Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 10. bis 12. Dezember 2023 in Brüssel  

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Bundeminister Cem Özdemir

TOP Fangmöglichkeiten im Atlantik und der Nordsee sowie im Mittelmeer und Schwarzen Meer für 2024

Nach intensiven Verhandlungen konnte eine Einigung zu den zulässigen Gesamtfangmengen für 2024 in Nordsee und Nordostatlantik sowie weiteren Gewässern erzielt werden. Mit den Verhandlungsergebnissen kommt der Rat seiner Verantwortung zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zum Wiederaufbau der Fischbestände nach und gibt dem Fischereisektor Stabilität für das kommende Jahr.

Bei vielen Beständen in der Nordsee konnten im Einklang mit den wissenschaftlichen Empfehlungen die Fangmengen angehoben werden, insbesondere bei den für Deutschland besonders wichtigen Beständen Hering, Kabeljau, Seelachs, Schellfisch und Scholle. Die weiterhin geltende strenge Fangbegrenzung für Hering im Skagerrak und Kattegat ermöglicht eine fortgesetzte Erholung des Herings in der westlichen Ostsee.

Da sich der Europäische Aal weiterhin in einem äußerst kritischen Zustand befindet, wurde eine sechsmonatige Schonzeit und das Verbot der Freizeitfischerei auf Aal - vergleichbar wie in 2023 - vereinbart.

Deutschland hat sich in den Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass für den Aal in der Ostsee eine einheitliche Schließzeit eingeführt wird; dies stellt einen großen Fortschritt dar. Hingegen sehen wir die Ausweitung der Glasaalfischerei als kritisch an, da sie die Gefahr für den Bestand erhöht. Dementsprechend geben wir - zusammen mit bislang Schweden und Estland – eine Erklärung zu Protokoll, in der wir von der Kommission eine Folgenabschätzung vor den Verhandlungen im nächsten Jahr fordern.

TOP Verordnung über mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel

Der Rat beriet dieses Dossier auf Grundlage eines neuen Kompromissvorschlages der spanischen Präsidentschaft. Der spanische Vorsitzende Minister Planas wies insbesondere darauf hin, dass der Vorschlag Sonderlösungen für Mitgliedstaaten (MS) in geografischen Randlagen vorsehe.

Kommissarin Kyriakides unterstützte grundsätzlich den Kompromissvorschlag des Vorsitzes. Bei den NGT handele es sich um ein Werkzeug, um auf die Herausforderungen der Klimakrise zu reagieren. Die Frage der Patentierung sei von vielen MS angesprochen worden; hier werde weiter an einer Lösung gearbeitet.

Viele MS sahen den Kompromissvorschlag der Präsidentschaft als ausgewogen an, einige MS bezeichneten ihn als wichtigen Beitrag, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft sicherzustellen.

Eine Reihe von MS äußerte aber auch deutliche Bedenken (insb. AUT, HUN, HRV, SVK). Sie forderten z. T. eine stärkere Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips und klare Kennzeichnungsregeln bzw. die Möglichkeit für die MS, nationale Einschränkungen für ihr Hoheitsgebiet („opt-out“) vorzunehmen. Dem Vorsorgeprinzip werde nicht ausreichend Rechnung getragen, Fragen der Haftung seien nicht hinreichend geklärt.

Auch Bundesminister Özdemir verwies darauf, dass es aufgrund der kurzen Beratungsdauer noch offene Fragen gebe, die ihn von verschiedenen Seiten erreichen würden. Da das Thema viele Menschen beschäftige, sei ein breiter gesellschaftlicher Konsens erforderlich. Es gehe um Ko-Existenz, Vorsorge und Transparenz, damit jeder entscheiden könne, welche Produkte er nutze. Die Abstimmungen in der Bundesregierung hätten gezeigt, dass es verschiedene Betrachtungsweisen gebe. Daher enthalte sich DEU der Stimme.

