Arbeitsgruppe "Carry over unerwünschter Stoffe in Futtermitteln" beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Votum zur Verwendung von Bleicherden bei der Herstellung von Futtermitteln, Stand: Februar 2003.

Bleicherden sind natürlich vorkommende Aluminiumsilikate, die zum Teil nach unterschiedlicher Aufarbeitung (Brechen, Mahlen, Brennen) unter anderem aufgrund ihrer hohen Adsortionsfähigkeit in der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie verwendet werden. So werden zum Beispiel Pflanzenöle damit gereinigt oder sie dienen als Fließhilfsmittel.

In der Ölsaatenverarbeitung und Aufreinigung der gewonnenen Pflanzenöle werden Bleicherden in größerem Umfang eingesetzt und in gewissen Mengen den Extraktionsschroten zugeschlagen. Dies ist vor allem in kombinierten Ölsaatenverarbeitungs- und Ölraffinationsbetrieben der Fall. In diesen Anlagen können die in der Saat enthaltenen und durch die Bleicherde entfernten Bestandteile wie Farbstoffe oder Pflanzenbestandteile wieder sortenrein rückgeführt werden. Die Normenkommission hat für diese Fälle einen entsprechenden Verweis in der Futtermittelbeschreibung der Positivliste eingeführt und entsprechende Hinweise in den Datenblättern festgelegt. Die Carry over-Arbeitsgruppe hält den von der Normenkommission festgelegten Wert für vertretbar.

Gebrauchte Bleicherden aus speziellen Raffinations-/ Härtungsbetrieben sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden, da eine Rückverfolgbarkeit nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet ist und durch den Härtungsprozess noch Spuren von Katalysatoren enthalten sein können (wie erhöhte Nickelanteile).

In jüngster Vergangenheit hat vor allem der Dioxingehalt einzelner Chargen zu erheblichen Problemen geführt. Daher wurde für derartige Fließhilfsmittel ein Höchstwert an Dioxinen festgelegt.

Um weitere Probleme zu vermeiden, ist bei der Verwendung von Bleicherden in der Ölraffination ein entsprechendes Qualitätssicherungskonzept (CCP) einzuführen (wie die Festlegung von Untersuchungen im Rahmen der Kontraktgestaltung). Es ist zu prüfen, ob nicht mittelfristig auf den Einsatz von unproblematischeren Stoffen (synthetische Zeolithe) umgestiegen werden kann oder im Rahmen der Ölraffination die Bleicherden vollkommen aus dem Prozess ausgeschleust werden.

Sind die Bleicherden mit unerwünschten Stoffen kontaminiert, die an das Futtermittel abgegeben werden oder bei der Verfütterung damit beaufschlagter Futtermittel vom Tier absorbiert werden können oder werden durch die Bleicherden in vermehrtem Umfange unerwünschte Stoffe aus dem Stoffstrom entfernt (PAK, Schwermetalle), so ist im ersteren Fall auf einen Einsatz zu verzichten bzw. im zweiten Fall von einer Rückführung abzusehen.

Bei der Beaufschlagung von Futtermitteln mit Bleicherden sind auch die physikochemischen Charakteristika und damit verbundene etwaige ernährungsphysiologische und pathologische Aspekte (wie Adsortion essentieller Nährstoffe, Läsionen am Darmepithel) zu berücksichtigen.

Braunschweig, 12. Februar 2003

gezeichnet Dr. Hermann Hecht
(wissenschaftlicher Leiter der Arbeitsgruppe)

zurück zur Arbeitsgruppe

Erschienen am im Format Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Ergebnisse der amtlichen Futtermittelüberwachung im Kontrolljahr 2023 (Thema:Futtermittel)

Die Länder sind für die Futtermittelüberwachung zuständig und führen die amtlichen Kontrollen im Futtermittelsektor auf Grundlage des zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kontrollprogramms Futtermittel für die Jahre 2022 bis 2026 durch. Die Kontrollen sind risikoorientiert und werden entlang der gesamten Futtermittelkette durchgeführt. Das Kontrollprogramm ist Bestandteil des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplans (MNKP) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 625/2017 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.

Mehr

Lists of establishments in accordance with Annex IV to Regulation (EC) No 999/2001 - Listen von Betrieben nach Anhang IV Verordnung (EG) Nr. 999/2001 (Thema:Futtermittel)

Die Europäische Union (EU) legt Vorschriften zur Vorbeugung, Kontrolle und Tilgung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) fest. Ihr Ziel ist, ein hohes Niveau im Bereich Gesundheitsschutz und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Mehr

Oberste Landesbehörden für die Futtermittelüberwachung (Thema:Futtermittel)

Anschriften der für die Futtermittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden in der Bundesrepublik Deutschland (Stand: 1. Juni 2024)

Mehr