Anwendung von Pflanzenschutzmitteln reduzieren – Ernten und Artenvielfalt sichern

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich für einen nachhaltigeren Pflanzenschutz sowie für eine Reduktion der Verwendung und des Risikos von Pflanzenschutzmitteln ein.

Pflanzenschutzmittel werden angewendet, um Pflanzen zu schützen und Ernten zu sichern. Die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Diese sollen sicherstellen, dass sie keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.

BMEL legt Zukunftsprogramm Pflanzenschutz vor

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Es ist die Hauptaufgabe der Landwirtschaft, die Bevölkerung mit sicheren, qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln zu versorgen. Gleichzeitig muss die landwirtschaftliche Praxis so gestaltet sein, dass sie die öffentliche Gesundheit sowie die Umwelt schützt und die Artenvielfalt erhält.

Das Ziel ist daher: So wenig Pflanzenschutzmittelanwendung wie möglich, soviel wie nötig.

Bericht über die Auswirkung der zur Reduzierung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ergriffenen Maßnahmen auf Ackerflächen in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten

Gemäß § 4 Abs. 4 PflSchAnwV erstattet das BMEL dem Bundeskabinett im Jahr 2024 Bericht, über die Auswirkung der zur Reduzierung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ergriffenen freiwilligen Maßnahmen auf Ackerflächen in FFH-Gebieten.

Dieser Bericht kann hier abgerufen werden.

Um bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der Verwendung und des Risikos von Pflanzenschutzmitteln insgesamt um 50 % zu erreichen, wollen wir insbesondere

  • den integrierten Pflanzenschutz stärken,
  • umwelt- und ressourcenschonende Technik zur exakten Pflanzenschutzmittelausbringung unterstützen,
  • die bestehende Forschungsförderung insbesondere zu alternativen Pflanzenschutzverfahren, zur Entwicklung und Validierung von Prognosemodellen und Entscheidungshilfen sowie zur Züchtung resistenter Sorten, fortsetzen und
  • die Reduktionsprogramme der Länder mit den Aktivitäten des Bundes verzahnen.

Was tut das BMEL, um die Entwicklung weiter zu fördern?

Das BMEL treibt diese Entwicklung mit einer Reihe an Maßnahmen aktiv voran. Im Wesentlichen sind das:

Förderung, Maßnahmen und nicht-chemische Alternativen:

  • Das BMEL fördert Projekte, die biologische und nicht-chemische Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln entwickeln. So sind für den Zeitraum 2017 bis 2023 mehr als 23 Millionen Euro vorgesehen.
  • Für Projekte zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln hat das BMEL für den gleichen Zeitraum fast 14,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
  • Im Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) sind nochmal zusätzlich dazu 17 Millionen Euro eingestellt – etwa für verbesserten Einsatz von Kulturschutznetzen als Alternative zum chemischen Pflanzenschutz im Gemüsebau.

Jahresbericht zum Inlandsabsatz von Pflanzenschutzmittel

Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln sind gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jährlich die Mengen der Pflanzenschutzmittel und darin enthaltenen Wirkstoffe zu melden, die im zurückliegenden Jahr im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Auch Pflanzenschutzmittel aus dem Parallelhandel sind meldepflichtig. Die vom BVL jährlich veröffentlichten Inlands-Absatzzahlen dienen als Orientierung für die Menge an eingesetzten Pflanzenschutzmitteln in dem jeweiligen Berichtsjahr.

Den vollständigen Bericht für das Jahr 2021 sowie die Berichte aus den vergangenen Jahren finden Sie unter www.bvl.bund.de/psmstatistiken.

Glyphosatminderung:

Zudem wurden Regelungen zur Einschränkung der Anwendung Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel festgelegt:

  • Ein Verbot glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel für Privatanwender.
  • Ein Verbot der Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind – wie Kindergärten, Schulen, Sportanlagen, Altenheime.
  • Eine Einschränkung der Anwendung im landwirtschaftlichen Bereich.

Digitalisierung:

Das BMEL investiert im Zeitraum von 2020 bis 2023 über 170 Millionen Euro in die Digitalisierung in der Landwirtschaft. Das hilft beim Ackerbau, passgenau zu düngen, passgenau Pflanzenschutzmittel auszubringen und deren Einsatz zu reduzieren.

Leuchtturmprojekte sind dabei 14 digitale Experimentierfelder, die das BMEL mit insgesamt 50 Millionen Euro fördert. Mehrere davon beschäftigen sich explizit mit der Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln. So beispielsweise das Experimentierfeld „Farmerspace“ oder das Experimentierfeld „Agro Nordwest“. 

Landwirtschaft modern und zukunftsfest machen

Das BMEL will die Landwirtschaft in Deutschland modern und zukunftsfest machen. Es sollen weniger chemische Pflanzenschutzmittel zur Sicherung der Ernten zur Anwendung kommen. Das ist unser Leitbild und Ziel. Mit der Ackerbaustrategie 2030 zeigen wir Wege auf, wie dieses Ziel auskömmlich für die landwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden kann. Mehr Informationen zur Ackerbaustrategie und zum Handlungsfeld Pflanzenschutz finden sie hier.

Pflanzenschutzmittel sollen zunehmend gezielter ausgebracht werden – mit extrem präziser Technik und nur auf die Pflanze, die krank oder von Schädlingen bedroht ist. Durch innovative Züchtungen sollen Pflanzen resistenter gegen Pflanzenkrankheiten und Schädlinge gemacht werden.

Erschienen am im Format Basistext

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