Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Pflanzengesundheit
Gesunde Pflanzen sind Voraussetzung für eine nachhaltige Erzeugung in der Landwirtschaft, im Gartenbau und für die Kulturlandschaft sowie einen sicheren weltweiten Handel und Marktzugang.
Insbesondere mit der Zunahme internationaler Verkehrs- und Handelsströme ist auch das Risiko der Einschleppung von Schadorganismen der Pflanzen gestiegen. Auch die Folgen des Klimawandels können das Risiko der Ausbreitung von neuen oder eingeschleppten Schadorganismen vergrößern.
Um die Einschleppung und Ausbreitung von gefährlichen Quarantäne-Schadorganismen zu verhindern, haben die meisten Staaten weltweit Regelungen zum Schutz der Pflanzengesundheit.
Das BMEL ist für die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Pflanzengesundheit zuständig. Dies sind insbesondere Regelungen zum Schutz gegen die Gefahr der Einschleppung oder Ansiedlung von Schadorganismen der Pflanzen und deren Verschleppung oder Ausbreitung. Zudem fördert das BMEL Forschung als Entscheidungsgrundlage zur Verbesserung des Schutzes der Pflanzengesundheit.
Sommerzeit ist Reisezeit. Wenn Sie außerhalb der EU reisen, bringen Sie bitte keine Pflanzen, Samen, Obst, Gemüse und Blumen mit nach Hause. Diese können Schädlinge oder Krankheiten enthalten und Risiken für unsere Landwirtschaft und heimische Pflanzen darstellen. Das BMEL und die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, machen gemeinsam auf die Gefahren aufmerksam.
Der Japankäfer ist sehr gefräßig. Daher ist er eine große Gefahr für Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau und Forst. Vermutlich als "blinder Passagier" kam er nach Europa. Das Risiko ist hoch, dass er auch nach Deutschland eingeschleppt wird. Bei der Bekämpfung können nicht nur Fachleute helfen, sondern jeder und jede. Daher haben wir wichtige Informationen zum Japankäfer zusammengestellt.
Die phytosanitären Vorschriften sind in der Europäischen Union einheitlich in der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen (…) festgelegt.
Bestimmte Bakterien, Viren, Insekten und Pilze und auch einige Pflanzenarten gelten als Quarantäneschadorganismus. Dies sind Organismen, die Pflanzen schädigen können, aber noch nicht in einem bestimmten Gebiet vorkommen oder nur begrenzt verbreitet sind und der amtlichen Überwachung und Kontrolle unterliegen. Die Einschleppung oder Ausbreitung solcher Arten ist oft in Folge auch mit hohen wirtschaftlichen Kosten verbunden.
Das BMEL ist für die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Pflanzengesundheit zuständig. Dies sind insbesondere Regelungen zum Schutz gegen die Gefahr der Einschleppung oder Ansiedlung von Schadorganismen der Pflanzen und deren Verschleppung oder Ausbreitung.
Pflanzengesundheitliche Regelungen sollen verhindern, dass gefährliche Schadorganismen von Pflanzen eingeschleppt oder verbreitet werden. Hier finden Sie Informationen, was sich in diesem Bereich ändert, wenn der Brexit kommt.
Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse müssen grundsätzlich die rechtlichen und phytosanitären Anforderungen für die Einfuhr in das Zielland erfüllen. Zielländer haben ein berechtigtes Interesse daran, dass die Produkte frei von den für sie relevanten Quarantäne-Schadorganismen geliefert werden.
Ziel des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens ist es, international ein wirkungsvolles Vorgehen gegen die Verbreitung und Einschleppung von Schadorganismen sicherzustellen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen gegen diese Schadorganismen zu fördern.
Viele Waren im internationalen Handel werden in Verpackungen, die aus Holz hergestellt werden, transportiert. In diesem Verpackungsholz können aber nicht nur die Waren gut von einem Ort zum anderen gelangen, sondern es kann auch für Schadorganismen ein gutes Transportmittel sein.
Der Japankäfer ist sehr gefräßig. Daher ist er eine große Gefahr für Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau und Forst. Vermutlich als "blinder Passagier" kam er nach Europa. Das Risiko ist hoch, dass er auch nach Deutschland eingeschleppt wird. Bei der Bekämpfung können nicht nur Fachleute helfen, sondern jeder und jede. Daher haben wir wichtige Informationen zum Japankäfer zusammengestellt.
Die Schilf-Glasflügelzikade (Pentastiridius leporinus) ist ein kleines fliegendes Insekt. Die Nachkommen (Nymphen) überleben den Winter im Boden. Sie saugen dafür an Ernteresten oder an den Wurzeln der Winterkultur. Die Nymphen kann man daran erkennen, dass sie meist einen weißen Federbusch am Hinterleib tragen. Die erwachsenen (adulten) Schilf-Glasflügelzikaden fliegen ab Mai in die Wirtspflanzenbestände ein. Die Flugzeit der erwachsenen Zikaden beginnt im Frühsommer und endet im August.
Alte Pflanzensorten erfüllen selten die geltenden Anforderungen an die Register- oder die Wertprüfungsmerkmale. Die Erhaltungssortenverordnung erleichtert das Inverkehrbringen dieser Sorten.
Sommerzeit ist Reisezeit. Wenn Sie außerhalb der EU reisen, bringen Sie bitte keine Pflanzen, Samen, Obst, Gemüse und Blumen mit nach Hause. Diese können Schädlinge oder Krankheiten enthalten und Risiken für unsere Landwirtschaft und heimische Pflanzen darstellen. Das BMEL und die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, machen gemeinsam auf die Gefahren aufmerksam.
Der Internationale Tag der Pflanzengesundheit macht darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, Landwirtschaft, Natur und Wälder vor neuen Pflanzenschädlingen zu schützen. Dazu können alle beitragen.