Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 18. September 2023 in Brüssel
Ergebnisbericht
Leitung der deutschen Delegation Herr Bundeminister Cem Özdemir
Zusammenfassung
Der Rat führte einen Meinungsaustausch zur Vorbereitung der ab Oktober anstehenden Fischerei-Verhandlungen für das Jahr 2024 mit dem Vereinigten Königreich, Norwegen und den Küstenstaaten des Nordostatlantiks.
Ferner tauschten sich die Mitgliedstaaten über landwirtschaftliche Aspekte des Legislativvorschlags der Kommission zum Bodenschutz aus.
Einen Schwerpunkt der Ratstagung bildete die Beratung zu handelsbezogenen Agrarfragen. Im Mittelpunkt standen dabei nach der aktuellen Entscheidung der Kommission über das Auslaufen der Schutzmaßnahmen insbesondere die Stärkung der Ukraine über die Solidaritätskorridore sowie die Situation in der EU und den Ukraine-Anrainerstaaten.
Der Rat befasste sich darüber hinaus mit der „Langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU“ der Kommission (LTVRA).
Unter Sonstiges befasste sich der Rat mit den ersten Vorkommen der Afrikanischen Schweinepest in Schweden, sowie der ersten Nachfolgekonferenz zum UN-Gipfel zu Ernährungssystemen, die vom 24. bis 26. Juli 2023 in Rom stattgefunden hatte. Weitere Tagungsordnungspunkte unter Sonstiges waren die Schäden in der Land-, Forst- und Aquakultur durch die Überschwemmungen und andere außerordentliche Witterungsereignisse im Jahr 2023, sowie die Vereinfachung und bessere Regulierung der gemeinsamen EU-Politik in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei.
Im Einzelnen
TOP EU-GBR: Jährliche Konsultationen zu den Fangmöglichkeiten für 2024
TOP EU-Norwegen und Küstenstaaten: Jährliche Konsultationen für 2024
Kommissar Sinkevičius betonte, dass wegen der schwierigen Situation einiger Bestände und der restriktiven Vorgaben der Wissenschaft, aber auch wegen der harten Positionen der Partnerstaaten schwierige Verhandlungen zu erwarten seien. Wichtig sei es für die EU, sich eng abzustimmen und mit einer Stimme zu sprechen. Ziel seien umfassende Abkommen mit allen Partnern und die Wahrung der EU-Interessen. Der Kommissar erwähnte auch den Ostsee-Hering; hier müsse die EU sich im Rahmen der Konsultationen konsequent für den Schutz des Bestandes auch im Skagerrak und Kattegat einsetzen.
Bundesminister Özdemir betonte, ein zügiger Abschluss der Konsultationen sei wichtig, um Planungssicherheit für die Fischerei zu gewährleisten. Die EU sollte in den externen Beziehungen die Grundsätze der Gemeinsamen Fischereipolitik verteidigen. Das bedeute insbesondere, Fangmengen in der Nordsee und im Nordostatlantik auf nachhaltigem Niveau festzulegen, aber auch berechtigte europäische Interessen zu wahren. Dazu sei ein geschlossenes Auftreten der EU Voraussetzung.
Bei den trilateralen Verhandlungen für die Nordsee (EU-NOR-GBR) sei es für Deutschland wegen der Auswirkungen auf den Hering der westlichen Ostsee zentral, das neue Bewirtschaftungsmodell für den Nordseehering zu verteidigen.
Insgesamt sei die überwiegend positive Entwicklung der Nordseebestände zu begrüßen. Bei der Festlegung der Gesamtfangmengen solle maßvoll vorgegangen und die Bedürfnisse gemischter Fischereien berücksichtigt werden.
In Bezug auf die bilateralen Konsultationen mit Norwegen forderte er die Kommission auf, die Verhandlungen über die Fangmöglichkeiten bei Spitzbergen rasch wiederaufzunehmen, die Rechte der Mitgliedstaaten zu wahren und den Zugang der EU-Fischerei in norwegischen Gewässern in der Nordsee zu sichern.
Im Verhältnis zum Vereinigten Königreich müsse mit Blick auf das Ende des Brexit-Übergangszeitraums im Jahr 2026 frühzeitig eine starke EU-Verhandlungsposition entwickelt werden.