Der Ratsvorsitz fasste abschließend zusammen, dass eine Allgemeine Ausrichtung in greifbarer Nähe sei; er werde daher weiter daran arbeiten, diese in der noch verbleibenden Zeit der spanischen Präsidentschaft zu erzielen. Er appellierte an die Kompromissbereitschaft der MS.

TOP Bestandsaufnahme des ersten Jahres der Umsetzung der GAP-Strategiepläne

Kommissar Wojciechowski berichtete über die Umsetzung der nationalen Strategiepläne zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den MS. Er zeigte sich mit der Umsetzung zufrieden, insbesondere da keine Mittel für Öko-Regelungen (ÖR) in nennenswertem Umfang verfallen würden. Anscheinend hätten die MS die ÖR ausreichend attraktiv ausgestaltet. Gerade auch die jungen Landwirt*innen hätten die ÖR genutzt.

Zur Bewertung der Strategiepläne verwies er auf den Bericht der KOM, der die Beiträge der Strategiepläne zu den Zielen der GAP aufzeige. Wichtig seien Stabilität und Planungssicherheit für die Landwirte.

Viele MS betonten die Bedeutung von Verlässlichkeit und Stabilität für die Landwirtschaft. Die Strategiepläne sollten schneller und einfacher geändert werden können, damit flexibler auf Krisen reagiert werden könne. Herausforderungen seien insbesondere die Verwaltungsbelastung für Landwirte, für die Zahlstellen und die Kontrolldienste sowie die gestiegenen Betriebsmittelkosten.

Bundesminister Özdemir betonte, dass der GAP-Strategieplan ein flexibel handhabbares Planungsinstrument bleiben müsse. Gleichzeitig hob er die Notwendigkeit hervor, die GAP zu vereinfachen, und forderte die Kommission auf, alle Vereinfachungsmöglichkeiten zu analysieren und mit den MS zu beraten.

Der spanische Vorsitz fasste zusammen, dass die Landwirte in der EU die ÖR in großem Umfang angenommen hätten. Er wertete es als Erfolg einer gemeinsamen Agrarpolitik mit hohem Umweltambitionsniveau. Bei der Verwaltung gebe es noch Vereinfachungspotential.

Auf Antrag von sieben osteuropäischen MS (Slowakei, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien) wurde in diesem Zusammenhang auch deren Forderung diskutiert, die Höhe der Direktzahlungen je Hektar unter den MS anzugleichen (externe Konvergenz).

Kommissar Wojciechowski wies darauf hin, dass die derzeit umgesetzte externe Konvergenz von den Staats- und Regierungschefs für den MFR 2021-2027 beschlossen worden sei; auch das EP habe dem zugestimmt. Die unterschiedlichen Kostenstrukturen seien bei dem damaligen Kompromiss angemessen berücksichtigt.

Eine Reihe von MS sah eine Diskussion über eine weitere Angleichung als verfrüht an und verwies diese auf die Verhandlungen über den Finanzrahmen ab 2028.

TOP Marktsituation, insbesondere nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine

Bei diesem Punkt standen die Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine auf die Märkte und auf die Transitstrecken für Agrargüter im Vordergrund.

Kommissar Wojciechowski führte aus, dass es ein Lizenzsystem für Ausfuhren aus der UKR gebe, mit dem die Warenströme überwacht werden könnten. Die Solidarity Lanes hätten sich bewährt.

Mit Blick auf einen Antrag Polens hinsichtlich der Herausforderungen für die Agrarmärkte durch einen möglichen EU-Beitritt der Ukraine sicherte er eine gründliche Analyse zu; diese solle im ersten Quartal 2024 vorgelegt werden. Die Unsicherheit aufgrund der geopolitischen Situation und ihre Marktauswirkungen werde die Kommission genau beobachten.

Eine Reihe von MS berichtete von Schwierigkeiten bei der Rentabilität der Betriebe aufgrund von hohen Betriebsmittelkosten und Zinsen. Sie forderten Maßnahmen, um die Stellung der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern.

Zu den Lieferungen von Agrargütern von der Ukraine in die EU forderte eine Reihe von MS eine größere Transparenz. Es wurde auch darum gebeten, dass der Handelskommissar in einer der nächsten Sitzungen des Agrarministerrates über die Freihandelsabkommen berichtet.

Einige MS beklagten, dass einige Anrainer-Mitgliedstaaten unilaterale Maßnahmen verhängt hätten, um ukrainische Einfuhren zu verhindern. Eine gemeinsame europäische Lösung sei notwendig, wobei die Integrität des Binnenmarktes gewahrt bleiben müsse.

Staatssekretärin Bender betonte das gemeinsame europäische und ukrainische Interesse an einem Ausbau der prioritären Solidarity Lanes zu permanenten und leistungsfähigen Exportrouten – insbesondere in Richtung EU-Häfen. Ihr Ausbau sei eine sinnvolle Investition in die aktuelle Stabilisierung und die europäische Zukunft der Ukraine. In diesem Zusammenhang sei ein rasches und wirksames Ende der LKW-Blockaden und Engpässe an den Grenzübergängen zur Ukraine von großer Bedeutung.

Im Zusammenhang mit der Marktsituation beantragte Rumänien erneut eine ständige Ausnahme von den Standards GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) und GLÖZ 8 (nichtproduktive Ackerflächen). 15 Mitgliedstaaten hätten sich für eine Verlängerung der Ausnahmen ausgesprochen, dennoch habe die Kommission nicht reagiert.

Kommissar Wojciechowski führte dazu aus, dass die Preissituation auf den Agrarmärkten nicht mehr so angespannt wie zu Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sei, in dessen Folge GLÖZ 7 und 8 einmalig für das Antragsjahr 2023 ausgesetzt wurden. Die Margen seien in vielen Sektoren während der letzten Monate gestiegen. Deshalb habe die Kommission bei der letzten Sitzung des Agrar-Rates im November 2023 auf einen ähnlichen Antrag Frankreichs ablehnend reagiert und darauf verwiesen, dass die Voraussetzungen für ein erneutes temporäres Aussetzen von GLÖZ 7 und 8 nicht vorlägen. Zudem wäre hierfür eine Änderung des EU-Basisrechts (Mitentscheidungsverfahren) erforderlich.

Staatssekretärin Bender betonte hierzu, dass die GLÖZ-Standards ein dringend benötigter Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität seien. Ackerbrachen und Landschaftselemente seien hierfür besonders wichtig. Sie bat die Kommission, gemeinsam mit Rumänien und anderen MS Lösungen zu eruieren, ohne das Umweltambitionsniveau der GAP zu senken oder die Verlässlichkeit der EU-Gesetzgebung in Frage zu stellen.

Staatssekretärin Bender unterstützte mit Blick auf den polnischen Antrag nachdrücklich Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine. Die zukünftige GAP müsse auch in einer erweiterten EU ein umsetzbares Modell bleiben. Daher sollten mögliche Beitritte schon bei einer GAP nach 2027 grundsätzlich mitgedacht werden. Vor allem die Aussicht auf einen EU-Beitritt der Ukraine als großes Agrarflächenland zeige, wie notwendig eine Diskussion über eine gemeinwohlorientierte Verwendung der Mittel der GAP sei. Ein zukünftiger regelmäßiger Informationsaustausch zu diesem Thema wäre daher sehr zu begrüßen.

TOP Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR)

Der Rat beriet den Fortschrittsbericht zum Kommissionsvorschlag über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. In den vergangenen Monaten wurde der Vorschlag kontrovers diskutiert; das Europäische Parlament hatte den Vorschlag abgelehnt und die Kommission aufgefordert, ihn zurückzuziehen.

Kommissarin Kyriakides betonte, dass dieser Vorschlag ein wichtiges Element zur Umsetzung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ darstelle. Es seien im Rahmen der intensiven Beratungen gute Fortschritte erzielt worden, insbesondere zu den sensiblen Gebieten.

