Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 20. November 2023 in Brüssel  

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Bundeminister Cem Özdemir

Zusammenfassung

Der Rat begann mit einer Orientierungsaussprache zu den Fangmöglichkeiten für 2024 im Atlantik, in der Nordsee sowie im Mittelmeer und im Schwarzen Meer in Vorbereitungen der Beratungen und politischen Einigung im Dezemberrat.

Unter Sonstiges wurden anschließend der Verordnungsvorschlag über neue genomische Techniken (NGT) und eine thematisch anhängende Note der kroatischen Delegation beraten.

Ein Schwerpunkt des Rates lag – aufgrund von mehreren Punkten unter "Sonstiges" – auf dem Themenkomplex Wald. Auf Antrag Deutschlands wurde die Frage diskutiert, wie Drittstaaten bei der Umsetzung der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten besser unterstützt werden können. Des Weiteren informierte die Kommission über den aktuellen Umsetzungstand der "Neuen EU Waldstrategie für 2030". Ein Legislativvorschlag zur Beobachtung, Berichterstattung und Datenerhebung zum Thema Wald wird am 21.11.2023 veröffentlicht. Zudem stellte Österreich eine gemeinsame Erklärung der "For Forest Group" vor.

Der Rat führte des Weiteren eine Aussprache zu der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU und verabschiedete dazu Schlussfolgerungen. In diesem Kontext stellte Italien eine Note zur neuen Rolle der Landwirtschaft für vitale und nachhaltige ländliche Gebiete vor.

Zuletzt beriet der Rat einen französischen Änderungsvorschlag zur Anwendung der Bracheverpflichtungen bezüglich der von Frankreich gewählten Option bei GLÖZ 8.

Im Einzelnen

TOP Verordnungen des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024 im Atlantik, in der Nordsee, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer

Kommissar Sinkevičius informierte den Rat über Eckpunkte der Kommissionsvorschläge zu den Fangmöglichkeiten für das Jahr 2024. Im Fokus der Kommission stehe jeweils der Wiederaufbau wichtiger Bestände und die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen, fristgerecht in den jeweiligen Gewässern eine nachhaltige Befischung nach dem Prinzip des maximalen Dauerertrags zu erreichen. In Bezug auf den Schutz des Europäischen Aals unterstrich er die Bedeutung einer harmonisierten Schließzeit für die Fischerei.  Zudem verwies der Kommissar auf die noch laufenden Konsultationen mit Norwegen und dem Vereinigten Königreich, bei denen die EU-Interessen verteidigt werden sollten.

Bundesminister Özdemir unterstrich die deutsche Unterstützung für eine Festlegung der Fangmengen für 2024 auf Grundlage der wissenschaftlichen Gutachten und entsprechend den Vorgaben der Gemeinsamen Fischeipolitik sowie der Mehrjahrespläne. Beim Hering in der Nordsee sei für Deutschland elementar, die Fangmengen im Kattegat und Skagerrak weiterhin auf sehr niedrigem Niveau festzusetzen, um die Erholung des Herings in der westlichen Ostsee nicht zu gefährden.

Zum Europäischen Aal begrüßte der Bundesminister die Initiative der Kommission für einen ganzheitlichen Ansatz zum Schutz des Aals. Vorbehaltlich der nationalen Konsultationen merkte er an, dass Klarstellungen des geographischen Anwendungsbereichs nötig seien. Außerdem sollte eine Verpflichtung eingefügt werden, dass Aalbeifänge unverzüglich zurückzuwerfen sind. Da die Aale dies in der Regel überleben, sei dies im Sinne des nachhaltigen Bestandmanagements. Er dankte der Kommission für den Vorschlag einer einheitlichen Schonzeit für die Ostsee, wobei Deutschland die vorgeschlagene 30-tägige "Fischerei-Ausnahme" hinterfrage, die dem Bestand erheblich schaden könne.

Die Mitgliedstaaten begrüßten zwar die Vorschläge der Kommission, sie zeigten sich aber zum Teil besorgt, dass diese insbesondere die sozio-ökonomischen Aspekte der Fischerei nicht ausreichend berücksichtigten. Darüber hinaus markierten die Mitgliedstaaten ihre bekannten Interessen mit Blick auf die anstehenden internationalen Verhandlungen. Verschiedene Mitgliedstaaten thematisierten auch die so genannte Relative Stabilität (Anteile der Mitgliedstaaten an der möglichen Gesamtfangmenge eines Bestands).

TOP Schlussfolgerungen zu einer langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU

Im Juni 2021 hat die Kommission in einer Mitteilung ihre langfristige Vision für die ländlichen Räume der EU vorgestellt. Der Rat nahm hierzu Schlussfolgerungen an.

Der Ratsvorsitz dankte den Mitgliedstaaten für die gemeinsam erarbeiteten Ratsschlussfolgerungen über die Langfrist-Vision zu Ländlichen Raum und stellte einige Schlüsselelemente heraus.

Bundesminister Özdemir dankte der spanischen Präsidentschaft für die erarbeiteten Ratsschlussfolgerungen. Ländliche Räume seien das Fundament Europas. Investitionen in Infrastruktur und Daseinsvorsorge müssten einhergehen mit der Beteiligung und dem Engagement der Menschen vor Ort; insofern sollten bottom-up Prozesse wie LEADER und CLLD (Community-Led Local Development) ausgebaut werden.

Bundesminister Özdemir begrüßte ausdrücklich, dass die Schluss­folgerungen betonten, dass kulturelle Traditionen Hand in Hand mit dem grünen, sozialen und digitalen Wandel gehen müssten. Der Aktionsplan der Rural Vision berücksichtige dies ausdrücklich. Deutschland stimme den Schlussfolgerungen gerne zu.

Die Mitgliedstaaten gratulierten dem Vorsitz zu den ausgewogenen Schlussfolgerungen und unterstrichen ihre Bedeutung für die zielgerichtete Umsetzung der Vision. Eine Reihe von Mitgliedstaaten sprach sich für eine verbesserte Finanzierung der Maßnahmen im Ländlichen Raum aus, dabei dürfe die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nicht die einzige Mittelquelle sein. 

Kommissar Wojciechowski unterstrich seinerseits die Bedeutung des ländlichen Raums und gratulierte dem spanischen Ratsvorsitz zu den erreichten Ratsschlussfolgerungen. Kohäsionspolitik und GAP stellten gute Instrumente bereit, die allerdings nicht immer vollständig genutzt würden. Die Kommission werde in einigen Monaten einen Bericht vorlegen und Empfehlungen in Bezug auf die mehrjährige Finanzplanung und die künftige GAP formulieren.

TOP Sonstiges

Verordnung über mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel

Die Präsidentschaft informierte zum Stand der Diskussion, ohne dabei auf inhaltliche Fragen einzugehen. Es werde angestrebt, noch im Dezember 2023 eine gemeinsame Ausrichtung des Rates zu verabschieden, um ggf. nach der Stellungnahme des Europäischen Parlament, die im Januar 2024 erwartet werde, noch eine Trilog-Einigung in der laufenden Legislatur erreichen zu können.

Kroatien, das zu diesem Thema einen Punkt unter Sonstiges ange­mel­det hatte, verwies auf die zahlreichen offenen Fragen, die noch zu klären seien: zur Forderung nach einem Opt-out für die Mitgliedstaaten, zur Koexistenz der neuen genomischen Techniken mit dem konventio­nellen und dem ökologischen Pflanzenbau sowie zu Fragen der Patentierung, der Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Der Vorschlag könne nicht unterstützt werden, solange für diese Fragen keine Antworten vorliegen.

Bundesminister Özdemir dankte der Präsidentschaft für ihren Bericht und stellte fest, dass zum Vorschlag der Kommission viele praktische Fragen aufgeworfen worden seien – das zeige auch der kroatische Beitrag. Er plädiere dafür, sich die gebotene Zeit für die Diskussion dieser Punkte zu nehmen, um so auch die beteiligten Akteure mit ihren Anmerkungen noch besser mitzunehmen. Aus deutscher Sicht gehe hier Qualität vor Schnelligkeit.

Die Mitgliedstaaten dankten dem Vorsitz, ließen sich aber in der Sache deutlich unterschiedlich ein. Eine Reihe von Mitgliedstaaten betonten die möglichen Vorteile der NGT mit Blick auf die Nachhaltigkeit und die Versorgungsautonomie der EU, z.T. auch mit Blick auf den ökologischen Landbau. Andere zeigten sich ablehnend zum Kommissionsvorschlag und forderten die Möglichkeit des opt-outs, während Befürworter von NGT opt-outs als unvereinbar mit dem Binnenmarkt bewerteten. Eine Reihe von Delegationen betonte, das Wahlrecht für die Verbraucher und die Koexistenz der NGT mit den vorhandenen Landbauformen müssten gesichert werden. Auch die Patentierung der NGT wurde von einigen Delegationen begrüßt, von anderen kritisiert. Verschiedene Delegationen bezeichneten eine vom Vorsitz angestrebte Trilog-Einigung im Frühjahr 2024 als verfrüht; die aufgeworfenen Fragen müssten gründlich geklärt werden.

Kommissarin Kyriakides führte aus, der Vorschlag ziele auf die Erreichung gemeinsamer und unstrittiger Ziele: Nachhaltigkeit und Innovationen zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Ernährungswirtschaft und die Ernährungssicherheit zu steigern. Dabei habe die Kommission einen vorsichtigen Ansatz gewählt, die neuen Züchtungen würden Risikoprüfungen unterworfen, Transparenz für die Verbraucherschaft solle hergestellt werden. Eine wichtige Frage sei die der Patentierung. Die Kommission höre den Mitgliedstaaten und Stakeholdern genau zu. Abschließend unterstrich sie das hohe Potenzial der NGT sowie den Ehrgeiz der Kommission, noch vor den Europawahlen eine Lösung herbeizuführen.

Entwaldungsfreie Lieferketten, Umsetzung der neuen EU-Waldstrategie, Gemeinsame Erklärung der „For Forest Group

Kommissar Wojciechowski informierte den Rat über die zahlreichen Aktivitäten der Kommission im Rahmen der Waldstrategie und dankte den Mitgliedstaaten für die gute Zusammenarbeit bei diesen Vorhaben. Er verwies auf eine Reihe von Aktivitäten der Kommission, v.a. die Anpassung der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Leitlinien zur Stärkung der Biodiversität bei Aufforstungen, oder die Erstellung einer neuen Stakeholder-Plattform. Er kündigte die Vorlage von zwei Vorschlägen – bezüglich eines Rahmens für das Forstmonitoring sowie zur Einrichtung des Ständigen Forstausschusses - für den 21. November an. Mit Blick auf die von Österreich vorgestellte Erklärung der „For Forest Group“ betonte er, dass die Forststrategie die Subsidiarität berücksichtige und mit den Mitgliedstaaten in ausgewogener Weise umgesetzt werde.

Kommissar Wojciechowski dankte Deutschland für die Thematisierung der entwaldungsfreien Lieferketten. Die Kommission unterstütze Partnerschaften und Projekte für nachhaltige Forstwirtschaft in den Produzentenländern im Rahmen der „Team Europe“ Initiative.

Österreich verwies auf die die 2022 gegründete „For forest group“, in der Mitgliedstaaten Kooperations- und Lösungsmöglichkeiten für die Herausforderungen und das Potential der Wälder diskutierten, die sich aus dem Green Deal ergäben. Der erwartete Rechtsakt zum Forstmonitoring müsse in Zuständigkeit des Landwirtschaftsrates und in der Ratsarbeitsgruppe Forst diskutiert werden.

Bundesminister Özdemir stellte den von Deutschland angemeldeten Punkt unter "Verschiedenes" zur EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte vor. Diese ziele darauf ab, den durch Konsum der EU verursachten Beitrag zur globalen Entwaldung zu reduzieren. Bei der Umsetzung der neuen Regeln dürften die Produzentenländer, ebenso wie die eigene Wirtschaft, nicht alleine gelassen werden. Deshalb engagierten sich die EU-Kommission, Deutschland und weitere Mitgliedstaaten, diese Strategie über die Team Europe Initiative inhaltlich und finanziell voranbringen. Er appellierte an alle Mitgliedstaaten, sich dieser Initiative anzuschließen.

Die EU müsse - auch mit Blick auf die WTO und potentielle Freihandelspartner wie MERCOSUR - den Dialog suchen und Hilfestellung geben, um sowohl die Ziele der Regelung als auch ihre handelspolitischen Ziele zu erreichen.

Bundesminister Özdemir unterstrich des Weiteren, dass für Deutschland bei allen waldpolitischen Ansätzen der EU gelte, dass das Subsidiaritätsprinzip gewährleistet werden müsse und EU-Ansätze einen Mehrwert – auch mit Blick auf die Kosten und die Vermeidung von Doppelarbeit – haben sollten. Bereits etablierte nationale Forstprogramme sowie Überwachungs- und Berichterstattungssysteme sollten so effektiv wie möglich genutzt werden.

Die Mitgliedstaaten dankten der Kommission für ihren Bericht zur Waldstrategie und unterstrichen die Bedeutung und Potenziale der Wälder. Ihre Bewirtschaftung müsse den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (ökologisch, wirtschaftlich, sozial) Rechnung tragen. Zahlreiche Delegationen äußerten Unterstützung für die Erklärung der „For forest group“ und betonten die Notwendigkeit, in der Waldpolitik die lokalen Gegebenheiten im Rahmen der Subsidiarität zu berücksichtigen.

Die Mitgliedstaaten dankten auch Deutschland für die Thematisierung der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und äußerten Unterstützung für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Drittstaaten im Rahmen von Team Europe. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass europäische Marktteilnehmer durch die Regelung nicht benachteiligt werden dürften.

