Phytosanitäre Fragen beim Export und bei der Erschließung neuer Märkte

Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse müssen grundsätzlich die rechtlichen und phytosanitären Anforderungen für die Einfuhr in das Zielland erfüllen. Zielländer haben ein berechtigtes Interesse daran, dass die Produkte frei von den für sie relevanten Quarantäne-Schadorganismen geliefert werden.

Gesundes Vermehrungsmaterial und Saatgut sind zudem eine wichtige Voraussetzung, um die Erzeugung gesunder Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse in Drittstaaten zu ermöglichen. Das Interesse an neuen Märkten und Zielländern steigt, daher kommt pflanzengesundheitlichen Aspekten beim Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen eine steigende Bedeutung zu.

Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse benötigen für den Export in ein Drittland in der Regel ein Pflanzengesundheitszeugnis des amtlichen Pflanzenschutzdienstes des Ursprungslandes. Die geltenden Einfuhrvorschriften erfahren Sie bei den Pflanzengesundheitsbehörden des Ziellandes.

Pflanzengesundheitszeugnisse und Informationen zu den erforderlichen amtlichen Untersuchungen erhalten Sie bei den amtlichen Pflanzenschutzdiensten in den Bundesländern in Deutschland.
Weitere Informationen zu ausgewählten pflanzengesundheitlichen Regelungen finden Sie auch unter https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/.

Darüber hinaus hat das BMEL gemeinsam mit den Ländern zur Stärkung der Zusammenarbeit das Bund-Länder-Programm "Gesunde Pflanzen exportieren" erstellt.  Die phytosanitären Handelshemmnisse diskutiert und priorisiert BMEL regelmäßig auf Fachebene in Form eines Runden Tisches branchenübergreifend mit Verbänden und Ländern. Vorschläge des Runden Tisches fließen in das fachliche Arbeitsprogramm des BMEL ein. Dazu wurden gemeinsam folgende Kriterien entwickelt:

  • Sicherung eines bereits bestehenden Handels,
  • strategisch nachhaltiges Marktzugangsinteresse,
  • bereits vorhandene, konkrete Nachfrage im Zielland,
  • realistische Aussicht auf Erfolgschancen,
  • Vereinbarkeit mit IPPC und internationalen Standards,
  • vertretbares Verhältnis von Aufwand und Nutzen des Vorhabens

Das BMEL setzt sich für die Klärung von phytosanitären Fragen bei Marktöffnungsverfahren und den Abbau ungerechtfertigter Handelshemmnissen ein.

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