Viele MS wiesen auf Defizite des Vorschlags hin, insbesondere die aus ihrer Sicht unzureichende Folgenabschätzung, hohen Verwaltungsaufwand und nicht ausreichende Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten bereits erzielten Reduktionen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die Landwirtschaft dürfe nicht überfordert werden, weil ansonsten die Produktion in der EU zurückgehen würde, die Ernährungssicherung gefährdet und die EU verstärkt auf Importe aus Drittländern angewiesen sein würde.

Einige MS zweifelten – angesichts der Ablehnung durch das EP – die Sinnhaftigkeit weiterer Beratungen an.

Bundesminister Özdemir bedauerte, dass der Verordnungsentwurf zahlreiche Mängel aufweise. Die Zielsetzung des Vorschlags – die verbindliche Reduktion der Verwendung und des Risikos von Pflanzenschutzmitteln – werde von Deutschland mit Nachdruck unterstützt. Der Kommissionsvorschlag zeige aber nicht die notwendige Balance zwischen ambitionierter Zielsetzung und praktischer Umsetzbarkeit. Bei den sensiblen Gebieten fehle eine sachgerechte Regelung. Er betonte, dass Obst- und Weinbau weiterhin möglich bleiben müssten.

TOP Verordnungsvorschläge über pflanzliches und forstliches Vermehrungsmaterial

Der Rat beriet den Fortschrittsbericht der Präsidentschaft zu den Kommissions­vorschlägen zu pflanzlichem und forstlichem Vermehrungsmaterial.

Einige MS verwiesen darauf, dass der Regelungsinhalt noch nicht vollständig klar sei, weil dazu noch delegierte und Durchführungsrechtsakte vorliegen müssten. Eine Reihe von MS – auch wir – sahen die Verwaltungsbelastungen kritisch, die mit diesem Vorschlag verbunden sind; diese sollten unbedingt vermieden werden. Einige sprachen sich dafür aus, dass ergänzende nationale Regelungen zulässig bleiben und die Umsetzungsfrist länger ausfallen sollten.

Einige MS – auch wir – betonten die Bedeutung des Ständigen Forstausschusses. Wir wiesen zudem darauf hin, dass eine abschließende Bewertung der Vorschläge der Kommission derzeit noch nicht möglich sei. Der Vorschlag zu pflanzlichem Vermehrungsmaterial, der wichtige Ziele aufgreife, werde grundsätzlich begrüßt. Zu diesen Zielen gehörten insbesondere die Harmonisierung, Vereinfachung, Nachhaltigkeit sowie der Biodiversitätsschutz. Bei beiden Vorschlägen sahen wir aber den Erlass einer Verordnung kritisch, da diese den Mitgliedstaaten nicht den nötigen Spielraum belassen, um den unterschiedlichen regionalen und standörtlichen Gegebenheiten ausreichend Rechnung zu tragen.

Kommissarin Kyriakides sagte zu, mit der kommenden belgischen Präsidentschaft eng zusammen zu arbeiten, um diese Dossiers weiter zu beraten.

TOP Sonstiges

Tierschutzpaket der Kommission

Kommissarin Kyriakides informierte den Rat über das von der Kommission am 07.12.2023 vorgelegte sog. Tierschutzpaket. Dieses enthalte einen Verordnungsvorschlag für Lebendtiertransporte sowie einen Vorschlag für den Schutz von Hunden und Katzen. Teil des Pakets sei auch eine Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative für ein pelzfreies Europa.

Viele MS begrüßten das Paket, teilweise wurden weitergehende Forderungen erhoben. Einige äußerten sich kritisch hinsichtlich der Transportverordnung unter Hinweis auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU Landwirtschaft, den innergemeinschaftlichen und den Handel mit Drittstaaten.

Bundesminister Özdemir führte aus, dass es eine breite Unterstützung für ein Verbot der Pelztierzucht gebe. Dies müsse nun leider von der nächsten Kommission angegangen werden. Die Legislativvorschläge zum Tierschutz beim Tiertransport sowie bei Hunden und Katzen würden grundsätzlich begrüßt, wobei das WTO-Recht und das Verhältnis zu Handelspartnern zu berücksichtigen sei. Deutschland werde sich weiterhin konsequent für ein hohes Tierschutzniveau einsetzen.