Der Bundesminister kritisierte, dass im Rahmen der Küstenstaatenverhandlungen weiterhin Aufteilungsvereinbarungen für wichtige Bestände fehlen, was zu einer einseitigen Vorteilsnahme bestimmter Küstenstaaten und einer anhaltenden Überfischung führe.
Die wortnehmenden Mitgliedstaaten zeigten sich sehr besorgt über die schwierigen Positionen und Forderungen der Verhandlungspartner. Sie kritisierten insbesondere die Festsetzung unilateraler Fangmöglichkeiten oder das Bestreben, bestimmte Fischereien gänzlich zu schließen. Sie forderten die Kommission auf, ausgehend von den wissenschaftlichen Empfehlungen die historischen Vereinbarungen und die Interessen der EU konsequent zu verteidigen. Dabei müssten ggf. auch Verhandlungshebel außerhalb der Fischerei, z. B. der Zugang für Fischereierzeugnisse zum EU-Markt, eingesetzt werden.
Kommissar Sinkevičius dankte den Mitgliedstaaten für das sehr einheitliche, die Kommission unterstützende Signal. Die Kommission werde alles tun, die Basis für die Quotenbeschlüsse im Dezember zu erarbeiten. Allerdings müssten sich auch die Mitgliedstaaten für Einigungen mit den Partnern flexibel zeigen.
TOP Richtlinie zur Bodengesundheit: Schutz, nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung der Böden in der EU
Der Agrarrat befasste sich mit landwirtschaftlichen Aspekten des Vorhabens und führte einen ersten allgemeinen Austausch zu möglichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung sowie zu Erfahrungen mit nachhaltigem Boden-Management in den Mitgliedstaaten.
Kommissar Sinkevičius betonte, die Zielsetzung des Richtlinien-Entwurfs sei, bis 2050 gesunde Böden in der EU herzustellen. Denn gesunde und gut bewirtschaftete Böden seien resilienter gegenüber dem Klimawandel und langfristig produktiver. Der federführend im Umweltrat behandelte Vorschlag sehe die Überwachung und Bewertung des Bodenzustands, Maßnahmen für die Ermittlung und Behandlung verunreinigter Standorte sowie Prinzipien für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung vor.
Polen stellte im Rahmen dieses Punktes unter Sonstiges die Verbindung zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur her. Diese habe ebenfalls starke Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, der Agrarministerrat müsse daher stärker einbezogen werden. Das Ziel der Ernährungssicherheit dürfe nicht durch ein Übermaß an Auflagen gefährdet werden, deshalb habe auch das EP in seiner Stellungnahme die Bestimmungen zur Landwirtschaft stark überarbeitet.
Bundesminister Özdemir begrüßte die Vorlage des Legislativvorschlags. Er plädierte angesichts der fortschreitenden Bodendegradation und ihrer ökologischen und ökonomischen Wirkungen dafür, den Bodenschutz auf europäischer Ebene zu stärken.
Die Verhältnismäßigkeit des Vorschlags sei jedoch noch zu prüfen, z. B. in Bezug auf den 5-jährigen Erhebungsturnus oder die Berücksichtigung der Vielfältigkeit der Böden durch die vorgeschlagenen Deskriptoren. Wichtig sei, dass weitreichende bestehende nationale Regelungen zum Bodenschutz und Strukturen zum BodenMonitoring über einen abgestuften Ansatz möglichst erhalten bleiben können. Deutschland besitze im Bereich Monitoring langjährige Zeitreihen von Dauerbeobachtungsflächen und detaillierte Ergebnisse der Bodenzustandserhebungen Landwirtschaft und Wald. Diese sollten im Rahmen des angestrebten Soil Monitoring Law eingebunden und genutzt werden.
Deutschland werde die Entwicklung eines gemeinsamen, einheitlichen Rechtsrahmens unterstützen, der einen ambitionierten Bodenschutz und eine nachhaltige Bodennutzung konkret ausgestaltet. Dabei sei eine enge Einbindung des Agrarrats und die Berücksichtigung von land- und forstwirtschaftlichen Belangen essentiell.
