Bodenmarkt – Einblicke aus EU-Sicht

Die Veränderungen am Bodenmarkt sind auch auf europäischer Ebene im Fokus der Politik. Grundsätzlich liegt die primäre Zuständigkeit für die Regulierung von Erwerb, Nutzung und Verfügung landwirtschaftlicher Flächen bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU); die Europäische Kommission wird nur unterstützend tätig.

Unionsrecht wird dann angewandt, wenn grundlegende europäische Prinzipien der Verträge berührt werden. Betroffen sind hier in der Regel

  • die europäischen Grundfreiheiten des freien Kapitalverkehrs gemäß Art. 63 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und
  • die europäischen Grundfreiheiten der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV,
  • die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und
  • der Grundsatz der Rechtssicherheit.

Als "Hüterin der Verträge" prüft die Europäische Kommission nationale bodenmarktrechtliche Maßnahmen und ihre Vereinbarkeit mit Unionsrecht.

Der Europäische Gerichtshof hat national-rechtliche Beschränkungen, wie zum Beispiel Erwerbsobergrenzen und Vorkaufsrechte bei Investitionen in landwirtschaftliche Flächen in besonderen Fällen anerkannt, sofern sie dem Gemeinwohl dienen und mit den gemeinsamen agrarpolitischen Zielen im Sinne des Art. 39 AEUV im Einklang stehen. Voraussetzung ist, dass die gewählten Instrumente nicht gegen das Diskriminierungsverbot gemäß Art. 18 AEUV verstoßen und in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Unter bestimmten, näher ausgeführten Bedingungen, können begrenzte Einschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit in der EU durch das nationale Bodenmarktrecht akzeptiert werden.

EU-Strategie für den Generationswechsel 

Die EU-Kommission hat im Februar 2025 ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung bis 2040 vorgestellt. Einer der Hauptgründe für den EU-weit niedrigen Anteil an Junglandwirten, ist nach wie vor der der erschwerte Zugang zu Agrarland. Daher plant die Kommission eine Strategie zur Förderung des Generations-wechsels in der Landwirtschaft bis 2027 vorzulegen. Ziel ist es, den Zugang zu Land und Kapital für junge Landwirtinnen und Landwirte zu vereinfachen.

Das Europäische Parlament spricht sich vor diesem Hintergrund für mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt aus, nicht zuletzt um Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer zu fördern. 

EU-Bodenmarktstelle

Eine weitere Maßnahme zur Unterstützung von Landwirtinnen und Landewirten in der EU ist die geplante Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Agrarland. Diese soll die Transparenz bei Landtransaktionen, Preistrends und anderen Faktoren verbessern.

In Deutschland ist die Datenlage, bezogen auf die Bodenpreise, derzeit nicht ausreichend und wird vor allem durch die föderale Struktur erschwert. Im Gegensatz zu den jährlich erhobenen Kaufpreisdaten werden die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen nur alle drei bis vier Jahre durch Befragung von ungefähr 80.000 Landwirtinnen und Landwirte erhoben. In den Bundesländern liegen darüber hinaus keine bzw. keine einheitlichen Pachtpreisdaten vor, sodass keine häufigere Pachtpreisdatenerhebung möglich ist. Eine Verbesserung ist wünschenswert und kann nur in Abstimmung mit den Bundesländern erreicht werden.

EU-Bodenstrategie 2030

Die Kommission schätzt 60-70 % der Böden in der EU als nicht gesund ein. Funktionsfähige, gesunde Böden sind jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Lebensmittel-produktion, Klimaneutralität, eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft sowie die Eindämmung von Wüstenbildung und Bodendegradation

Daher hat die Kommission hat im November 2021 die EU-Bodenstrategie 2030‘ veröffentlicht. Die EU-Bodenstrategie für 2030 legt konkrete Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Böden sowie zur Gewährleistung ihrer nachhaltigen Nutzung fest.

Der Legislativvorschlag ‚Soil Monitoring Law‘ (SML) wurde am 5. Juli 2023 von der EU-Kommission vorgestellt. Ziel ist, eine kontinuierliche Verbesserung der Bodengesundheit mit der Vorgabe bis 2050 gesunde Böden in der EU zu erreichen. Gesunde Böden sollen möglichst viele Ökosystemleistungen erbringen, die Auswirkungen von Klimawandel und Biodiversitätsverlust reduzieren, die Resilienz gegen Naturkatastrophen steigern und für Ernährungssicherheit sorgen. Außerdem sollte das SML einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit Flächen leisten, um das Ziel aus der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen bis 2030 auf unter 30 Hektar/Tag abzusenken, zu erreichen. Im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode lehnen die Koalitionäre das EU-Bodengesetz ab, um weitere Belastungen zu verhindern (Zeilen 1345-1346).

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