Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 23. und 24. Oktober 2023 in Luxemburg  

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Bundeminister Cem Özdemir, Staatssekretärin Silvia Bender

Zusammenfassung

Im Mittelpunkt der zweitägigen Ratstagung stand die Fischereipolitik; der Rat beschloss die Fangquoten für die Ostseebestände für das Jahr 2024. Bundesminister Özdemir setzte sich für ein nachhaltiges Bestandsmanagement auf wissenschaftlicher Basis ein und den Erhalt der Küstenfischerei ein und konnte die politische Einigung unterstützen:

  • Die zielgerichtete Fischerei auf westlichen Hering und westlichen Dorsch bleibt weiterhin geschlossen, wobei beim westlichen Hering die Ausnahme für die kleine Küstenfischerei mit passiven Geräten bestehen bleibt.

- Bei Scholle werden die Quoten fortgeschrieben, bei Sprotte um 10% gekürzt.

Der Rat befasste sich zudem ausführlich mit der Lage auf den Agrarmärkten, insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltenden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Eingangs war der ukrainische Landwirtschaftsminister Solskyi anwesend. Erörtert wurden insbesondere die derzeitige Entwicklung der landwirtschaftlichen Märkte in der UKR und der EU, die Exportmöglichkeiten für UKR Getreide sowie der Ausbau der Solidaritätskorridore. Zusammen mit diesem TOP wurden auch die Perspektiven des ökologischen Landbaus sowie die Einrichtung eines „ad-hoc“-Finanzierungsmechanismus für Krisenfälle diskutiert; die Visegrád-Gruppe informierte zudem über ihr Agrarministertreffen am 26. September 2023.

Der Rat behandelte des Weiteren die Abfallrahmenrichtlinie zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen. Wir unterstützten den Vorschlag, traten aber für ehrgeizigere Ziele ein, wie wir sie bereits in Deutschland anstreben.

Unter Sonstiges befasste sich der Rat mit folgenden Themen:

  • mit der Verordnung über die Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus;
  • den Auswirkungen des EU-Kohlenstoffmarktes auf den Agrar- und Lebensmittelsektor;
  • Österreich stellte eine Note zum Thema „Ein neuer Deal für Landwirte - wie man die aktuellen Herausforderungen für den EU-Landwirtschaftssektor bewältigen kann“ vor.
  • Arbeitsprogramm der Kommission für das EU-Absatzförderprogramm 2024

Im Einzelnen

TOP Verordnung des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten in der Ostsee für das Jahr 2024

Auf der Ratstagung standen wichtige Entscheidungen für die Fischerei in der Ostsee an. Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission beschloss der Rat die Fangquoten für die Ostseebestände für das Jahr 2024.

Bundesminister Özdemir unterstützte ein nachhaltiges Bestandsmanagement auf wissenschaftlicher Basis und daher vor dem Hintergrund der kritischen Bestandssituation auch die Schließung der zielgerichteten Fischerei auf westlichen Hering und westlichen Dorsch. Wie im Vorjahr sprach er sich dafür aus, Fischereimöglichkeiten für die kleine Küstenfischerei im Einklang mit wissenschaftlichen Empfehlungen so weit wie möglich zu erhalten.

Als Ergebnis der schwierigen Verhandlungen ist festzuhalten, dass beim westlichen Hering die Maßnahmen zum Wiederaufbau des Bestands fortgesetzt werden sollen, wobei die Ausnahme für die kleine Küstenfischerei auf westlichen Hering mit passiven Fanggeräten, wie Stellnetzen und Reusen, möglich bleibt.

Da die Dorschbestände weiterhin unter einer Vielzahl von negativen Umwelteinflüssen und den Folgen der Klimakrise leiden, hat der Rat für die westliche Ostsee eine Absenkung der zulässigen Dorschbeifänge um 30% sowie für 2024 ein Aussetzen der Freizeitfischerei auf Dorsch beschlossen. Deutschland hat sich gemeinsame mit anderen Mitgliedstaaten (SWE, DNK, POL, EST) dafür eingesetzt, dass die Freizeitfischerei wieder möglich werden soll, sobald die wissenschaftlichen Fangmengenempfehlungen dies zulassen.

Bei Sprotte sinkt die Fangmenge um 10 %, für Scholle wird sie auf der Höhe des Vorjahres fortgeschrieben.

TOP ICCAT-Jahrestagung 2023

Die Jahrestagung der Internationalen Kommission für die Erhaltung atlantischer Thunfische (ICCAT) wurde durch eine politische Aussprache in dieser Sitzung vorbereitet. Die Jahrestagung wird vom 13. bis 20. November 2023 in Neu-Kairo, Ägypten, stattfinden. Ihre Ergebnisse fließen u.a. in die Verordnung zu den Fangmöglichkeiten für 2024 ein, die im Dezember beraten wird.