Die Mitgliedstaaten begrüßten überwiegend den Vorschlag der Bodengesundheits-Richtlinie und drückten ihre Unterstützung für seine Zielsetzungen aus. Viele zeigten sich aber besorgt über den damit verbundenen Verwaltungsaufwand und forderten die stärkere Berücksichtigung nationaler Aktivitäten und Erhebungen sowie der unterschiedlichen regionalen und lokalen Gegebenheiten. Dies erfordere ein stärkeres Maß an Flexibilität und Subsidiarität bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Verschiedene Mitgliedstaaten sprachen an, dass noch viele Elemente des Entwurfs unklar seien, weil sie noch im Rahmen weitreichender Delegationen durch die Kommission zu regeln seien. Einige betonten auch, dass die Land- und Forstwirte von den erhobenen Daten und auch von erbrachten Bodenschutzleistungen durch entsprechende Honorierung profitieren sollten.
Verschiedene Mitgliedstaaten dankten Polen für die Thematisierung des Vorschlags für die Wiederherstellung der Natur: hier seien ausgewogene Lösungen notwendig, die auch das Ziel der Ernährungssicherheit berücksichtigten.
TOP Handelsbezogene Agrarfragen
Kommissar Wojciechowski ging zunächst auf die aktuelle Entscheidung der Kommission ein, die Schutzmaßnahmen für bestimmte, an die Ukraine grenzenden Mitgliedstaaten nicht zu verlängern. Die Kommission habe die Handelsdaten für die betroffenen Erzeugnisse analysiert: durch die Solidaritätsrouten seien die Exportvolumina deutlich angestiegen. Die Ukraine werde umgehend ein System von Exportlizenzen und der Exportkontrolle einführen. Die Kommission werde die Wirkung der Maßnahmen beobachten und sie werde reagieren, falls das System nicht ausreichend funktioniere. Mit der getroffenen Entscheidung solle die Ukraine unterstützt werden, aber auch die Sorgen der Mitgliedstaaten würden berücksichtigt.
Der Kommissar berichtete weiter über gestiegene Handelszahlen sowie über den aktuellen Stand bei den derzeit angestrebten Handelsabkommen mit Australien, Mexiko, dem MERCOSUR, Indien und Indonesien, bei denen die EU nunmehr Zusatzkapitel zur Nachhaltigkeit anstrebe. Die Abkommen seien wichtig für die EU, durch sie würden zahlreiche geographische Angaben geschützt. Von besonderer geostrategischer Bedeutung sei das Abkommen mit dem MERCOSUR, dessen jüngst eingegangene Reaktion auf das Zusatzdokument mit Nachhaltigkeitsanforderungen (Waldschutz) eine Basis für weitere Gespräche sei.
Bundesminister Özdemir begrüßte die Entscheidung der Kommission, die Schutzmaßnahmen nicht über den 15. September 2023 hinaus zu verlängern. Deutschland lehne unilaterale Maßnahmen ab, die die Grundprinzipien des Europäischen Binnenmarktes infrage stellten. Die Solidarität Deutschlands mit der Ukraine sei weiterhin ungebrochen. Wegen der fortgesetzten Versuche Russlands, den Handel mit Nahrungsmitteln ins Visier zu nehmen und damit die weltweite Versorgungslage zu destabilisieren, bleibe es besonders wichtig, die Solidarity Lanes zu schützen und ihre Kapazitäten weiter ausbauen.
In Bezug auf den Bericht des Kommissars zu bi- und multilateralen Handelsgesprächen betonte Bundesminister Özdemir, dass Produkte aus Europa weltweit gefragt seien und dem Export von Ernährungsgütern eine wichtige Bedeutung zukomme. Gleichzeitig sei Europa auf den Import von Waren und Dienstleistungen angewiesen. Die Handelspolitik müsse fair ausgestaltet werden und dabei internationale Nachhaltigkeitsziele voranbringen. Der Abschluss neuer Handelsabkommen unter Wahrung der EU-Interessen habe dabei hohe geostrategische Bedeutung. Das gelte auch für das angestrebte Abkommen mit den MERCOSUR-Staaten. Das Abkommen solle genutzt werden, um auch globale Nachhaltigkeitsziele und den Waldschutz gemeinsam voranzubringen.
Mit Blick auf die 13. WTO-Ministerkonferenz sei es wichtig, dass die EU in den Landwirtschaftsverhandlungen eine aktive Rolle spiele und Offenheit für berechtigte Anliegen der Entwicklungsländer zeige.
