Organisation - Das Arbeitsgebiet Pflanzenschutz im BMEL

Das BMEL ist für die rechtlichen Regelungen - wie zum Beispiel Gesetze, Verordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften - im Bereich Pflanzenschutz zuständig.

Das BMEL fördert Forschung als Entscheidungsgrundlage im Bereich Pflanzenschutz und arbeitet insbesondere auf den Gebieten Umweltschutz, Gesundheit und Wirtschaft in Fragen des Pflanzenschutzes mit anderen Ministerien zusammen.

Die Arbeiten sind insbesondere auf folgende Aufgaben ausgerichtet:

  • die Weiterentwicklung des Pflanzenschutzrechtes,
  • die Harmonisierung der Vorschriften auf europäischer und internationaler Ebene (zum Beispiel Europäische Union, Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO)),
  • Mitwirkung bei internationalen Organisationen/Gremien im Bereich Pflanzenschutz (zum Beispiel Organisation for Economic, Co-operation and Development (OECD), Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO),
  • Internationales Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) und Prior Informed Consent bei der FAO (PIC),
  • die Minderung von Risiken im Pflanzenschutz und im Handel mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen,
  • die Sicherung und Verbesserung der phytosanitären Situation in Deutschland und des fachgerechten Schutzes der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse in der Kulturlandschaft sowie in Produktion und Vermarktung.

Das Arbeitsgebiet Pflanzenschutz im BMEL

Das Arbeitsgebiet des Referates 713 wird kurz erläutert.

  • Allgemeine und grundsätzliche Fragen des Pflanzenschutzes
  • Gesetze und Verordnungen im Pflanzenschutz
  • Nachhaltige Strategien, Verfahren und Maßnahmen für einen nachhaltigen Pflanzenschutz (Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz, integrierter Pflanzenschutz einschließlich Resistenz von Pflanzen gegenüber biotischen und abiotischen Schäden) sowie Fragen der Pflanzenschutzforschung
  • Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Ein- und Ausfuhr, des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln und Pflanzenschutzgeräten
  • Pflanzenschutz und seine Beziehungen zum Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Umwelt- und Naturschutz
  • Beteiligung bei Rückstands- und Schadstoffangelegenheiten, soweit der Pflanzenschutz betroffen ist. Beteiligung bei sonstigen Regelungen über Umweltchemikalien und bei Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (einschließlich Gefahrstoffe am Arbeitsplatz), soweit der Pflanzenschutz betroffen ist.
  • Angelegenheiten supranationaler und internationaler Organisationen und Abkommen in Fragen des Pflanzenschutzes (Europäische Union (EU), European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO), Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO), Organisation for Economic Co-Operation and Development (OECD) und andere)
  • Auftreten von Schadorganismen, abiotischen Schäden an Pflanzen sowie Meldewesen und Warndienst

Das Referat 713 (Pflanzenschutz) ist zuständig für den Pflanzenschutz auf Bundesebene, insbesondere Vorbereitung und Schaffung der nationalen Rechtsgrundlagen, Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht sowie Mitwirkung in internationalen Gremien.
Kontaktadresse: 713@bmel.bund.de

Erschienen am im Format Artikel

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