BMEL bringt Exportverbot für gesundheitsschädliche Pflanzenschutzmittel auf den Weg

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, den Export bestimmter Pflanzenschutzmittel zu untersagen, die in der EU aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zugelassen sind. Um dieses Ziel umzusetzen, hat das BMEL einen Entwurf für eine Verordnung über ein Verbot der Ausfuhr bestimmter Pflanzenschutzmittel erarbeitet, der gerade innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Oberstes Ziel dabei: der Schutz menschlicher Gesundheit – weltweit.

Mit dem angestrebten Ausfuhrverbot trägt die Bundesregierung dazu bei, einen weltweiten Gesundheitsschutz zu unterstützen. Bundesminister Cem Özdemir sagte dazu: "Es geht nicht an, dass wir nach wie vor Pestizide produzieren und exportieren, die wir bei uns mit Blick auf die Gesundheit der Menschen zurecht verboten haben. Die Menschen haben überall das gleiche Recht auf Gesundheit, das muss auch für die Bäuerinnen und Bauern in anderen Ländern gelten."

Deutschland folgt mit der geplanten Verordnung dem Beispiel anderer Staaten. Frankreich und die Schweiz haben bereits vergleichbare Verbote erlassen.

Das Ausfuhrverbot soll durch eine Verordnung auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes geregelt werden. Die geplante Verordnung wird die Ausfuhr von bestimmten fertig formulierten Pflanzenschutzmitteln verbieten. Dabei wird sich das Verbot auf bestimmte Wirkstoffe beziehen, die in diesen Pflanzenschutzmittelmitteln enthalten sind und die aufgrund gesundheitsschädlicher Eigenschaften in der EU nicht genehmigt sind.

2021 wurden ca. 8.500 Tonnen Wirkstoffe aus Deutschland ausgeführt, die zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln in der EU nicht (mehr) genehmigt sind. 2012 waren es noch knapp 13.500 Tonnen.

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