Neue Rolle der Landwirte für vitale und nachhaltige ländliche Gebiete

Italien stellte in Ergänzung zu den beschlossenen Ratsschlussfolge­rungen die Rolle der Landwirte für vitale ländliche Räume und für die Ernährungssicherung heraus. Die Vorschriften des European Green Deal sollten daraufhin überprüft werden, wie sie sich auf das Ziel der Ernährungssicherung auswirkten. Darüber hinaus leide die Landwirtschaft sehr unter dem Populationswachstum bei Raubtieren wie dem Wolf. Hier sollte das Bestandsmanagement intensiviert und der Schutzstatus des Wolfs überprüft werden.

Die wortnehmenden Mitgliedstaaten unterstützten den italienischen Antrag.

Bundesminister Özdemir unterstrich die zentrale Bedeutung der Landwirtschaft für vitale ländliche Räume, für die Erhaltung der europäischen Kulturlandschaften sowie für eine intakte Biodiversität und Umwelt. Er setze sich dafür ein, den Wandel sozial verträglich zu gestalten.

Auch in Deutschland seien viele Menschen, insbesondere in ländlichen Regionen, durch die Ausbreitung des Wolfes verunsichert. Zusammen mit der Landwirtschaft werde an Lösungen gearbeitet, die die Weidetierhaltung sichern und das Vertrauen in den Natur- und Artenschutz bewahren helfen. Hierfür begrüße Deutschland eine engere Zusammenarbeit in der EU und zwischen den Mitgliedstaaten.

Kommissar Wojciechowski begrüßte den italienischen Antrag und verwies auf den Ansatz des „rural proofing“ für Politikmaßnahmen mit potenziellen Auswirkungen auf den ländlichen Raum. Ein analoger Ansatz sei auch mit Blick auf das Ziel der Ernährungssicherung angezeigt. Er verwies weiter auf die Ratsschlussfolgerungen und die Instrumente, mit denen die Kommission auf die Herausforderungen im ländlichen Raum eingehe, z. B. auf die Förderung nach LEADER+ sowie auf die Junglandwirteförderung. Mit Bezug auf den Wolf erkannte er die Herausforderungen für ländliche Gebiete und die Landwirtschaft an. Die Kommission erarbeite eine Analyse und werde gegebenenfalls auf dieser Basis über einen Vorschlag zur Anpassung des Schutzstatus des Wolfes entscheiden. Mit Blick auf die Forderung nach einer Bestandsaufnahme der Vorschriften des Green Deal auf die Ernährungssicherung verwies er einerseits auf die Folgenabschätzungen, die mit den Gesetzgebungsvorschlägen vorgelegt werden, andererseits auf den von der Kommissionspräsidentin angestoßenen strategischen Dialog mit der Landwirtschaft.

Französischer Vorschlag zur Anwendung von GLÖZ 8 in 2024

Frankreich brachte unter Hinweis auf die notwendige Stärkung der Ernährungssicherheit und der strategischen Autonomie einen Vorschlag ein, für das Jahr 2024 erneut eine Flexibilität bei der Nutzung der Bedingungen für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirt­schaftl­ichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zu ermöglichen. Mitgliedstaaten, welche die Option einer Kombination der Brachever­pflichtung mit Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen nutzen, sollten die die Landwirte ihre Verpflichtung in Höhe von 7 % auch gänzlich ohne Brache erfüllen können.

Die zahlreich das Wort nehmenden Mitgliedstaaten unterstützten den Vorschlag Frankreichs und forderten zum Teil, ähnliche Ausnahmen darüber hinaus auch für GLÖZ 7 zu ermöglichen bzw. sogar diese GLÖZ-Verpflichtungen völlig auszusetzen. Darüber hinaus wurde verschiedentlich gefordert, dass auch Mitgliedstaaten, die eine andere Umsetzungsoption gewählt haben, den Landwirten eine ähnliche Flexibilität anbieten können sollten. 

Bundesminister Özdemir führte aus, dass Deutschland zu den Mitgliedstaaten zähle, die eine andere Umsetzungsoption gewählt haben. Die Gemeinsame Agrarpolitik sei für die Landwirte so flexibel wie möglich auszugestalten; andererseits müsse das Ambitionsniveau bei der Biodiversität erhalten werden. Er bat die Kommission, vertiefte Informationen zu liefern und die Gleichwertigkeit der Optionen sicherzustellen.

Kommissar Wojciechowski wies darauf hin, dass die Ausnahmen im Vorjahr aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und der resultierenden Risiken für die Ernährungssicherheit eingeführt worden seien. Hier habe sich die Situation jedoch inzwischen grundlegend geändert. Die Versorgung sei wieder gesichert, die Erzeugerpreise bei Getreide normalisiert. Auch rechtlich sei eine Verlängerung der Ausnahme problematisch: Wenn die im letzten Jahr gewährte Ausnahme für länger als 12 Monate verlängert bzw. fortgeführt werden solle, sei eine Änderung des Basisrechtsakts erforderlich. Die Kommission werde den Antrag jedoch gründlich prüfen.

Erschienen am im Format Aktuelles

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