Zwangsarbeit auf chinesischen Fischereifahrzeugen, in der Aquakultur und in der Fischverarbeitungsindustrie

Auf Antrag der Niederlande befasste sich der Rat mit den Missständen auf chinesischen Fischereifahrzeugen. Hintergrund sind sich mehrende Berichte in den Medien und von NGOs, dass in der chinesischen Fischereibranche erhebliche Verstöße gegen Menschenrechte verübt würden, zum Beispiel durch Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft und schlechte Arbeitsbedingungen. Zudem werde berichtet, dass China in Seegebieten fische, in denen es keine Fangrechte habe, und sich dabei nicht an geltende Schutzvorschriften hielte.

Kommissar Sinkevičius wies darauf hin, dass das geltende EU-Recht bereits jetzt eine ausreichende Handhabe biete, um solche Produkte vom EU-Markt auszuschließen; dafür müsse es aber auch konsequent angewendet werden.

Die Bundesregierung ist sich der schwerwiegenden Probleme bewusst und unterstützt wirksame Kontrollen der Importe von Fischereierzeugnissen. Auf politischer Ebene sollte die EU deutlich machen, dass importierte Fischereiprodukte ohne Verstöße gegen internationale Verpflichtungen und unter Wahrung aller Menschenrechte produziert werden müssen.

Die Initiative für das Großraumbecken der Nordsee (GNSBI)

Die Niederlande und Frankreich stellten im Rat die von beiden Ländern 2023 ins Leben gerufene „Greater North Sea Basin Initiative“ (GNSBI) vor. Ziel dieser Initiative ist eine verstärkte und sektorübergreifende internationale Zusammenarbeit im Nordseeraum. Die Zusammenarbeit soll sich auf die Sektoren Meeresumwelt/Natur, Energie, Fischerei/Aquakultur sowie Verkehr erstrecken.

Deutschland unterstützt die Initiative und hat für den Arbeitsstrang „multiple use of space (including co-use)“ den Vorsitz übernommen. Zudem leitet Deutschland gemeinsam mit Frankreich den Arbeitsstrang „long-term perspective of fisheries“.

Revision der sog. „Frühstücksrichtlinien"

Die Präsidentschaft stellte den Stand der Beratungen und das weitere Vorgehen vor. Der Vorschlag der Kommission sieht Neuregelungen für Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliches vor. Von besonderem Interesse ist die Änderung bei der Herkunftskennzeichnung für Honig, nach der bei Honigmischungen die Ursprungländer in absteigender Reihenfolge und unter Angabe der jeweiligen prozentualen Anteile angegeben werden sollen.

Staatssekretärin Bender begrüßte den Vorschlag; auf der Grundlage der Allgemeinen Ausrichtung sollten nun die Trilogverhandlungen geführt werden.

Viele MS sprachen sich – wie wir - dafür aus, noch vor den Wahlen zum EP im Trilog eine Einigung zu erzielen.

Unterstützung aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) für Fischer aufgrund der Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten

Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Betriebskosten in der Fischerei beantragen Portugal, Bulgarien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien und Malta, krisenbedingte Unterstützungsleistungen auf Grundlage des EMFAF-Krisenmechanismus zu verlängern. Kostensteigernd hätten sich insbesondere der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Nahostkonflikt ausgewirkt. Daher sollten die EMFAF-Hilfen bis Ende 2024 gezahlt werden dürfen.

Kommissar Sinkevičius verwies auf strenge Voraussetzungen, um den Krisen­mechanismus zu aktivieren. Erforderlich sei eine Marktstörung, die aber derzeit nicht erkennbar sei. Vielmehr gelte es jetzt, den Sektor bei seiner Anpassung an die aktuellen Herausforderungen angemessen zu unterstützen. Er sagte aber zu, die Situation genau im Blick zu behalten.

Er verwies zudem darauf, dass bis Juni 2024 staatliche Beihilfen unter dem befristeten Krisenrahmen erleichtert gewährt werden dürften.

Erschienen am im Format Aktuelles

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