Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Erhaltungssorten – Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt
Alte Pflanzensorten erfüllen selten die geltenden Anforderungen an die Register- oder die Wertprüfungsmerkmale. Die Erhaltungssortenverordnung erleichtert das Inverkehrbringen dieser Sorten.
Im Rahmen des bislang geltenden Saatgutrechts ist es schwierig, Saatgut alter Pflanzensorten ("Landsorten") in den Verkehr zu bringen, da die Sorten überwiegend nicht in der Lage sind, die hohen Anforderungen an die Registermerkmale (Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit) und an den landeskulturellen Wert zu erfüllen.
Da diese Sorten in besonderer Weise zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen beitragen können (Erhaltungssorten), wurde das Saatgutrecht im Juli 2009 um die Erhaltungssortenverordnungergänzt. Dies trägt dazu bei, die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft ("Agrobiodiversität") zu sichern.
Erhaltungssorten können in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden, wenn die Gefahr einer genetischen Erosion für die jeweilige Sorte zu befürchten ist. Eine amtliche Anerkennung des Saatgutes als Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist nicht erforderlich, das Saatgut muss aber die gleichen Qualitätsanforderungen wie ansonsten zertifiziertes Saatgut erfüllen.
Die Mitglieder der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) haben am 22. November einstimmig strategische Leitlinien und Empfehlungen mit dem Titel "Zukunft Landwirtschaft. Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe in schwierigen Zeiten" beschlossen, die auf dem Bericht aus dem Jahr 2021 aufbauen und dessen Gültigkeit weiterhin unterstreichen.
In ihrem aktuellen Bericht gibt die ZKL einen strategischen Ausblick auf eine zukunftsfähige Agrar-, Umwelt- und Tierschutzpolitik und legt Empfehlungen für eine neue Kultur der Zusammenarbeit sowie für zehn Handlungsfelder vor. Diese umfassen die Gemeinsame Agrarpolitik und Marktorganisation, Regulierungsabbau, Biodiversitätsschutz, Tierhaltung und Pflanzenbau, Digitalisierung und Technik, Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe und die Ernährungsresilienz in globaler Dimension.
Auch der Gartenbau steht vor aktuellen Herausforderungen wie der Klimakrise und gestiegenen Kosten. Um diesen zu begegnen, haben auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Praxis, Branchenorganisationen, Verbände und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein "Maßnahmenpaket Zukunft Gartenbau" erarbeitet. Seit der Veröffentlichung des Papiers konnte das BMEL bereits viele der vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen.