Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Saatgut + Biopatente
Die Verwendung von Saatgut markiert den Übergang vom Jagen und Sammeln zum Ackerbau: Erst die Aussaat eines Teils der Ernte im Folgejahr ermöglichte es den Menschen, sesshaft zu werden. Über Jahrtausende haben Menschen gelernt, die Qualität des Saatguts durch Auslese zu verbessern, aus Wildformen entstanden Sorten mit unterschiedlichen Eigenschaften.
Diese Eigenschaften sind im Erbgut der Kulturpflanzen verankert und bestimmen die Leistungsfähigkeit einer Sorte. Durch die Verwendung hochwertigen Saatguts ist es heute möglich, dass ein Landwirt 140 Menschen ernährt. Da man dem Saatgut beim Kauf die ihm innewohnenden Qualitätseigenschaften (u.a. Sortenzugehörigkeit; Keimfähigkeit) nicht ansieht, wurde ein Saatgutrechtssystem etabliert, dessen Ziel es ist, professionelle Landwirte und Gärtner beim Saatgutkauf zu schützen. Für das BMEL ist es wichtig, dass Landwirte und Gärtner mit qualitativ hochwertigem und gesundem Saatgut versorgt werden.
rund 140 140Menschen werden durchschnittlich in Deutschland durch einen Landwirt ernährt
Darüber hinaus muss es auch möglich sein, Saatgut pflanzengenetischer Ressourcen und Saatgut für den ökologischen Landbau unter angemessenen Bedingungen zu vermarkten. Das Saatgutrecht trägt dem bereits weitgehend Rechnung. Bezüglich des Inverkehrbringens der speziell für den ökologischen Anbau gefragten Sorten besteht allerdings weiterer Handlungsbedarf. Wichtig für BMEL ist außerdem, dass das Sortenschutzrecht dafür Sorge trägt, dass Pflanzenzüchter die hohen Aufwendungen für die viele Jahre dauernde Züchtung einer neuen Sorte durch den Verkauf von Saatgut der für sie geschützten Sorten refinanzieren und in die weitere Züchtungsarbeit investieren können.
Qualitativ hochwertiges Saatgut leistungsfähiger, standortangepasster, krankheitsresistenter oder - toleranter Pflanzensorten ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine langfristig gesicherte Erzeugung landwirtschaftlicher Rohstoffe und gärtnerischer Produkte.
Stichwort: Biopatente
Die Patentgesetze in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten setzen die Vorgaben des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sowie der EU-Biopatentrichtlinie (RL 98/44/EG) um. Grundsätzlich sind Erfindungen, die sich auf biologisches Material oder genetische Ressourcen beziehen, patentierbar. Allerdings sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen sowie auf "im Wesentlichen biologische Verfahren" zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ausgeschlossen.
Die Patentgesetze in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten setzen die Vorgaben des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sowie der EU-Biopatentrichtlinie (RL 98/44/EG) um. Grundsätzlich sind Erfindungen, die sich auf biologisches Material oder genetische Ressourcen beziehen, patentierbar. Allerdings sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen sowie auf "im Wesentlichen biologische Verfahren" zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ausgeschlossen.
Wegen der besonderen Bedeutung des Saatgutes werden Fragen der Saatgutqualität und des Saatguthandels, insbesondere die Saatgutuntersuchung, weltweit geregelt.
Alte Pflanzensorten erfüllen selten die geltenden Anforderungen an die Register- oder die Wertprüfungsmerkmale. Die Erhaltungssortenverordnung erleichtert das Inverkehrbringen dieser Sorten.
Die Phänotypisierung gehört zu den Schlüsseltechnologien in der Pflanzenforschung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt das Potential der Digitalisierung auch im Bereich der Züchtung stärker nutzbar zu machen und zu fördern.