Rechtliche Regelungen in der Pflanzengesundheit
Die phytosanitären Vorschriften sind in der Europäischen Union einheitlich in der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen (…) festgelegt.
Die Regelungen zur phytosanitären Kontrollen finden sich in der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung (…) der Vorschriften über (…) Pflanzengesundheit (…). In Deutschland werden diese EU-Verordnungen mit dem Pflanzengesundheitsgesetz durchgeführt.
Seit dem 14.12.2019 gilt die neue EU-Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031. Sie hat die Richtlinie 2000/29/EG abgelöst.
Zum Schutz vor einer Einschleppung von unerwünschten Schadorganismen kontrolliert der Pflanzenschutzdienst die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Schadorganismen. Deren Einfuhr ist daher auf bestimmte Einlassstellen begrenzt.
EU-Regelungen
Nationale Regelungen
Spezielle Bekämpfungsverordnungen
Verordnung zur Bekämpfung von
- der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit
- des Kartoffelkrebs und der Kartoffelzystennematoden
- der Reblaus
- der Blauschimmelkrankheit des Tabaks
Video: Regeln für Reisende
