Pflanzrechte Wein: Genehmigungssystem für Neuanpflanzungen
Seit dem Anfang 2016 gilt ein neues EU-Genehmigungssystem für Rebpflanzungen. Wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Pflanzrechtesystem sind: Kommerzieller Weinanbau ist im gesamten Bundesgebiet zulässig, die deutsche Rebfläche ist nicht mehr grundsätzlich begrenzt. Anträge können seit 2020 auch elektronisch an die BLE übermittelt werden.
Weitere Informationen (insbesondere zur Beantragung von Genehmigungen für Neuanpflanzungen) finden Sie hier auf der Internetseite der BLE.