Begleitausschuss "Nationaler GAP-Strategieplan"
Begleitausschuss auf nationaler Ebene zur Steuerung und Begleitung der Umsetzung des GAP-Strategieplans in der Förderperiode 2023 – 2027.
Verfahrens- und Ausgangssachstand
Nach intensiven Verhandlungen mit der Europäischen Kommission, und unter enger Einbeziehung der zuständigen Stellen der Länder, den Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern und weiteren Stellen des öffentlichen Bereichs, hat die Europäische Kommission am 21. November 2022 den deutschen GAP-Strategieplan formell genehmigt.
Gemäß Artikel 124 der Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategiepläne-Verordnung, GAP-SP-VO) ist innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung des GAP-Strategieplans die Einrichtung eines nationalen Begleitausschusses gefordert. Am 16. Dezember 2022 hat sich im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Begleitausschuss „Nationaler GAP-Strategieplan“ (im Folgenden BGA-NSP) geformt. Gemäß Entscheidungen der Länder wird der BGA-NSP durch 13 regionale Begleitausschüsse unter Leitung der Länder flankiert. Diese haben eigene originäre Zuständigkeiten im Rahmen der regionalen Begleitung des GAP-Strategieplans. So kann die bisher gut etablierte und bewährte Partnerschaft auf regionaler Ebene fortgeführt werden. Der BGA-NSP tritt künftig in der Regel zweimal jährlich zusammen.
Aufgaben des Begleitausschusses
Wesentliche Aufgabe des BGA-NSP ist die Steuerung und Begleitung der Umsetzung des GAP-Strategieplans in der Förderperiode 2023 – 2027. Außerdem ist er mit den Aufgaben, die sich aus der Abwicklung des Programms "Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum Deutschland" (NLR) 2014-2022 ergeben, betraut.
Darüber hinaus hat er folgende Aufgaben (vergleiche Artikel 124 Absatz 3 und 4 GAP-SP-VO):
Prüfung insbesondere von
- Fortschritten bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans und bei der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte;
- allen Faktoren, die die Leistung des GAP-Strategieplans beeinträchtigen, sowie die getroffenen Abhilfemaßnahmen, einschließlich der Fortschritte bei der Vereinfachung und der Verringerung des Verwaltungsaufwands im Interesse der Endbegünstigten;
- den in Artikel 58 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1060 aufgeführten Elemente der Ex-ante-Evaluierung sowie das Strategiedokument gemäß Artikel 59 Absatz 1 der genannten Verordnung;
- den Fortschritten bei der Durchführung von Evaluierungen, Zusammenfassungen von Evaluierungen und etwaige aufgrund der Feststellungen getroffene Folgemaßnahmen;
- einschlägigen Informationen im Zusammenhang mit der Leistung des GAP-Strategieplans, die das nationale GAP-Netz bereitstellt (Anmerkung: Dies umfasst auch die Steuerung der diesbezüglichen Aktivitäten der mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten Vernetzungsstelle);
- die Durchführung von Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen;
- gegebenenfalls dem Aufbau von Verwaltungskapazitäten für Behörden und Landwirte und andere Begünstigte.
Erarbeitung von Stellungnahmen zu
- den jährlichen Leistungsberichten;
- dem Evaluierungsplan und Änderungen an dem Plan;
- etwaigen Vorschlägen der nationalen Verwaltungsbehörde für Änderungen des GAP-Strategieplans
- Jahresprogramm der zukünftigen mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten Vernetzungsstelle.
Einzelpflichten eines Mitglieds des BGA-NSP neben der Mitarbeit bei den oben genannten Prüfpflichten und bei der Erstellung von Stellungnahmen sind:
- Regelmäßige Teilnahme an der Sitzung/den Sitzungen des BGA-NSP
- Vertraulicher Umgang mit Beratungsinhalten
- Tragung eventueller Kosten der Mitarbeit im BGA-NSP.
Die Erarbeitung von Stellungnahmen zu den für die Auswahl von konkreten Fördervorhaben im Bereich der 2. Säule der GAP verwendeten Methoden und Kriterien sowie weitere, im Einzelnen noch zu regelnde Aufgaben, werden von den regionalen Begleitausschüssen wahrgenommen.
Interessensbekundungsverfahren zur Mitgliedschaft im BGA-NSP
Im Sommer 2022 hatten Institutionen/Verbände aus dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich mit besonderer Relevanz für den nationalen GAP-Strategieplan die Möglichkeit, ihr Interesse an der Mitarbeit im künftigen Begleitausschuss zum GAP-Strategieplan auf Bundesebene zu bekunden. Da der BGA-NSP von 13 Begleitausschüssen auf Landesebene flankiert wird, hat sich das Interessensbekundungsverfahren in erster Linie an Institutionen und Verbände gerichtet, die die fachpolitischen Interessen auf Bundesebene vertreten.