Die Mitgliedstaaten unterstützten überwiegend die Entscheidung der Kommission, die Schutzmaßnahmen für bestimmte Erzeugnisse aus der Ukraine nicht zu verlängern, und betonten die Bedeutung des Binnenmarkts. Einige zeigten aber auch Verständnis für die Situation der an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten, auf deren Märkte große Mengen ukrainischer Agrarerzeugnisse gelangt waren.
Die von den Schutzmaßnahmen bislang begünstigten Anrainerstaaten zur Ukraine kritisierten die Entscheidung zum Teil sehr deutlich. Polen, Ungarn und die Slowakei kündigten nationale Importverbote für ukrainische Agrargüter an.
Die Mitgliedstaaten dankten der Kommission darüber hinaus für ihre bi- und multilateralen internationalen Handelsgespräche, verwiesen dabei jedoch häufig auf sensible europäische Erzeugnisse und forderten vielfach eine aktualisierte kumulative Folgenabschätzung zu den angestrebten Handelsvereinbarungen.
Kommissar Wojciechowski würdigte abschließend nochmals die großen Anstrengungen der an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten, die Dank verdienten. Die Solidaritätsrouten seien – unabhängig von den Schutzmaßnahmen - äußerst erfolgreich gewesen. Für einen weiteren Ausbau der ukrainischen Ausfuhren müssten weitere Routen erschlossen werden, auch z. B. über den Ostseeraum, was aber mit deutlich höheren Transportkosten verbunden wäre. Eine Unterstützung der Transporte mit ca. 30 € je Tonne Getreide könnte helfen, weitere Routen zu erschließen und zu einer weiteren Steigerung der Exporte führen. Die Kommission werde nun den Aktionsplan und die Maßnahmen der Ukraine prüfen. Die von vielen Mitgliedstaaten angesprochene Folgenabschätzung werde derzeit vorbereitet und Ende 2023 vorgelegt.
TOP Langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU (LTVRA)
Der Ratsvorsitz verwies einleitend auf eine Ende September in Spanien geplante hochrangige Konferenz zum gleichen Thema und kündigte an, Ratsschlussfolgerungen zu erarbeiten.
Kommissar Wojciechowski würdigte die große Bedeutung der ländlichen Gebiete und berichtete über die Arbeiten der Kommission zur Umsetzung ihres Aktionsplans für den ländlichen Raum, z. B. durch die Verankerung des „Rural Proofing“ in den aktualisierten Leitlinien der besseren Rechtsetzung, die Einrichtung einer Beobachtungsstelle und verbesserte Statistiken für den Ländlichen Raum, den Ländlichen Pakt und die Einrichtung der zugehörigen Plattform. Er kündigte die Veröffentlichung von Berichten zu den Ergebnissen der Programmplanung in der Kohäsionspolitik sowie zum Beitrag der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an.
Bundesminister Özdemir befürwortete ein starkes Signal des Rates für die Unterstützung des ländlichen Raums und der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger. Die Besonderheiten ländlicher Räume müssten bei politischen Leitlinien, der Rechtsetzung und Fortentwicklung von Fördermaßnahmen berücksichtigt werden, sowohl bei der GAP als auch im Rahmen der Kohäsionspolitik. Der grüne, soziale und digitale Wandel müsse auch und gerade in den ländlichen Räumen gelingen. Dafür müssten die Menschen vor Ort die erforderlichen Prozesse mitgestalten und von den angestoßenen Entwicklungen unmittelbar profitieren können. Dem „Pakt für den ländlichen Raum“ solle eine klarere Rolle zugewiesen werden und dieser enger an bestehende Strukturen der Beteiligung, Vernetzung und Entscheidungsfindung in der EU angebunden werden.
In den Strukturpolitiken der Union solle sichergestellt sein, dass eine ausreichende und verlässliche Finanzierung der nachhaltigen und integrierten ländlichen Entwicklung Teil der nächsten Förderperiode wird. Eine digitale, einfache Beantragung und nachvollziehbare Förderverwaltung müsse dabei gewährleistet werden, unnötige Bürokratie müsse vermieden werden. Deshalb sollten Performance- und Compliance-Ansätze nicht unnötig vermischt werden. Der Bottom-Up-Ansatz von LEADER und CLLD (Community-Led Local Development) müsse in der gesamten EU weiter ausgebaut werden, um die soziale und ökologische Resilienz zu stärken, Transformationsprozesse voranzutreiben und möglichen Demokratiegefährdungen entgegenzuwirken.
Die Mitgliedstaaten begrüßten die Vision und die Arbeiten der Kommission im Rahmen des Aktionsplans. Sie verwiesen auf Maßnahmen, die sie z. B. im Rahmen der Strategiepläne zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fördern würden. Ziel müsse es sein, die ländlichen Räume für Unternehmen und Menschen attraktiv zu machen, dafür brauche es z. B. bessere Konnektivität, Breitband-Internet, Förderung neuer Technologien, einfache Regeln und flexible Ansätze – auch für die Finanzierung, z. B. bei nationalen Beihilfen im ländlichen Raum. Als europäische Finanzierungsquellen müssten verschiedene EU-Fonds (neben GAP auch Kohäsion, Wiederaufbau- und Resilienz-Fazilität) nutzbar gemacht werden. Wichtig seien schließlich Bottom-Up-Ansätze und eine bessere Koordinierung und Vernetzung aller Beteiligten.
TOP Sonstiges
Afrikanische Schweinepest (ASP) in Schweden
Schweden informierte den Rat über den ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Schweden. Am 07. September seien in der Region Fagersta (ca. 200 km von Stockholm entfernt) einzelne Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen nachgewiesen worden. Schweden habe daraufhin eine Sperrzone von ca. 1000 qkm Fläche sowie ein Krisenzentrum in der Region eingerichtet. Schweden bekämpfe die Tierseuche nach den einschlägigen Regeln und führe weiterführende Untersuchungen durch. Man werde den betroffenen Landwirten Kompensationen anbieten. Schweden dankte für die Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten.
Die Mitgliedstaaten dankten für die transparente Information und wünschten Schweden viel Erfolg bei der Eindämmung der Seuche. Wie auch wir betonten viele Delegationen, die Präventionsmaßnahmen müssten in allen Mitgliedstaaten wachsam und konsequent fortgeführt werden. Verschiedene Delegationen gaben auch kurze Informationen über die Tierseuchen-Situation in ihren Ländern.
Nachfolgekonferenz zum UN-Gipfel Ernährungssysteme (Rom, 24.-26. Juli 2023)
Der spanische Ratspräsident informierte über die erste Nachfolgekonferenz zum UN-Gipfel zu Ernährungssystemen von 2021, die vom 24. bis 26. Juli 2023 in Rom stattgefunden hatte (UN Food Systems Summit +2 Stocktaking Moment). Er unterstrich den Appell von UN Generalsekretär Guterres, es bedürfe noch stärkerer Zusammenarbeit, um die Ernährungssysteme in Richtung der UN-Ziele der nachhaltigen Entwicklung weiter zu entwickeln.
Die deutsche Delegation begrüßte die Durchführung der Konferenz, an der Deutschland mit Bundesminister Özdemir und Staatssekretär Flasbarth aus dem Bundesentwicklungsministerium sowie einer hochrangig und breit aufgestellten Delegation teilgenommen habe. Deutschland werde den Prozess auch mit Blick auf die nächste Folgekonferenz in 2025 weiter aktiv begleiten.
Kommissar Wojciechowski dankte den Mitgliedstaaten, die sich an der Konferenz beteiligt hatten. Er verwies darauf, dass für die EU seit dem Gipfel von 2021 deutliche Fortschritte, auch aufgrund der jüngsten Gesetzgebungen, festgestellt werden könnten. Er bezeichnete den Gipfel als Erfolg, die EU werde die Schlussfolgerungen auch in die Sitzungen der COP 28 und der UN Generalversammlung weitertragen.
Schäden in der Landwirtschaft infolge von Überschwemmungen
Slowenien und Griechenland beschrieben sehr eindrücklich die großen Schäden durch Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutsche, bei denen auch Menschen ums Leben gekommen waren. Sie dankten der Kommission und den Mitgliedstaaten für die schon gezeigte Solidarität und beschrieben, dass große Anstrengungen nötig seien, um die Schäden zu beseitigen und die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wie auch der Aquakultur und Fischerei wieder in die Lage zu versetzen, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Dazu baten sie um flexible Unterstützung der Kommission sowie um Nutzung und Aufstockung der Agrarreserve und anderer Hilfsmöglichkeiten.
