GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln - auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU.
Genehmigung des GAP-Strategieplan
Deutschland hat am 30. September 2022 unter Berücksichtigung der Anmerkungen der EU-Kommission vom 20. Mai 2022 den entsprechend überarbeiteten GAP-Strategieplan-Entwurf erneut eingereicht. Am 14. Oktober 2022 wurde ein um technische Anpassungen korrigierter GAP-Strategieplan-Entwurf eingereicht. Dieser wurde am 21. November 2022 offiziell per Durchführungsbeschluss von der Europäischen Kommission genehmigt. Am 02. August 2024 wurde der zweite Antrag zur Änderung des GAP-Strategieplans bei der Europäischen Kommission eingereicht. Der GAP-Strategieplan (noch Version 4.0) bildet die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Der GAP-Strategieplan unterstützt weitere Schritte auf dem in Deutschland eingeschlagenen Weg einer Transformation hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem und zur Schaffung attraktiver ländlicher Räume. Er flankiert viele nationale und regionale Initiativen außerhalb des GAP-Strategieplans.
Im Vergleich zur Ersteinreichung Mitte Februar 2022 verfolgt der genehmigte GAP-Strategieplan ein höheres Umweltambitionsniveau. Dies zeigt sich insbesondere in der Ausgestaltung der so genannten "Konditionalität", die die Landwirtinnen und Landwirte einhalten müssen, um Förderungen zu erhalten. Zudem wurde die Förderhöhe für die Öko-Regelung „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ angehoben. Dies kann dazu beitragen, die Importabhängigkeit von Eiweißpflanzen zu verringern. Angesichts des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine werden im GAP-Strategieplan Versorgungssicherheit, die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe, Umwelt- und Klimaschutz sowie der Schutz der Biodiversität zusammen gedacht und angegangen. Um diese Ziele für das Jahr 2023 auszutarieren, und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekrieges bei gleichzeitigem Reagieren auf die Klimakrise etwas abzumildern, und auch den Anteil der Erzeugung für Lebensmittel mittelbar zu erhöhen, wurden Anbau ermöglichende Anpassungen bei der Basisvoraussetzung der Fruchtfolge auf Ackerland und eine Lockerung bei nicht-produktiven Flächen für ein Jahr vorgenommen.
Eine detaillierte Darstellung der wesentlichen Änderungen des GAP-Strategieplan findet sich in der Internetbroschüre der Kurzdarstellung zum GAP-Strategieplans im Kapitel "Weiterentwicklung des Plans".
Der GAP-Strategieplan für Deutschland umfasst in der Periode 2023 bis 2027 EU-Fördermittel im Umfang von rund 30 Milliarden Euro. Das Förderspektrum wirkt sich auf den Lebensbereich von etwa 40 Millionen Menschen in den ländlichen Räumen aus und ist im Landwirtschaftssektor für rund 300.000 antragstellende Betriebe relevant. Der GAP-Strategieplan unterstützt eine resiliente landwirtschaftliche Produktion zur Stärkung der Ernährungssicherheit, honoriert Umwelt- und Klimaschutzleistungen, schützt und fördert die Biodiversität und trägt zur Zukunftsfestigkeit der ländlichen Räume bei. Hierbei sichert insbesondere eine ökologisch nachhaltige Agrarwirtschaft die Funktionsfähigkeit unserer Ökosysteme und damit auch mittelfristig die Ertragsfähigkeit der Landbewirtschaftung.
Spezifischer Förderschwerpunkte der nationalen Ausgestaltung der 1. Säule der GAP sind neben der "Einkommensgrundstützung" die sieben Öko-Regelungen und die landläufig Umverteilungsprämie genannte Förderung insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben. Daneben werden auch Junglandwirtinnen und Junglandwirte bis zum Alter von 40 Lebensjahren bei Niederlassung für fünf Jahre zusätzlich gefördert.
Im Bereich der 2. Säule, die allein von den Ländern ausgestaltet wird, umfassen die Maßnahmen beispielsweise die Förderung von flächenbezogenen Umwelt- und Klimamaßnahmen, die Wachstumsförderung und Unternehmensentwicklung in ländlichen Räumen sowie Infrastrukturmaßnahmen. Hierbei dienen 52 Prozent der Finanzmittel dem allgemeinen Ziel der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, ein gutes Viertel verfolgt das allgemeine Ziel der Attraktivität ländlicher Räume und 17 Prozent der Maßnahmen orientieren sich am Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft.
In der 2. Säule machen Bewirtschaftungsverpflichtungen für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie flächenbezogene Maßnahmen zur Steigerung des Tierwohls 25 Prozent aus. Ein weiteres Fünftel der Mittel fließt in die Förderung der Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus. Die Förderung der lokalen Zusammenarbeit über LEADER macht einen Anteil von 14 Prozent aus. Weitere Bereiche reichen von Investitionen über die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) und Breitbandversorgung, die Ausgleichszulage für naturbedingt benachteiligte Gebiete, Risikomanagement, Hochwasser- und Küstenschutz bis Existenzgründungen und Diversifizierung. Spezifische Maßnahmen betreffen auch die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch.
Nach der GAP-Strategieplan-Verordnung legt jeder Mitgliedstaat nur einen einzigen Strategieplan vor. Dieser kann auch regionale Teile enthalten. Die Erstellung des GAP-Strategieplans für Deutschland wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in enger Abstimmung mit den Bundesressorts, den Ländern sowie Verbänden und Interessengruppen koordiniert. In den bisherigen Förderperioden hatten die Länder im Bereich der 2. Säule (ELER) hierzu Länderprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums festgelegt.
Wichtige Schritte zur Entwicklung eines nationalen GAP-Strategieplans
Regionale Informationen zum GAP-Strategieplan können Sie auf den folgenden Seiten einsehen:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg/Berlin (Zusammenschluss zu einer Förderregion)
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen/Bremen/Hamburg (Zusammenschluss zu einer Förderregion)
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- GAP-Strategieplan (Version 4.0) (PDF, 41MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- GAP-Strategieplan (Vorgängerversion 2.0) (PDF, 25MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Programmbegleitung und Evaluierung für den GAP-Strategieplan 2023-2027
- GAP-Strategieplan - KOM-Beschluss mitsamt Anlage (PDF, 348KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- GAP-Strategieplan: Anhang I - Hauptempfehlungen der begleitenden Ex-Ante-Evaluierung (PDF, 351KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
- Ex-ante-Evaluierung des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland, Förderperiode 2023–2027 (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
- überarbeiteter Umweltbericht zum GAP-Strategieplan (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Zusammenfassende Erklärung des BMEL zur Strategischen Umweltprüfung (PDF, 785KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- GAP-Strategieplan: Anhang II - Ausgangslage der Landwirtschaft und des ländlichen Raums in Deutschland (PDF, 14MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- GAP-Strategieplan: Anhang III - Partnerkonsultation (PDF, 858KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Interventionssteckbriefe zum GAP-Strategieplan (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Übersichtstabelle: GAP-Mittel für Deutschland in den Jahren 2023-2027 (PDF, 643KB, Datei ist nicht barrierefrei)