Die deutsche Delegation sprach sich für eine ambitionierte Haltung für eine nachhaltige Fischerei aus. Zudem gelte es, konsequente Schutzmaßnahmen für gefährdete Haiarten wie den Blauhai zu vereinbaren beziehungsweise fortzuschreiben.

TOP Abfallrahmenrichtlinie – lebensmittelbezogene Aspekte

Die Agrarministerinnen und -minister berieten über den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie, der federführend im Umweltrat beraten wird.

Der Vorschlag sieht bei der Reduzierung von Lebensmittelabfällen verpflichtende Maßnahmen der Mitgliedstaaten vor, zum Beispiel um die Zusammenarbeit aller Akteure in der Lebensmittelkette, Lebensmittelspenden sowie Verhaltensänderungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu fördern.

Kommissarin Kyriakides betonte, dass EU-weit verbindliche Ziele für die Reduzierung von Lebensmittelabfällen festgelegt werden sollten: Die Mitgliedstaaten sollten von 2020 ausgehend bis Ende 2030 Lebensmittelabfälle in der Verarbeitung um 10 Prozent sowie im Handel, der Außer-Haus-Verpflegung und den privaten Haushalten gemeinsam um 30 Prozent verringern. Für die Primärproduktion wird kein Reduktionsziel formuliert.

Bundesminister Özdemir unterstützte grundsätzlich den Vorschlag der Kommission und begrüßte, dass bei der Ausgestaltung der Maßnahmen ein großer nationaler Spielraum verbleibe. Die vorgeschlagenen Reduzierungsziele sollten allerdings nicht hinter dem für das Jahr 2030 beschlossenen Nachhaltigkeitsziel zurückbleiben. Da alle Sektoren in der Verantwortung stehen, sollte es auch gleiche Ziele für jeden Sektor geben.

Die Mitgliedstaaten unterstützten ebenfalls grundsätzlich den Vorschlag der Kommission und verwiesen teilweise auf die internationalen Verpflichtungen (SDG). Einige Delegationen berichteten über nationale Erfahrungen.

TOP Marktsituation, insbesondere nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine

Die Kommission und die Mitgliedstaaten berieten über die Lage auf den Agrarmärkten, insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltenden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und des Konflikts im Nahen Osten.

Auf Vorschlag der spanischen Präsidentschaft war zu Beginn der Debatte der ukrainische Minister für Landwirtschaft und Ernährung, Mykola Solskyi, anwesend und berichtete über die Situation in seinem Land. Er dankte Rumänien für die Getreide-Transporte über die Solidaritätskorridore; die Tiefwasserhäfen in Odessa seien aber weiterhin sehr wichtig für die Ausfuhr von Getreide, da kostengünstig größere Mengen exportiert werden könnten. Die sinkenden Weltmarktpreise hätten den ukrainischen Agrarsektor schwer getroffen.

Er verwies auf ein eingerichtetes Lizenzsystem und bat die Anrainer-Mitgliedstaaten, die noch nicht beigetreten sind, dieses umzusetzen, weil es letztlich darum gehe, damit den Export von Getreide in die Länder des globalen Südens zu steigern.

Am 26. November 2023 werde der 2. Getreidegipfel der Ukraine stattfinden; vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts sei dieser besonders wichtig.

Minister Solskyi dankte den Mitgliedstaaten für die geleistete Solidarität und die Unterstützung (insbesondere für die gelieferten Luftverteidigungssysteme) und appellierte an alle Mitgliedstaaten, dass die Regeln der EU veinzuhalten. Sein Land strebe eine volle Mitgliedschaft in der EU an.

Anschließend diskutierte der Rat insbesondere über die Getreideausfuhren aus der Ukraine und wie der Agrarsektor im Falle von Krisen am besten unterstützt werden könne.

Kommissar Wojciechowski betonte, dass Russland als Aggressor keinesfalls die Ukraine als Getreidelieferant für Teile Asiens und Afrikas ablösen und so Nutznießer des Krieges werden dürfe. Die Ukraine arbeite hart daran, dass über die Korridore exportiert werden könne. Die alternativen Routen würden aber hohe Logistikkosten bedeuten; diese könnten durch den Ausbau gesenkt werden. Die Koordinierungsplattform leiste gute Arbeit.

Außerdem berichtete Kommissar Wojciechowski über seinen Besuch in Griechenland, um sich vor Ort einen Eindruck vom Ausmaß der Naturkatastrophe zu verschaffen. In den kommenden Monaten würden ggf. Krisenmaßnahmen ergriffen werden müssen; er arbeite daran, dass die EU auf diesen Fall besser vorbereitet und sofort handlungsfähig sei. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die neuen GAP Strategiepläne den Mitgliedstaaten die Möglichkeit böten, selbst gezielte und angepasste Maßnahmen zu ergreifen. Es könnten z.B. Maßnahmen für die Anpassung an Klimakrise gefördert werden.

Kroatien und Slowenien stellten ihr gemeinsames Papier mit Überlegungen für Krisenhilfen für die Landwirtschaft vor. Darin wird vorgeschlagen, im Rahmen der nationalen GAP-Strategiepläne einen „ad-hoc“-Finanzhilfemechanismus einzurichten. Dieser soll mit bis zu zwei Prozent der nationalen Gesamtmittelausstattung finanziert werden.

Kommissar Wojciechowski dankte für das von HRV und SVN vorgelegte Papier und sagte dessen Prüfung zu. Eine genaue Analyse sei insbesondere vor dem Hintergrund, dass möglicherweise der Basisrechtakt geändert werden müsste, notwendig.

In der anschließenden Aussprache machte Bundesminister Özdemir deutlich, dass die Ukraine weiter solidarisch unterstützt und die gesamtwirtschaftliche Situation des Landes stabilisiert werden müsse. Dabei bleibe es besonders wichtig, die Funktionsfähigkeit der Solidarity lanes zu schützen und ihre Kapazitäten weiter auszubauen.

Die Situation auf den Märkten v.a. für Getreide und Ölsaaten stelle sich in Deutschland zurzeit stabil dar, werde aber kontinuierlich beobachtet, gerade auch bei Ausweitung des Nahostkonflikts.

Bundesminister Özdemir kündigte an, den Vorschlag Kroatiens und Sloweniens zu prüfen., wobei aus seiner Sicht die GAP-Strategieplan-Verordnung bereits ausreichende Instrumente zur Klimaanpassung biete.

Auf Antrag Litauens diskutierte der Rat auch über den ökologischen Landbau. Litauen forderte eine strategische Diskussion über die Perspektiven und die Unterstützung der ökologischen Landwirtschaft angesichts des sinkenden Konsums ökologisch produzierter Agrarerzeugnisse. Der Verwaltungsaufwand im Öko-Landbau müsse sinken. Ähnlich äußerten sich eine Reihe von Mitgliedstaaten.

Tschechien berichtete über die Ergebnisse des Agrarministertreffens der Visegrád-Gruppe (Tschechien, Polen, Ungarn und Slowakei) am 26. September 2023. Diese habe sich u.a. für die Stärkung der Rolle des ständigen Forstausschusses und die Kohärenz der Forstpolitik ausgesprochen.

Bundesminister Özdemir wies darauf hin, dass aus deutscher Sicht der Ökolandbau das Leitbild für die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft sei; die auf EU-Ebene gesteckten Ausbauziele würden nachdrücklich unterstützt.

Er sprach sich – wie auch andere Mitgliedstaaten – für die Wiederbelebung des ständigen Forstausschusses und die Beachtung der Ratsschlussfolgerungen von 2020 und 2021 aus. Eine Reihe von Mitgliedstaaten betonte, dass der Vorschlag für das Waldmonitoring dem Agrarrat federführend zugwiesen werden sollte.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten sprach sich für eine Reform des Kriseninstrumentariums aus, um schneller reagieren zu können, sowie für eine genaue Beobachtung der Agrarmärkte angesichts zunehmender Herausforderungen und Unsicherheiten.

TOP Sonstiges

„Ein neuer Deal für Landwirte“

Österreich stellte unter Sonstiges seine Note zum Thema „Ein neuer Deal für Landwirte - wie man die aktuellen Herausforderungen für den EU-Landwirtschaftssektor bewältigen kann“ vor.

In der Note werden die steigenden Kosten für Betriebsmittel, die ausgeprägte Marktvolatilität, Extremwetterlagen sowie die steigenden rechtlichen Anforderungen als Herausforderungen benannt, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft und die Autonomie gefährdeten. Auch sollte eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung eingeführt werden.

Kommissar Wojciechowski griff die strategische Autonomie auf und betonte, dass die Kommission mit der EU-Bodenstrategie eine Umwandlung von Ackerland bis 2050 verhindern wolle. Langfristige Resilienz sei auch Ziel der Kommission. Alle KOM-Vorschläge würden durch ausführliche Folgenabschätzung begleitet. Der strategische Dialog strebe eine breite Abstimmung mit allen Wirtschaftsbeteiligten und der Zivilgesellschaft an.

In der Aussprache betonte Staatssekretärin Bender, dass Nachhaltigkeit und Resilienz der Landwirtschaft gestärkt werden müssten, um langfristig Versorgungssicherheit zu erreichen. Insofern gelte es, den Green Deal und die Farm-to-Fork-Strategie konsequent umzusetzen.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten hielten - wie wir - den Ausbau der Solidaritätskorridore für erforderlich. Mehrere Mitgliedstaaten unterstützten den von KOM-Präsidentin von der Leyen angestoßenen strategischen Dialog über die Rolle der Landwirtschaft.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten beklagte, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft abnehme, daher müsse sie vor den Einfuhren von Produkten, die unter geringeren Standards als in der EU produziert wurden, geschützt werden.

Verordnung über die Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus: Land- und forstwirtschaftliche Aspekte

Der spanische Vorsitz präsentierte ein Papier zum Verordnungsentwurf für den freiwilligen Zertifizierungsrahmen für die Kohlenstoffentnahme (Carbon Removal Certification Framework, CRCF).

Die Kommission strebt mit ihrem Vorschlag an, die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre durch natürliche Entnahme („Carbon Farming“), langlebige Produkte („carbon storage products“) sowie technische Maßnahmen (industrial removal“) einheitlich zu zertifizieren und verstärkt anzureizen.

Der Vorsitz informierte, dass der AGRI–Ausschuss des Europäischen Parlaments einen Bericht vorgelegt habe, der mit den Vorstellungen des Rates konform sei. Vor diesem Hintergrund strebe die Ratspräsidentschaft als Verhandlungsmandat für den Trilog eine allgemeine Ausrichtung im Umweltrat am 18. Dezember 2023 an. .

Kommissar Wojciechowski begrüßte den von der Präsidentschaft angestrebten Zeitplan, damit die Regelungen schnellstmöglich in Kraft treten könnten.

Staatssekretärin Bender erklärte, eine allgemeine Ausrichtung scheine realisierbar.   Ziel der Verordnung sei die Schaffung EU-Zertifizierungsrahmens für den Kohlenstoffabbau; hierbei seien für Deutschland auch die Quantifizierbarkeit, dauerhafte oder zumindest langfristige Speicherung und der Zusatznutzen der Carbon-Farming Aktivitäten relevant. Die Biomassenutzung müsse nachhaltig erfolgen. Deutschland setze sich dafür ein, dass uch die Verringerung der Bodenemissionen zertifizierbar wird; dies betreffe insbesondere die Wiedervernässung von Moorböden. Der EU-Zertifizierungsrahmen solle dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen.

Die wortnehmenden Mitgliedstaaten begrüßten die Behandlung dieses Dossiers im Agrarrat. Einige Mitgliedstaaten betonten, dass ein einfaches System notwendig sei, um Akzeptanz und Teilnahme seitens der Landwirtschaft zu erreichen; Hauptziel müsse die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft sein.

Auswirkungen des EU-Kohlenstoffmarktes auf den Agrarsektor und die Lebensmittelindustrie

Der Rat befasste sich auf Antrag Polens mit den Auswirkungen des EU-Kohlenstoffmarktes auf den Agrarsektor und die Lebensmittelindustrie.

Polen erklärte, insbesondere Preissteigerungen infolge des EU-Emissionshandels stellten eine „Bedrohung“ für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Wirtschaftszweige, das Preisniveau für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die allgemeine Ernährungssicherheit dar.

Arbeitsprogramm der Kommission für das EU-Absatzförderprogramm für 2024

Italien beklagte, dass einige Sektoren im vorliegenden Entwurf des Programms für 2024 von der EU-Absatzförderung ausgenommen seien. Dies sei insbesondere bei Wein nicht sachgerecht, weil die Wettbewerbsfähigkeit durch Absatzfördermaßnahmen gestärkt werden sollte.

Auch andere wortnehmenden Mitgliedstaaten sahen das Arbeitsprogramm und den Ausschluss bestimmter Sektoren kritisch. Beim Wein gelte es, auf den Drittlandsmärkten den Marktanteil zu steigern.

Staatssekretärin Bender kritisierte die komplexe Ausgestaltung und geringe Lenkungswirkung der EU-Absatzförderung. Daher werde auch das Jahresprogramm 2024 sehr kritisch gesehen und eine zügige Vorlage des angekündigten Reformvorschlags gefordert.

Die Berücksichtigung des EU-Plans gegen Krebs werde hingegen begrüßt.

Kommissar Wojciechowski kündigte für die nächste Sitzung des Ausschusses für die Gemeinsame Marktordnung (25.10.2023) einen überarbeiteten Vorschlag zur Abstimmung an, der die von Italien und vielen Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken berücksichtige.

Erschienen am im Format Aktuelles

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