Pflanzenschutzmittel sicher angewendet
Auch zugelassene Pflanzenschutzmittel sind nur dann sicher, wenn sie richtig angewendet werden. Deshalb ist die Anwendung im Pflanzenschutzrecht stark reglementiert.
Der berufliche Anwender muss sachkundig sein, das heißt, dass er eine Prüfung abgelegt oder im Rahmen seiner Ausbildung entsprechende Sachkenntnisse erworben haben muss.
Der Anwender muss nach "guter fachlicher Praxis" verfahren. Dazu gehört unter anderem,
- die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu beschränken,
- die für die Situation am besten geeigneten Pflanzenschutzmittel auszuwählen,
- nur soviel Pflanzenschutzmittel anzuwenden wie erforderlich,
- funktionssichere Geräte zu benutzen,
- Reste fachgerecht zu entsorgen.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewandt werden, wenn sie zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt.
Die verwendeten Spritz- und Sprühgeräte müssen eine gültige Prüfplakette haben. Ausgenommen sind die tragbaren Geräte.
Die Anwendung darf nur für den zugelassenen oder genehmigten Zweck erfolgen.
Die Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Wartezeiten sind zu beachten Das BVL legt diese mit der Zulassung fest.
In Haus- und Kleingärten dürfen nur Pflanzenschutzmittel angewandt werden, die für diesen Bereich als zulässig gekennzeichnet sind. Nur wenige der für die Landwirtschaft und den Gartenbau zulässigen Pflanzenschutzmittel dürfen auch im Haus- und Kleingarten angewandt werden. Außerdem gelten hier besondere Bestimmungen für die Verpackungen.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf Nichtkulturland und in oder unmittelbar an Gewässern angewandt werden. Ausnahmegenehmigungen von diesem Verbot erteilen die Pflanzenschutzdienste der Länder, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.