Die Auswahl der Institutionen/Verbände ist in einem transparenten Verfahren erfolgt, bei dem auch eine Selbstorganisation der Bewerbenden vorgesehen war. Hierbei waren interessierte Institutionen/Verbände gebeten, bis zum 1. Juli 2022 ihr Interesse zu bekunden und eine Vertreterin beziehungsweise einen Vertreter und eine stellvertretende Vertreterin beziehungsweise stellvertretenden Vertreter namentlich vorzuschlagen. Mitglied im BGA-NSP ist die jeweilige Institution/der jeweilige Verband. Da die Anzahl der sich bewerbenden Institutionen/Verbände die zur Verfügung stehenden Plätze überstieg, wurden Mitgliedsplätze in einem zweistufigen Verfahren vergeben. Unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, zum Beispiel der bundespolitischen Bedeutung, wurde eine begrenzte Anzahl an Mitgliedsplätzen Institutionen/Verbände direkt zugewiesen. Die Institutionen/Verbände, die nicht über einen direkten Mitgliedsplatz berücksichtigt werden konnten, wurden aufgefordert im Rahmen der Selbstorganisation sogenannte Interessensgruppen zu bilden oder sich einer Institution/einem Verband mit direktem Mitgliedsplatz anzuschließen (sogenannter Zusammenschluss). Hierbei haben sich vier Interessensgruppen und drei Zusammenschlüsse gebildet. Diese werden durch eine Repräsentantin/einen Repräsentanten sowie eine stellvertretende Repräsentantin/einen stellvertretenden Repräsentanten stimmberechtigt im BGA-NSP vertreten. Die verbliebenen Mitgliedsplätze wurden per Losentscheid an jeweils eine Institution/einen Verband vergeben. Durch das durchgeführte Verfahren soll gewährleistet werden, dass alle Interessensfelder angemessen im BGA-NSP abgebildet werden.
Der BGA-NSP orientiert sich an einer Obergrenze von insgesamt 50 Plätzen. Hiervon sind rund die Hälfte für Vertreterinnen und Vertreter der Länder sowie Bundesressorts vorgesehen. Neben den zuvor genannten Personen sind Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Institutionen – zum Beispiel der Europäischen Kommission oder des Thünen-Instituts als Ressortforschung des BMEL – in beratender Funktion ebenfalls Teilnehmende des BGA-NSP.
Mit Durchführung des Interessensbekundungsverfahren wurde Institutionen/Verbänden aus dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich mit besonderer Relevanz für den nationalen GAP-Strategieplan die Möglichkeit gegeben, sich im Rahmen einer Mitgliedschaft im BGA-NSP aktiv in die Prozesse rund um die künftige Abwicklung des GAP-Strategieplans einzubringen. Um trotz der begrenzten Anzahl von Plätzen im BGA-NSP einer möglichst großen Anzahl von Institutionen/Verbänden die Möglichkeit zu bieten, sich mit ihrer Expertise in die Begleitung und Steuerung des deutschen GAP-Strategieplans einzubringen, ist ein so genanntes Repräsentationsprinzip vorgesehen.
Die Repräsentantinnen/Repräsentanten beziehungsweise stellvertretenden Repräsentantinnen/Repräsentanten vertreten die sogenannten Interessensgruppen oder Zusammenschlüsse verschiedener Institutionen/Verbände im BGA-NSP. Dabei sind sie verpflichtet
- im Vorfeld zur BGA-Sitzung das Meinungsbild der Interessensgruppe/des Zusammenschlusses einzuholen, um dieses im BGA-NSP darstellen zu können,
- die Interessensgruppe/den Zusammenschluss über die Arbeiten des BGA-NSP fortlaufend und in einem angemessenen Umfang zu unterrichten.
Für Institutionen/Verbände der nachfolgenden Kategorien standen die verbleibenden 24 Mitgliedsplätze zur Verfügung:
a) Land- und Forstwirtschaft einschließlich Verarbeitung und Vermarktung
b) Umweltschutz einschließlich biologische Vielfalt und Klimaschutz
c) Stärkung der Ländlichen Räume
d) Querschnittsthemen.
Die Zusammensetzung des BGA-NSP können Sie hier einsehen.
Weitere Informationen zu den Begleitausschüssen auf Landesebene können Sie auf den folgenden Seiten einsehen:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg/Berlin (Zusammenschluss zu einer Förderregion)
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen/Bremen/Hamburg (Zusammenschluss zu einer Förderregion)
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland
- Mitgliederportal BGA-NSP
- Geschäftsordnung des Begleitausschusses "Nationaler GAP-Strategieplan" (BGA-NSP) (PDF, 98KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
- Anlage zur Geschäftsordnung BGA-NSP (PDF, 87KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
- Der GAP-Strategieplan in Zahlen
- Sitzung des Begleitausschusses "Nationaler GAP-Strategieplan" (BGA-NSP) am 3. und 4. Juli 2024 (PDF, 43KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
- Sitzung des Begleitausschusses "Nationaler GAP-Strategieplan" (BGA-NSP) am 29. Februar 2024 (PDF, 42KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
- Sitzung des Begleitausschusses „Nationaler GAP-Strategieplan“ (BGA-NSP) am 26. und 27. Juli 2023 (PDF, 41KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)