Die zahlreich das Wort nehmenden Mitgliedstaaten versicherten Slowenien und Griechenland ihrer Solidarität, wiesen zum Teil auf eigene Betroffenheit durch Unwetterereignisse hin, hoben die gravierenden Folgen des Klimawandels hervor und unterstützten die von Griechenland und Slowenien vorgetragenen Bitten um Unterstützungsmaßnahmen und die Nutzung geeigneter Finanzinstrumente.
Auch Bundesminister Cem Özdemir sprach den beiden Mitgliedstaaten seine Anteilnahme und sein Mitgefühl aus. Er drückte die Hoffnung aus, dass diese zusammen mit der Kommission bald geeignete Hilfsmaßnahmen vereinbaren könnten. Neben kurzfristigen Nothilfeprogrammen seien insbesondere auch langfristig wirkende Maßnahmen erforderlich, die im Sinne des weiterhin unverzichtbaren Vorhabens des Green Deals eine Anpassung der Landbewirtschaftung an die veränderten Bedingungen ermöglichen und unterstützen sollten.
Kommissar Wojciechowski brachte ebenfalls sein Mitgefühl zum Ausdruck. Die Kommission stehe fest an der Seite der betroffenen Mitgliedstaaten, sie spreche mit ihnen bereits über geeignete Instrumente zur Unterstützung und lote den Bedarf für Hilfsmaßnahmen aus. Die Kommission werde außergewöhnliche Maßnahmen aus der Agrarreserve vorsehen und sie sei offen für eine Nutzung noch nicht abgerufener Mittel aus den GAP-Strategieplänen und der ländlichen Entwicklung. Auch Mittel aus der Wiederaufbau- und Resilienz-Fazilität könnten ggf. herangezogen werden.
Vereinfachung und bessere Rechtsetzung in den Bereichen Fischerei, Landwirtschaft und Ernährung
Dänemark präsentierte für eine Gruppe von Mitgliedstaaten das Anliegen, die Politiken im Bereich der Landwirtschaft und Fischerei zu vereinfachen. Bei neuen Gesetzgebungsvorschlägen solle zunächst gründlich in einer Folgenabschätzung geprüft werden, wie diese sich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken und wie die Ziele mit möglichst einfachen Mitteln erreicht werden können. Dies bedeute nicht, dass die Ziele niedriger gesteckt werden sollten.
Die Mitgliedstaaten nahmen zahlreich das Wort und unterstützten – wie Deutschland – das Anliegen der Vereinfachung. In der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie in der Fischereipolitik, insbesondere bei den Fischereikontrollen, müsse ein Gleichgewicht zwischen den Zielsetzungen und dem Umsetzungsaufwand gesucht werden. Eine Reihe von Mitgliedstaaten bat wie Dänemark die Kommission um Vorlage der erwarteten Vorschläge zur Überarbeitung der Tierschutzgesetzgebung.
Die deutsche Delegation dankte Dänemark für die wichtige Initiative und unterstrich die Wichtigkeit von Bürokratieabbau und Vereinfachung. Gerade für die Gemeinsame Agrarpolitik der Zukunft brauche es weitere substanzielle Vereinfachungen. Deutschland unterstütze die dänischen Überlegungen zur leichteren Anpassung der GAP-Strategiepläne und die beschriebene Notwendigkeit, die Finanzierung der Öko-Regelungen mehrjährig ausgestalten zu können. Die Vereinfachung dürfe aber nicht gegen notwendige Ziele und Standards falsch ausgespielt werden. Es bleibe eine Daueraufgabe, beidem – der politischen Gestaltungsaufgabe und der Vereinfachung – Rechnung zu tragen. Dies gelte insbesondere für die notwendigen Maßnahmen der grünen Transformation, wie z. B. die Kennzeichnungsvorhaben im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie. Deutschland setze auch auf ambitionierte Vorschläge der Kommission zur Überarbeitung der Tierschutzgesetzgebung.
Kommissar Wojciechowski betonte abschließend, dass die Kommission immer versuche, das EU-Recht möglichst einfach auszugestalten, und für weitere Vereinfachungsvorschläge offen sei.