Holzverpackungen im internationalen Handel
Viele Waren im internationalen Handel werden in Verpackungen, die aus Holz hergestellt werden, transportiert. In diesem Verpackungsholz können aber nicht nur die Waren gut von einem Ort zum anderen gelangen, sondern es kann auch für Schadorganismen ein gutes Transportmittel sein.
Verpackungen, die aus Holz hergestellt werden, sind z. B. Paletten, Kisten, Trommeln, Ladungsträger und sogenanntes Stauholz, welches die Waren z. B.im Container festkeilt. Geschätzt sind ca. 90 % aller international gehandelten Warencontainer mit Holzverpackungen assoziiert.
In dem Holz, aus dem diese Holzverpackungen hergestellt werden, können holzbürtige Schadorganismen siedeln. Sofern die massiven Teile der Holzverpackungen keiner phytosanitären Behandlung unterzogen werden, können diese Schadorganismen überleben und damit von einem Ort zum anderen transportiert werden. Im Wesentlichen sind das Insekten; aber auch Nematoden und Pilze können so unbeabsichtigt verschleppt werden.
Gelangen diese Schadorganismen in neue Gebiete, können sie dort zu starken Schäden an Bäumen führen und damit negative Auswirkungen auf verschiedene Ökosysteme und die Forst- und Holzwirtschaft haben. Auch das öffentliche Grün und die Kulturlandschaft werden geschädigt.
Wie hat die Weltgemeinschaft auf dieses Risiko reagiert?
Im Jahr 2002 wurde im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) der Internationale Standard phytosanitärer Maßnahmen Nr. 15 „Richtlinien zur Regulierung von Holzverpackungen im Internationalen Handel“ (kurz: „ISPM 15“) verabschiedet und findet seither weltweit in den 184 IPPC-Vertragsstaaten auf der ganzen Welt Anwendung.
Holzverpackungen müssen gemäß ISPM 15:
- aus entrindetem Holz hergestellt werden,
- einer der im ISPM 15 genannten Behandlungen unterzogen worden sein: Hitzebehandlung: konventionell oder mittels dielektrischer Erwärmung = Mikrowelle oder einer Begasung mit Methylbromid (in der EU verboten) oder Sulfurylfluorid,
- und mit einer vom Pflanzenschutzdienst des Exportlandes autorisierten Markierung versehen sein.
- Die Markierung muss lesbar, gut sichtbar an mindestens 2 Seiten, dauerhaft und nicht übertragbar angebracht werden.
Die Markierung ist dabei wie folgt aufgebaut: links das IPPC – Logo, rechts davon durch eine senkrechte Linie abgetrennt, der ISO Code des Landes, gefolgt von einem Bindestrich und danach die Registriernummer des Behandlungs- oder Herstellungsbetriebes der Verpackung sowie die Abkürzung für die Behandlung. Die gesamte Markierung ist von einem rechtwinkligen Rahmen umgeben. Alle anderen Angaben, wie Firmenlogo etc., müssen außerhalb der Umrandung angebracht werden.
Bestimmte zugelassene Variationen der Markierung sind im ISPM 15 festgelegt.
Am Beispiel eines Betriebes aus Deutschland sieht die Markierung wie folgt aus:
IPPC – Logo, ISO Code Deutschland, Abkürzung für das Bundesland (Thüringen, zuständige Stelle Nr. 1), Registriernummer des Behandlungs- oder Herstellungsbetriebes der Verpackung, Abkürzung für die Behandlung (HT = Hitze)
Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Nach dem Motto „Vorsorgen ist besser als Heilen“ gelten sowohl für den Import als auch für den Export Regelungen für Holzverpackungen, um zu verhindern, dass gefährliche Schadorganismen in die EU ein- oder in andere Länder verschleppt werden.
Import:
Holzverpackungen, die mit Waren einer im Bundesanzeiger veröffentlichten Risikowarenliste assoziiert sind, werden von den zuständigen Behörden beim Import intensiv kontrolliert und sind von den Importeuren über TRACES anzumelden.
Export:
Sofern das Importland außerhalb der EU die Einhaltung des ISPM 15 fordert, sind deutsche Exporteure zur Einhaltung des ISPM 15 verpflichtet! Eine Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 € geahndet werden.
Beispiele mit Holzverpackungen in die EU eingeschleppter Schädlinge
Asiatischer Laubholzbockkäfer Anoplophora glabripennis
- eingeschleppt aus Asien u.a. nach Deutschland
- befällt verschiedene Laubbäume wie Ahorn, Weide, Pappel, Kastanie etc.
- Potentieller Schaden in der EU: 85 Mrd. € mit einem potentiellen Verlust von 30 % der Waldfläche
Kiefernholznematode (Bursaphelenchus xylophilus)
- eingeschleppt aus Asien nach Portugal und Spanien
- befällt primär Kiefern wie die hoch anfällig Pinus sylvestris
- Potentieller Schaden in der EU: 50 Mrd. € mit einem potentiellen Verlust von 13 Mio. ha Wald.
- Leitlinie des Julius Kühn-Instituts zur Umsetzung des ISPM 15 in Deutschland
- Julius-Kühn-Institut: Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel
- TRACES: IT-System für die Einfuhr geregelter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Drittländern
- Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse und Risikowarenliste für Verpackungsholz „in Gebrauch“ (14. September 2020)
- Julius Kühn-Institut: Ansprechpartner im Bereich Pflanzengesundheit