Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Das Ministerium in den sozialen Medien
Erhaltungssorten – Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt
Alte Pflanzensorten erfüllen selten die geltenden Anforderungen an die Register- oder die Wertprüfungsmerkmale. Die Erhaltungssortenverordnung erleichtert das Inverkehrbringen dieser Sorten.
Im Rahmen des bislang geltenden Saatgutrechts ist es schwierig, Saatgut alter Pflanzensorten ("Landsorten") in den Verkehr zu bringen, da die Sorten überwiegend nicht in der Lage sind, die hohen Anforderungen an die Registermerkmale (Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit) und an den landeskulturellen Wert zu erfüllen.
Da diese Sorten in besonderer Weise zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen beitragen können (Erhaltungssorten), wurde das Saatgutrecht im Juli 2009 um die Erhaltungssortenverordnungergänzt. Dies trägt dazu bei, die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft ("Agrobiodiversität") zu sichern.
Erhaltungssorten können in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden, wenn die Gefahr einer genetischen Erosion für die jeweilige Sorte zu befürchten ist. Eine amtliche Anerkennung des Saatgutes als Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist nicht erforderlich, das Saatgut muss aber die gleichen Qualitätsanforderungen wie ansonsten zertifiziertes Saatgut erfüllen.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte das Jahr 2021 zum Internationalen Jahr für Obst und Gemüse ausgerufen. Die Entscheidung ging auf einen Vorschlag der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO zurück. Das Themenjahr sollte rund um den Globus dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen für die wichtige Rolle von Obst und Gemüse.
Pflanzen benötigen Nährstoffe in einem "ausgewogenen" Verhältnis, damit sie optimal wachsen. Eine Düngung nach guter fachlicher Praxis versorgt Pflanzen mit notwendigen Pflanzennährstoffen und erhält und fördert die Bodenfruchtbarkeit. Um das Verursacherprinzip im Düngerecht weiter zu stärken, geht das BMEL verschiedene Änderungen am Düngerecht an. In einem ersten Schritt hat das Bundeskabinett Ende Mai 2023 Anpassungen am Düngegesetz beschlossen. Am 6. Juni 2024 wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat jedoch am 5. Juli 2024 den Änderungen des Düngegesetzes nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen.