Überwachung und Kontrolle

Die Verantwortung der Behörden endet nicht mit der Erteilung eines Zulassungsbescheides. Eine umfangreiche Überwachung stellt sicher, dass die Vorschriften des deutschen Pflanzenschutz-, Lebens- und Futtermittelrechts eingehalten werden. Zuständig für die Überwachung sind die Bundesländer.

Die Lebens- und Futtermittelunternehmen müssen durch umfassende Eigenkontrollen dafür sorgen, dass nur Erzeugnisse auf den Markt gelangen, die den rechtlichen Vorschriften entsprechen.

  • Bei der Verkehrskontrolle wird überprüft, ob die Verkäuferinnen oder Verkäufer sachkundig sind und die Beratungspflicht einhalten, ob im Handel nur zugelassene Mittel angeboten werden und die Kennzeichnung korrekt ist.
  • Bei der Anwendungskontrolle wird darauf geachtet, dass nur zulässige Pflanzenschutzmittel unter Einhaltung der Anwendungsbestimmungen zum Einsatz kommen, und dass berufliche Anwenderinnen und Anwender über die notwendige Sachkunde verfügen.
  • Die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung analysiert Lebensmittel und Futtermittel auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf allen Stufen der Lebensmittel- und Futtermittelkette, also in der Produktion, in der Verarbeitung und im Vertrieb.
  • Länderbehörden und Wasserversorger überprüfen regelmäßig Grundwasser, Oberflächenwasser und Rohwasser zur Trinkwassergewinnung auf Pflanzenschutzmittelrückstände.
  • Die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im Bundesinstitut für Risikobewertung bearbeitet Meldungen über Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel.
  • Die Bienenuntersuchungsstelle des Julius Kühn-Instituts untersucht Bienen- und Pflanzenproben bei vermuteten Bienenschäden durch Pflanzenschutzmittel.

Das BVL wertet die Daten dieser Überwachungsprogramme aus und prüft alle sonstigen Meldungen über unerwartete Auswirkungen und besondere Vorkommnisse mit Pflanzenschutzmitteln. Berichte werden regelmäßig im Internet veröffentlicht. Wenn es erforderlich ist, kann das BVL die Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel ändern, sie ruhenlassen oder widerrufen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlicht die Ergebnisse von bestimmten Untersuchungen in einem EU-Jahresbericht. Darin enthalten sind die Ergebnisse des von der Europäischen Kommission koordinierten Programms sowie aus einzelstaatlichen Kontrollprogrammen.

Erschienen am im Format Basistext

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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