Quarantäneschadorganismen

Bestimmte Bakterien, Viren, Insekten und Pilze und auch einige Pflanzenarten gelten als Quarantäneschadorganismus. Dies sind Organismen, die Pflanzen schädigen können, aber noch nicht in einem bestimmten Gebiet vorkommen oder nur begrenzt verbreitet sind und der amtlichen Überwachung und Kontrolle unterliegen. Die Einschleppung oder Ausbreitung solcher Arten ist oft in Folge auch mit hohen wirtschaftlichen Kosten verbunden.

Die EU-Pflanzengesundheitsverordnung gibt vor, dass solche Schadorganismen systematisch bekämpft werden müssen. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise auch Anbauverbote und –beschränkungen, besondere Regelungen zum Verbringen von Pflanzen, Vorgaben zur Vernichtung und Entsorgung von befallenen Pflanzen sowie Melde- und Anzeigepflichten.

Seit dem 14.12.2019 gilt die neue EU-Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031. Sie hat die Richtlinie 2000/29/EG abgelöst.

Journal für Kulturpflanzen: Themenheft Pflanzengesundheit

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Schadorganismen, die in Deutschland nicht auftreten, müssen auch nicht bekämpft werden. Daher sind die Voraussetzungen dazu zu erhalten und weiter zu verbessern, um die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen so weit wie möglich zu verhindern oder einzudämmen. Das leistet auch einen wichtigen Beitrag, den Bedarf der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu mindern.

Neueinschleppungen von Schadorganismen müssen durch geeignete Diagnostik- und Monitoringverfahren frühzeitig erkannt werden. Das Julius Kühn-Institut (JKI) unterstützt die Länder durch das Erstellen von zeitnahen Risikoanalysen zu neuen Schadorganismen und mit Informationen über Quarantäneschadorganismen.

Video: Regeln für Reisende

Pflanzengesundheit Regeln 2020
Pflanzengesundheit - Regeln für Reisende 2020 (© European Union, 2019)

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