plädierte für faire, innovative und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Sie appellierte an Rat und EP, unter Einbindung der KOM eng zusammenzuarbeiten.
c) Tierschutz in das Zentrum der Agenda der nächsten EU-Kommission rücken
Die slowenische Delegation forderte, dass der Tierschutz nochmals in den Blickpunkt zu rücken und die Kommission aufzufordern sei, weiter nachdrücklich an der Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften zu arbeiten.
Derzeit wird unter dem belgischen Ratsvorsitz der Verordnungsvorschlag zum Tierschutz bei Hunden und Katzen intensiv auf Ratsarbeitsgruppen-Ebene verhandelt, ab Ende Mai wird der Verordnungsvorschlag beim Transport verhandelt werden.
Deutschland unterstützte die Note von SVK, begrüßte die vorgelegten Verordnungsvorschläge und wünschte sich, dass der Tierschutz auch auf der Agenda der nächsten EU-Kommission eine wichtige Rolle spiele. Insbesondere wäre eine ambitionierte Überarbeitung bzw. Ergänzung der EU-Tierschutzvorschriften bei den Themen Nutztierhaltung, z. B. Mindestanforderungen für Puten und Rindern, Labelling, Beendigung der Pelztierhaltung sowie im Bereich Schlachtung wichtig. Tiertransporte sollten auf diejenigen Drittstaaten begrenzt werden, deren Tierschutzanforderungen im Einklang mit EU-Tierschutzstandards stehen.
Auch viele andere MS sprachen sich für einen ambitionierten Tierschutz aus. Andere MS betonten die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes, einheitlicher Wettbewerbsbedingungen sowie eine realistische Folgenabschätzung. Auch die Wettbewerbsfähigkeit auf den Drittlandsmärkten sowie sozioökonomische Auswirkungen müssten in den Blick genommen werden. Es sei zudem die Umsetzbarkeit zu beachten sowie ausreichende Übergangszeiten.
Kommissarin McGuinness unterstützte den Ansatz der Infonote,. Demnächst werde auch der Tierschutz beim Transport angegangen. Es bedürfe jedoch mehr Konsultationszeit z. B. hinsichtlich der Kosten und Übergangszeiträume.
d) Unterschiedliche Qualität von Lebensmitteln in der EU
Die slowakische Republik machte erneut auf die unterschiedliche Qualität von als identisch vermarkteten Lebensmitteln aufmerksam und hielt diese für unvereinbar mit dem Binnenmarkt, wenn die Produkte gleich aufgemacht seien; es dürfe keine Verbraucher*innen erster und zweiter Klasse geben.
SVK fordert die KOM auf, im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Sondertagung des Europäischen Rates vom 17./18. April 2024 diesem Thema gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, für eine sorgfältige nationale Durchsetzung der Richtlinie zu sorgen.
Die meisten wortnehmenden Mitgliedstaaten unterstützten diesen Ansatz. Andere MS sahen keinen Regelungsbedarf, da die bisherigen Maßnahmen erst wirken müssten.
Kommissarin McGuinness betonte, dass die KOM dieses Dossier sehr ernst nehme. In der zweiten Junihälfte werde KOM den Bericht zur Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken vorlegen.
e) Notwendigkeit, die Durchführungsverordnungen (EU) 2018/783, (EU) 2018/784 und (EU) 2018/785 zu überarbeiten und die Verwendung von Neonicotinoiden zur Saatgutbehandlung als Ausnahme einzuführen, bis alternative Stoffe gefunden sind
ROU forderte mit diesem Punkt, bestimmte Pflanzenschutzmittel weiterhin in einigen MS zu erlauben, wenn es keine Alternative gebe. Die Wettbewerbsfähigkeit würde leiden, wenn sie verboten werden würden.
Einige MS unterstützten den Antrag.
Eine Reihe von MS verwies darauf, dass der nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln eine wichtige Rolle zukomme. Im Lichte des EuGH-Urteils vom Januar 2023 gäbe es keine Rechtsgrundlage für Ausnahmen im Bereich der Neonicotinoiden.
Deutschland führte aus, dass es sich hier um eine juristische Frage handele. Diese sollte von der Kommission geklärt werden. Die in Rede stehenden Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe besäßen ein hohes Potential, Insekten zu schädigen. Vor diesem Hintergrund habe Deutschland damals das Freilandverbot der angesprochenen Wirkstoffe unterstützt; dieses sei auch weiterhin basierend auf der aktuellen Datenlage gerechtfertigt. Denn die langfristige Sicherung unserer Ernährung werde nur gelingen, wenn unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Nur mit einer nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sei das Ziel eines nachhaltigeren Pflanzenschutzes erreichbar.
Kommissarin McGuinness sah keinen Spielraum, ROU sei der einzige MS, der noch Notfallzulassungen erteile. Die Kommissarin sagte aber zu, in einer technischen Sitzung über Alternativen zum Einsatz von Neonikotinoide zu beraten.
f) Dürre in Zypern
CYP machte auf die aktuelle Dürre aufmerksam. Neben dem Getreide- sei der Weinanbau in CYP stark betroffen. KOM wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen. Die wortnehmenden MS brachten ihre Solidarität mit Zypern zum Ausdruck.
Die KOM betonte die enormen Herausforderungen durch Extremwetterereignisse und verwies auf die Instrumente im Bereich der GAP und des ELER. Die Frage des Umgangs mit der wichtigen Ressource Wasser werde ein wichtiges Thema für die nächste KOM sein